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Stadt Wadern
Ausgabe 21/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 27.04.2023, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 20:05 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt, Christoph Kaub

Ortsvorsteherin: Anja Klein

Entschuldigt: Marc Adams, Dr. Daniel Hoffmann, Johannes Spang, Peter Rohles

Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Angela Engel, Elke Simon, Heike Sabo, Benjamin Trampert

Außerdem anwesend: Christian Thul, Landkreis Merzig-Wadern, zu TOP Ö2

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Vorstellung des Konzeptes Bevölkerungsschutz 2035 des Landkreises Merzig-Wadern

3.

Anpassung Entgeltverzeichnis für Hallenvermietung und weitere Änderungen bei der Vermietung

4.

Qualitätsentwicklungsprozess in den städtischen Kindertageseinrichtungen

5.

Information über die Einführung eines Anmeldeportals zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Merzig-Wadern

6.

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk VI (Morscholz, Steinberg)

7.

Ernennung von Naturschutzbeauftragten

8.

Anpassung der Bestattungsgebühren in der Stadt Wadern

9.

Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kommunalfinanzierungsausgleichsgesetzt (KFAG)

10.

Beantragung der Investitionszuweisungen und ihre Verwendung gem. § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für das Haushaltsjahr 2023

11.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Jochen Kuttler den Stadtrat um eine Schweigeminute für den am 22. April 2023 im Alter von 89 Jahren verstorbenen Bürgermeister a.D. Berthold Müller.

Berthold Müller war vom 1. April 1984 bis zum 31. Oktober 1998 Bürgermeister der Stadt Wadern.

Davor war er auch 20 Jahre lang ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig. Er war von 1964 bis 1983 Mitglied des Gemeinderates der ehemals selbstständigen Gemeinde Lockweiler. Vom 9. November 1964 bis zum 15. Januar 1966 bekleidete er das Amt des Ersten Beigeordneten, ab dem 15. Januar 1966 das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Lockweiler.

Nach der Gebiets- und Verwaltungsreform vom 1. Januar 1974 war Berthold Müller vom 5. Juni 1974 bis zum 30. November 1983 Ortsvorsteher des Stadtteils Lockweiler.

Vom 20. Oktober 1968 bis zum 15. Oktober 1970 gehörte er dem Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern an.

Am 1. Juni 1974 wurde Berthold Müller zum Ersten Beigeordneten der Gemeinde bzw. Stadt Wadern gewählt. Er hielt dieses Amt bis zum 15. September 1983 inne.

Berthold Müller hat sich von ganzem Herzen der Kommunalpolitik verschrieben. Sein politisches Wirken war darauf ausgerichtet, unsere Stadt als Mittelzentrum zu stärken und auszubauen. Seine Offenheit und Sorge um das Wohl seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger machten ihn ebenso beliebt wie sie ihm Respekt einbrachten.

„Die Stadt Wadern hat ihrem früheren Bürgermeister viel zu verdanken“, so Bürgermeister Jochen Kuttler.

Die Stadt Wadern wird Berthold Müller in dankbarer Erinnerung behalten.

Anschließend würdigen die Stadtratsmitglieder, die anwesenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und alle übrigen Sitzungsteilnehmer in stillem Gedenken die Verdienste von Berthold Müller für die Stadt Wadern.

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 14. April 2023 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 16 vom 20.04.2023 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

Der Tagesordnungspunkt Ö 3 wird auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023 abgesetzt.

Der Tagesordnungspunkt Ö 9 ist obsolet geworden und wird auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023 ebenfalls abgesetzt.

Weitere Anträge liegen nicht vor.

TOP 2

Vorstellung des Konzeptes Bevölkerungsschutz 2035 des Landkreises Merzig-Wadern

Bürgermeister Jochen Kuttler begrüßt hierzu Herrn Christian Thul, zuständiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung Merzig-Wadern.

Im Frühjahr 2022 hat der Kreistag nach Beratung und Abstimmung mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden das Konzept Bevölkerungsschutz 2035 beschlossen.

Das Konzept stellt landesweit die erste Grundlage für die Weiterentwicklung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf Ebene der Landkreise dar und schreibt die bestehenden gemeinsamen Planungen der Kommunen im Landkreis Merzig-Wadern im Brandschutzwesen und dem Katastrophenschutz fort.

Christian Thul stellt den Ratsmitgliedern das Konzept Bevölkerungsschutz 2035 des Landkreises Merzig-Wadern in einer Präsentation anschaulich vor.

Das Konzept war den Unterlagen beigefügt.

Anschließend beantwortet Herr Thul die Fragen der Ratsmitglieder.

Bürgermeister Jochen Kuttler bedankt sich für die ausführlichen Informationen und interessanten Ausführungen.

Die Thematik wird die Stadt Wadern auch weiterhin beschäftigen.

TOP 3

Anpassung Entgeltverzeichnis für Hallenvermietung und weitere Änderungen bei der Vermietung

Der Tagesordnungspunkt Ö 3 wird auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023 abgesetzt.

TOP 4

Qualitätsentwicklungsprozess in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Bürgermeister Jochen Kuttler macht zu der Thematik folgende Ausführungen:

„Bevor wir zum eigentlichen Tagesordnungspunkt kommen, erlauben Sie mir jenseits der Ratsvorlage ein paar Hinweise zum Thema Qualitätsmanagement:

Was wollen wir damit erreichen?

Unser Ziel ist natürlich eine Verbesserung der Qualität der Arbeit an und mit den Kindern. Gleichzeitig soll die Außendarstellung kommunaler Kindertagesstätten besser werden. Wir erwarten uns Synergieeffekte durch die saarlandweite Zusammenarbeit. Und nicht zuletzt stärken wir uns in erheblichem Maße, gerade und ganz besonders was die Vergleichbarkeit und den Wettbewerb zu freien Trägern angeht.

Ganz besonders ist in diesem Zusammenhang das durch die Stadt Wadern als Trägerin von Kindertageseinrichtungen erstellte Rahmenleitbild Träger zu nennen, das insbesondere auch das kommunale Selbstverständnis und die Schlüsselrolle der Leitungen aufgreift, z. B.:

• In unseren kommunalen Kitas finden Kinder und Familien aus unseren Dörfern einen Ort zum Wohlfühlen.

• Als lebendiger Teil der Gemeinschaft kooperieren wir mit Vereinen, Schulen, Kirchen und anderen Institutionen.

• Wir stehen für eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt.

• Wir fördern in unseren Kitas einen demokratischen Führungsstil und die Delegation von Verantwortung.

• Die Standortleitungen verstehen sich als Multiplikatoren, Motivatoren und repräsentieren ihre jeweilige Kita nach außen.

2015 begann der Prozess durch einer Bedarfsabfrage in Bezug auf einen gemeinsamen Qualitätssicherungsprozess für kommunale Kita-Träger, der durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag organisiert wurde. Diese war erfolgreich, so dass es folgerichtig zur Ausschreibung des Dienstleisters, der Klärung der Rahmenbedingungen und nicht zuletzt Kostenfrage kam.

Im Juni 2020 erklärte die Stadt Wadern mit ihren vier städtischen Kindertagesstätten der Beitritt zum gemeinsamen Prozess, den weitere 18 kommunale Träger unterstützten. Insgesamt sind hier somit saarlandweit über 70 kommunale Einrichtungen repräsentiert.

Nach der Auftaktveranstaltung im September 2020 ging’s ans Werk. Abgeschlossen wird das Projekt am 10. Mai 2023 mit einer Abschlussveranstaltung in der Eisenbahnhalle Losheim, wo die Qualitätshandbücher der Träger und die Zertifikate der ausgebildeten Qualitätsbeauftragten und Multiplikatorinnen übergeben werden.

Doch was war eigentlich das, was ich eben mit Prozess beschrieb. Nun, zwischen 2020 und 2023 wurden an allen städtischen Kindertagesstätten Qualitätsbeauftrage ausgebildet. Hinzu kamen zwei Multiplikatoren, mein herzlicher Dank geht hier an Birgit Dräger und Anja Wegmann, die diese Aufgabe übernommen und sich durch eine zweijährige Fortbildung mit Abschlussarbeit gekämpft haben. Es gab zudem sieben Workshops auf Landkreisebene und 9 interne Workshops mit den städtischen Kita-Leitungen und Qualitätsbeauftragten sowie der Fachberatung und Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Erarbeitung der Qualitätshandbücher.

Das ehrgeizige Projekt war kein Selbstläufer, sondern ein hartes Stück Arbeit. Der Aufwand hat sich gelohnt, wie ich finde. Wir sind damit einen ganz wichtigen Schritt in Sachen Qualitätssicherung- und -ausbau weitergekommen. Die kommunalen Kitas spielen mittlerweile in der ersten Liga mit. Wir brauchen uns mit unserem Angebot wahrlich nicht zu verstecken. Das war Auftrag und Herausforderung zugleich. Beides wurde mit viel Einsatz und Herzblut mit Bravour gemeistert.

Wie geht es weiter?

Qualitätsmanagement ist ein fortlaufender Prozess. Es wird weiterhin jährliche Managementbewertungen und Qualitätskonferenzen geben. Wir werden dank unseren zwei ausgebildeten Multiplikatorinnen in unseren vier städtischen Kindertagesstätten interne Evaluationen vornehmen, zudem werden Systemaudits durch einen externen „neutralen“ Dienstleister erstellt, was ja im Übrigen auch Inhalt der heutigen Vorlage ist. Und selbstverständlich werden wir die regelmäßigen, internen Qualitätsmanagement-Workshops weiterführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns aufgemacht, unsere Kindertagesstätten auf Vordermann zu bringen. Das gilt für die bauliche Seite ebenso wie für die pädagogischen und didaktischen Konzepte. Wir wollen auf der Höhe der Zeit sein und wir sind es bzw. in puncto Raumkonzept werden wir es sein. Unsere Kindertagesstätten sind ein ganz wichtiges Element, um frühkindliche Bildung zu leben. Nicht zuletzt sind sie eine erste Station, die ganz kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger in diese Gesellschaft, die sich ja im Übrigen sehr rasch verändert, hineinwachsen zu lassen. Hier Qualität zu schaffen, offen für Neues zu sein, sich selbst zu hinterfragen, muss uns allen ein wichtiges Anliegen sein. Es geht nämlich um Zukunft. Unser aller Zukunft.“

Wolfgang Maring, CDU-Stadtratsfraktion, führt hierzu weiter aus:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

wir stimmen gleich über die Freigabe des Qualitätshandbuches Träger als Ergebnis des QM-Entwicklungsprozesses sowie den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Dienstleister „Consense Managament Service“ ab und stellen damit unsere städtischen Kitas auch inhaltlich auf gesunde Beine. Die gute Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen wurde in diesem langen Prozess auch nachprüfbar, bewertbar und somit greifbar gemacht. Ein großes Lob ergeht daher von Seiten der CDU-Fraktion an die beteiligten Personen der Verwaltung unter Leitung von Petra Dewald und Simone Schmitt-Koch sowie den Standortleitungen der Kitas mit ihren Mitarbeiterinnen.

Der Bürgermeister meinte eben mit einer erkennbaren Portion Stolz, dass die städtischen Kindergärten nun „in der ersten Liga mitspielen“ würden. Dies ist vollkommen richtig und darauf dürfen wir alle ein Stück weit stolz sein. Es sei mir aber auch an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die städtischen Kitas jetzt da ankommen, wo z. B. die Bistumskitas und die Kitas freier Träger schon seit Jahren operieren. Dort wurde bereits vor Jahren das KTK-Gütesiegel des Bistums Trier in die tägliche Arbeit implementiert. Darüber hinaus ist die Kita „Jim-Knopf-Weltentdeker“ in Dagstuhl nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Die Qualitätsstandards werden in diesen Einrichtungen mit großem Erfolg und breiter Anerkennung angewendet. Und dies gilt nun auch für unsere städtischen Kitas. Das Qualitätshandbuch mit seinen Standards wird auch die tägliche Arbeit mit den Kindern verändern und weiterentwickeln.

Wir als CDU betonen, dass der nun in Form gegossene QM-Leitfaden die pädagogische Arbeit unterstützt und ihn auch von außen in nachvollziehbare Bahnen lenkt. Wir sind uns sicher, dass das ebenfalls herausfordernde bauliche Engagement der Stadt Wadern durch diese neue pädagogische Planbarkeit ergänzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas werden durch diesen überall gültigen Rahmen gestärkt. Das Kind wird in den Mittelpunkt gestellt.

Die CDU-Fraktion stimmt dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu.“

Seit dem Kita-Jahr 2020/2021 ist die Stadt Wadern gemeinsam mit kommunalen Kita-Trägern aus dem ganzen Saarland (größter Träger: Landeshauptstadt Saarbrücken) am gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess beteiligt.

Unter dem Dach des SSGT haben neben der Stadt Wadern 17 Städte und Gemeinden und die Kita Wadgassen GmbH unter der Federführung der Gemeinde Losheim am See (Koordinator) diesen Prozess eingeleitet.

Hauptaufgaben für die Träger und Kitas bildeten im laufenden Prozess

• der Aufbau eines Qualitätshandbuches Träger mit Schwerpunkten in den organisatorischen, rechtlichen und personellen Inhalten,

• der Aufbau der Qualitätshandbücher für die einzelnen Kitas mit Schwerpunkten in den pädagogischen Inhalten,

• die Ausbildung von Qualitätsbeauftragen in allen Kitas und

• die Vernetzung von Träger und Leitungen auf Trägerebene und übergreifenden Projektgruppen (Projektgruppe 4: Wadern, Losheim am See, Merzig, Mettlach).

Der Prozess wird begleitet durch den Qualitätsentwicklungs-Dienstleister Colibri Managementservice aus Denzlingen. Seit September 2020 fanden Workshops und Treffen auf Träger und Kita-Ebene statt mit dem Ziel, die oben genannten Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten und festgehaltene Maßnahmen umzusetzen.

Zusätzlich wurden im Rahmen des Projektes die Leitungskräfte Anja Wegmann, Kita Büschfeld, und Birgit Dräger, Kita Noswendel, als Multiplikatorinnen zur internen Evaluation ausgebildet. Diese werden in ihrer Funktion als Multiplikatorinnen zukünftig jährliche interne Evaluationen in den Kitas der Stadt Wadern durchführen bzw. hierbei beratend tätig werden.

Nachdem der Prozess im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im September 2020 gestartet wurde, wird er nun bei einer gemeinsamen Veranstaltung am 10.05.2023 in der Eisenbahnhalle Losheim zum Abschluss gebracht.

Qualitätshandbuch Träger

Das Qualitätshandbuch Träger wird zur Abschlussveranstaltung im Mai offiziell an die Kitas als Grundlage ihrer Arbeit übergeben. Grundlage hierfür ist die vorherige Freigabe.

Das Qualitätshandbuch wurde in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen internen Workshops gemeinsam mit den städtischen Einrichtungsleitungen und Trägervertretungen erarbeitet. Zusätzlich stand die Fachberatung der Stadt Wadern beratend zur Seite. Neben größtenteils bereits etablierten Prozessen, bei denen es nur galt, diese zu verschriftlichen, wurden neue Prozesse eingeführt bzw. ergänzt und weiterentwickelt. Zur besseren Verdeutlichung ist das bis zum jetzigen Stand erarbeitete Qualitätshandbuch Träger dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Qualitätshandbücher der Kitas befinden sich noch in der Bearbeitung. Um auch hierfür einen Eindruck zu bekommen ist das einheitliche Inhaltsverzeichnis der Qualitätshandbücher der Kitas beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Stadtrat der Stadt Wadern nach der einmaligen Freigabe der vorgelegten Version diese ermächtigt, redaktionelle und geringfügige Änderungen im Qualitätshandbuch Träger zukünftig ohne erneute Beschlussfassung freigeben zu können.

Weiterführung des Qualitätsentwicklungsprozesses

Der Qualitätsentwicklungsprozess ist als ein solcher zu sehen, der nicht mit der Abschlussveranstaltung im Mai 2023 beendet ist, sondern aufgegriffen, weitergeführt und weiterentwickelt werden muss. Zusätzlich sind die Maßnahmen in den Kitas und auf Trägerebene umzusetzen und ein beständiges und funktionierendes Kontrollsystem zu etablieren.

Seitens des Qualitätsentwicklungsdienstleisters „Consense Management Service“ wurde den Teilnehmern ein Angebot unterbreitet, in dessen Rahmen die weitere, professionelle Unterstützung durch einen externen Anbieter gewährleistet wird. Der Dienstleister hat bereits im laufenden Prozess eng mit dem Dienstleister Colibri zusammengearbeitet und kennt die Rahmenbedingungen und die Prozessinhalte.

Der Dienstleister bietet folgende, für die Stadt Wadern relevanten, Dienstleistungen an:

• Planung, Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Treffen zur Koordination der Trägerkommunen (2x jährlich)

• Planung und Durchführung interner Audits (2x innerhalb von drei Jahren)

• Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen sowie Schulungen von Trägerverantwortlichen und Fachberatung (Anfall zusätzlicher Gebühren nach Inanspruchnahme)

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Wadern werden bei Bereitstellung der Dienstleistungen durch „Consense Management Service“ Kosten von rund 3.800,00 Euro (inkl. Ust., zzgl. Fortbildungen und Schulungen nach Bedarf) entstehen.

Diese sind im Haushalt 2023 eingeplant.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023:

• die Freigabe des Qualitätshandbuches Träger in der vorgelegten Fassung.

• Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle und geringfügige Änderungen im Qualitätshandbuch selbstständig freigeben zu können.

