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Stadt Wadern
Ausgabe 19/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2024/2025

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 21. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird festgesetzt:

2024

2025

1.

Im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

35.492.500 €

36.711.700 €

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen

41.882.800 €

42.959.100 €

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen

-6.390.300 €

-6.247.400 €

2.

Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

3.717.700 €

6.357.400 €

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

7.796.400 €

9.872.000 €

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit

-4.078.700 €

-3.514.600 €

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

9.452.900 €

8.772.900 €

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

1.132.000 €

1.159.000 €

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit

8.320.900 €

7.613.900 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

4.078.700 €

3.514.600 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt in Höhe von

4.958.100 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf

20.000.000 €

20.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

6.390.300 €

6.247.400 €

§ 6

Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a. für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

320 v. H.

320 v. H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B)

460 v. H.

480 v. H.

2. Gewerbesteuer

445 v. H.

445 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 21. März beschlossene Stellenplan.

Wadern, 21. März 2024
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Wadern genehmige ich

-

gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 4.078.700 €, für 2025 in Höhe von 3.514.600 €.

-

gemäß § 91 Abs. des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.774.000 €.

St. Ingbert, 24. April 2024
Im Auftrag: Birgit Heib“

Der Haushaltsplan 2024/2025 ist unter www.wadern.de veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.

Wadern, 30. April 2024
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler