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Stadt Wadern
Ausgabe 19/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Änderung der Einbahnstraßenregelung in einem Teilbereich der Unterstraße im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung, wird hiermit aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des KVP der L 366 - Franz-Haas-Straße - folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Im Teilbereich der Unterstraße zwischen Franz-Haas-Straße und Unterstraße wird für die Einbahnstraßenregelung bis Freitag, 31. Oktober 2025, die Fahrtrichtung umgedreht.
  2. Die Beschilderung erfolgt gem. Absprache zwischen Baubetriebshof und Ortspolizeibehörde der Stadt Wadern
  3. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

66687 Wadern, 30.04.2025

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler