Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass von Mäh- und Instandsetzungsarbeiten wird die Verbindungsstraße ab Ortsausgang Morscholz in Richtung Wadern bis zur Einmündung L 366 - Nordring- am Dienstag, 20. Mai 2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis Ende der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt. |
| 2. | Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten. |
| 3. | Die Durchfahrt für den Linienverkehr ist frei. |
| 4. | An den jeweiligen Einmündungen (Ortsausgang Morscholz sowie Einmündung L 366 in Richtung Morscholz) ist eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - mit Umleitungsbeschilderung aufzustellen. |
| 5. | An der Kreuzung Konfelder Straße / Dagstuhler Straße ist in Fahrtrichtung Wadern eine Vorwegweisung aufzustellen mit den ZZ „Linienverkehr frei“ und „Anlieger frei bis Baustelle“ |
| 4. | Die Umleitung erfolgt über Weiskirchen und Wadrill. |