Schneefall ist an sich eine schöne Sache. Für den Räumdienst stellt die winterliche Wetterlage allerdings eine Herausforderung dar. Foto: erysipel /pixelio.de
Der erste Schnee fällt… Und das Telefon im Rathaus steht nicht mehr still. Wir haben nachfolgend einmal die wichtigsten Fragen zum kommunalen Winterdienst und den Anliegerpflichten zusammengestellt. Sie finden diese Übersicht auch im Internet unter www.wadern.de.
Wo muss ich als Grundstückseigentümer/Anlieger räumen und streuen?
Der Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) muss den ans Grundstück angrenzenden Gehweg bzw. die Gehbahn im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern.
Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen 1 m breiten Streifen am Rande der Straße zu räumen bzw. zu streuen.
Wann und wie oft muss ich räumen und streuen?
Welche Streumittel kann ich verwenden?
Wer ist verpflichtet wie zu räumen?
Der Räum- und Streudienst der Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Saarländischen Straßengesetz.
Die Stadt Wadern hat in ihrer Reinigungssatzung die Reinigungspflicht für Straßen, Gehwege, Bürgersteige, Radwege sowie Straßenrinnen auf die Eigentümer der an diesen Straßen und Wegen gelegenen Grundstücke übertragen. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden sich ebenfalls dort.
Unabhängig davon hält die Stadt Wadern einen eigenen Winterdienst vor. Sie erhebt ausdrücklich keine Straßenreinigungsgebühr. In vielen anderen Städten und Gemeinden wird der Winterdienst über eine solche Gebühr finanziert.
Der städtische Winterdienst ist für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und erhöhtem Gefahrenpotenzial zuständig und sichert im Winter insbesondere folgende Verkehrsflächen:
Wann sind die Schneepflüge unterwegs?
Warum war der Schneepflug noch nicht in meiner Straße?
Wann werden die Nebenstraßen geräumt?
Warum schiebt das Räumfahrzeug meine geräumte Einfahrt bzw. Gehweg zu?
Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse und der Breite des Schneeräumschildes kann es passieren, dass der Schneepflug den Schnee wieder auf den Gehweg bzw. die Einfahrt schiebt. Vor allem dann, wenn der von Anliegern geräumte Schnee auf der Straße abgelagert wird. Das ist keine Böswilligkeit, sondern leider unvermeidbar.
Warum finde ich Reste von zusammengeschobenem Schnee auf der Straße?
Dieses „Phänomen“ tritt dann auf, wenn Autos so parken, dass der Schneepflug nicht vollständig vorbeifahren kann. Dann sind konzentrierte Schneeanhäufungen vor dem Hindernis quasi unvermeidbar. Fährt das Fahrzeug weg, bleibt die Schneeanhäufung. Die Ursache, also das behindernde Fahrzeug, ist allerdings nicht mehr nachvollziehbar.
Wohin mit dem ganzen Schnee?
Gibt es Räumdienste, die ich beauftragen kann?
Wer räumt die Bushaltestellen?
Die Bushaltestellen räumt und streut unser Winterdienst im Rahmen der Sicherung von sogenannten Gefahrenstellen. Bitte passen Sie sich der Witterung an!
Wer sichert die Gehwege bei Schulen und Kindergärten?
Auch hier ist der Anlieger in der Verantwortung: also die Schule, der Kindergarten bzw. der entsprechende Träger. In der Regel streut und räumt der Hausmeister hier die Gehwege.