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Stadt Wadern
Ausgabe 19/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Jagdgenossenschaft Wadern

Am Donnerstag, 28.05.2026, findet um 19:00 Uhr im Rathaus Wadern, Sitzungszimmer B (1. OG Sparkasse) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Wadern statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung

  1. Bericht der stellvertretenden Jagdvorsteher

  2. Beschlussfassung über die Annahme der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2025/2026 und Entlastung des Jagdvorstehers

  3. Festsetzung des Haushaltsplanes 2026/2027

  4. Beschlussfassung über die Vertragsvergabe auf Jagdrevierebene

  5. Beschlussfassung über die Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung auf Jagdrevierebene

  6. Schalenwildmanagement und Monitoring im Klimawandel

    Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung der Auswirkungen von Schalenwild auf Wald- und landwirtschaftliche Flächen sowie zur Entwicklung eines regelmäßigen Monitorings mit Berichtsempfehlungen.

    Grundlage: Antrag 1 von Herrn Stroh

  7. Organisation und Struktur der Jagdverpachtung sowie Revierstrukturen

    Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Ausschusses zur künftigen Ausgestaltung der Jagdverpachtung sowie über strukturelle Fragen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks (u. a. Teilhabe der Jagdgenossen, Controlling des Jagdvollzugs und mögliche Anpassungen der Revierstrukturen).

    Grundlage: Anträge 2 und 3 von Herrn Stroh

  8. Verschiedenes

Die Anträge zu TOP 6 und 7 können bis zum 27.05.2026, 15:30 Uhr während der Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer B 110 eingesehen werden.

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 11 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.

Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 27.05.2026, 15:30 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.

Der Jagdvorsteher: Jochen Kuttler