Der Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern weist darauf hin, dass alle Grabstätten aus den Jahren 1995 (Sargbestattungen) und 2010 (Urnenbestattungen) bis zum 30.04.2026 eingeebnet werden müssen. Dazu muss die Grabstätte von den Nutzungsberechtigten komplett abgeräumt, das heißt von jeglichem Grabschmuck wie Gestecken, Grablampen und ähnlichem befreit werden. Eventuell vorhandene Holzkreuze bzw. Grabdenkmäler sowie Grababdeckplatten sind einschließlich der Fundamente von den Nutzungsberechtigten selbst zu entfernen und die Grabstellen sind ebenerdig aufzufüllen.
Vorzeitig einzuebnende Grabstätten (vor Ablauf der satzungsmäßigen Ruhefrist) sind ebenfalls bis zum 30.04.2026 zu entfernen.
| Jahr der Bestattung | Einebnung | Gebühr |
| 1995 (Sargbestattungen) 2010 (Urnenbestattungen) | muss eingeebnet werden (ohne Antrag) | keine |
| 1996-2000 (Sargbestattungen) | kann eingeebnet werden (ohne Antrag) | keine |
| ab 2001 bis 2015 (Sargbestattungen) ab 2011 bis 2015 (Urnenbestattungen) | d kann eingeebnet werden (auf Antrag) | Fd Gebühr gemäß Satzung f |