Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge umfangreicher Mäh- und Instandsetzungsarbeiten am Dienstag, 21.05.2024, in der Zeit von 08.00 Uhr bis Beendigung der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt. | |
| 2. | Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. | |
| 3. | An folgenden Stellen ist je eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 aufzustellen (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) | |
| a. | Straße zur Alten Burg, vor der Brücke |
| b. | Einmündungen in Höhe „Haanweiher“ |
| c. | Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch. |
| 4. | In Höhe des Radweges in der Straße Zur Alten Burg ist eine Absperrbarke mit 3 gelben Dauerleuchten und den VZ 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. | |
| 5. | Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld, Bardenbach in Richtung Wadern und ist dementsprechend auszuschildern. | |
| 6. | 72 Stunden vor der Sperrung sind durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern entsprechende Hinweistafeln aufzustellen. | |
66687 Wadern, 13.05.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: