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Stadt Wadern
Ausgabe 20/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung der Verbindungsstraße von Morscholz nach Wadern anlässlich von Mäh- und Instandsetzungsarbeiten

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass von Mäh- und Instandsetzungsarbeiten wird die Verbindungsstraße ab Ortsausgang Morscholz in Richtung Wadern bis zur Einmündung L 366 - Nordring- am Dienstag, 20. Mai 2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis Ende der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt.

2.

Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

3.

Die Durchfahrt für den Linienverkehr ist frei.

4.

An den jeweiligen Einmündungen (Ortsausgang Morscholz sowie Einmündung L 366 in Richtung Morscholz) ist eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - mit Umleitungsbeschilderung aufzustellen.

5.

An der Kreuzung Konfelder Straße / Dagstuhler Straße ist in Fahrtrichtung Wadern eine Vorwegweisung aufzustellen mit den ZZ „Linienverkehr frei“ und „Anlieger frei bis Baustelle“

4.

Die Umleitung erfolgt über Weiskirchen und Wadrill.

66687 Wadern, 11.05.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler