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Stadt Wadern
Ausgabe 19/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Hinweis der Stadtkasse – Fälligkeit der Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Wadern möchte darauf hinweisen, dass die 2. Rate des Steuer- und Abgabenbescheides am 15.05.2023 fällig wird.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit am SEPA-Lastschrifteneinzugsverfahren teilzunehmen, welches für Sie folgende Vorteile hat:

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Alle Zahlungen erfolgen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen. Es kann also zu keinem Zahlungsverzug kommen, womit auch keine zusätzlichen Gebühren anfallen

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Sparen Sie sich die Zeit und den Weg zu Ihrer Sparkasse/Bank

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Ihnen entstehen keine Kosten für Daueraufträge oder Überweisungen

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Das SEPA-Verfahren ist ohne Risiko für sie, da jeder unberechtigten Abbuchung widersprochen werden kann.

Falls Sie uns nicht schon ein SEPA-Mandat erteilt haben, füllen Sie bitte den hier veröffentlichten Vordruck aus und schicken Sie diesen unterschrieben und im Original an uns zurück.

Ihre Stadtkasse Wadern