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Stadt Wadern
Ausgabe 20/2024
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Neue Regelungen für Elektroschrott geplant

Der Anlass, sich am EU-Label, das die Energieeffizienz von Elektrogeräten dokumentiert, zu orientieren, kann ganz unterschiedlich sein. Ganz banal: Nichts hält ewig, deshalb ist von Zeit zu Zeit eine Neuanschaffung für den Haushalt nötig. Manche nehmen die Fußball-Europa-Meisterschaft oder die Olympischen Spiele zum Anlass, sich ein neues Fernsehgerät zuzulegen. Andere legen Wert darauf, möglichst die neusten Geräte, vor allem Smartphones, zu besitzen. Ebenso haben Trends und Moden – von E-Zigaretten über Kuscheltiere bis beleuchteten Schuhen – haben Einfluss auf unser Kaufverhalten. Und dies alles schlägt sich auch beim Elektroschrott nieder.

Über dieses Thema haben wir mehrfach in den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen Akzenten berichtet, mal ging es um die weltweit steigende Menge an Elektroschrott, mal um Bemühungen, Elektrogeräte länger in Betrieb zu lassen, das Recht auf Reparatur, oder neue Regelungen bezüglich der Entsorgung. Vor knapp einem Jahr haben wir unter Bezug auf einen Artikel in der „Welt“ darauf aufmerksam gemacht, wie viele ausgediente Smartphones oder Laptops illegal in Afrika landen. Vielleicht denken Sie jetzt, dass es doch immer mehr Möglichkeiten gibt, Elektroaltgeräte vorschriftsmäßig abzugeben, statt sie dubiosen Schrottsammlern zu überlassen. Das ist nicht ganz falsch. Dennoch plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für eine bessere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien. Das Bundesumweltministerium hat dazu am 2. Mai 2024 eine Pressemitteilung herausgegeben. (https://www.bmuv.de/pressemitteilung/neue-regeln-fuer-eine-bessere-entsorgung-von-elektrogeraeten-e-zigaretten-und-batterien-1, aufgerufen am 11.05.2024): „Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr alte Elektrogeräte zu sammeln, um ihre wertvollen Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurück zu gewinnen, und zugleich die Sicherheit der Entsorgung zu erhöhen.“ Das Ministerium stellt fest: „Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen.“ Dazu kommt: „Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops schlummern (…) in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten.“

Der Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet uns leicht zu finden sein müssen. Außerdem soll die Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden. „Damit wären bestimmte kleine Gerätearten wie zum Beispiel ein Föhn generell von der Rückgabemöglichkeit erfasst, ohne dass hierfür zuerst ein Maßband angelegt werden muss.“ Schließlich soll das neue Gesetz die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten regeln, damit diese nicht in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Darüber hinaus sollen über die Gesetzesnovelle Brandrisiken minimiert werden, die durch falsch entsorgte Lithium-Batterien verursacht werden. Ebenfalls neu: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst erfolgt.

Das Ministerium merkt an: „… dass im Grunde alles was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält, ein Elektrogerät ist, auch wenn es nur eine Postkarte oder ein Hundehalsband ist, ist vielen Menschen nicht bewusst. Daher ist auch eine Verbesserung der Information zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.“