• die Fortführung des Qualitätsentwicklungsprozesses und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Qualitätsentwicklungsdienstleister „Consense Management Service“ über vorerst drei Jahre.

TOP 5

Information über die Einführung eines Anmeldeportals zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Merzig-Wadern

Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern hat bei einem gemeinsamen Trägertreffen am 15. März 2023 in Merzig darüber informiert, dass sich der Landkreis in der Planungsphase zur Einführung eines zentral geführten Anmeldeportals zur Kindertagesbetreuung im Kreis Merzig-Wadern befindet.

Bisher melden Eltern bzw. Pflegeeltern ihre Kinder direkt vor Ort bei der Einrichtungsleitung ihrer „Wunsch-Kita“ an. Auf Grund des Mangels an Betreuungsplätzen ist hierbei die Anmeldung in mehreren Kitas gängige Praxis, um die Chance auf einen schnellstmöglichen notwendigen Betreuungsplatz zu erhöhen. Im Rahmen des Datenschutzes dürfen die Kitas jedoch ihre Wartelisten nicht untereinander abgleichen, so dass Mehrfachanmeldungen immer wieder zu Problemen führen: Zum einen fehlt den Trägern, den Kitas und dem Kreisjugendamt für ihre zukünftige Planung der Überblick über die tatsächliche zukünftige Platzbelegung, zum anderen können gegenüber den anmeldenden Eltern keine verlässlichen Aussagen über den tatsächlichen Zeitpunkt des nächsten freien Platzes gemacht werden, da die Warteliste durch nichtvorhersehbare Abmeldungen ständig variiert. Durch das Portal wird den Eltern ermöglicht, sich bei ihren Wunsch-Kitas über die zentrale Plattform anzumelden - dabei wird jedoch die Anzahl an maximal möglichen Anmeldungen vorher festgelegt. Die Anmeldungen werden dann den Kitas, den betroffenen Trägern, der Stadt Wadern sowie dem Kreisjugendamt angezeigt. Rückmeldungen erhalten die Eltern weiterhin – neben einer verbindlichen Statusmeldung im Portal - persönlich über die Einrichtungsleitungen. Diese sehen zeitgleich, ob ein Kind bereits einen Platz in einer anderen Kita zugesagt bekommen hat. Die Möglichkeit zur persönlichen Anmeldung in der Kita bleibt bestehen. Anmeldungen werden in diesem Fall von der betroffenen Kita selbst im Anmeldeportal eingepflegt.

Somit erhalten, neben den Trägern, der Stadt Wadern und dem Kreisjugendamt, auch die Kitas datenschutzkonform einen Überblick über Mehrfachanmeldungen und die tatsächliche Anzahl an Kindern auf ihrer Warteliste. Dies führt zukünftig zu einheitlich verwertbaren Daten.

Des Weiteren erhalten Eltern im Rahmen des Anmeldeportals klare und verbindliche Rückmeldungen zum Status Ihrer Anmeldung. Auch können Eltern, denen kein Platz angeboten werden kann, rechtzeitig erkannt und vom Kreisjugendamt bzw. der Stadt Wadern kontaktiert werden.

Das Anmeldeportal soll durch die BMS Consulting Gmbh angeboten werden (Beispiel: https://kita-portal.menden.de/).

Diese ist im Bereich der Kindertagesbetreuung insbesondere bekannt für die Verwaltungssoftware „kitaplus“. Das Anmeldeportal ist ein Modul dieser Verwaltungssoftware.

Da die Stadt Wadern derzeit eine andere Software (EasyKid) nutzt, wird der Stadtverwaltung und den städtischen Kitas seitens des Anbieters bei Einführung des Anmeldeportals eine kitaplus-light Version zur Verfügung gestellt. Die Einführung ist vorgesehen zum 1. Januar 2024. Die Verwaltung wird zu gegebenem Zeitpunkt nochmal über die Details der Einführung des Anmeldeportals im Stadtrat der Stadt Wadern berichten.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zur Einführung werden vom Landkreis Merzig-Wadern getragen. Für die Stadt Wadern können Kosten anfallen, sofern gesonderte Schnittstellen zur hauseigenen Kita-Verwaltungssoftware EasyKid geschaffen werden müssen. Die Kosten für das Kitaplus light-System werden voraussichtlich zeitlich befristet durch den Landkreis übernommen.

Die Ratsmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.

TOP 6

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk VI (Morscholz, Steinberg)

Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die Schiedsperson sowie die stellvertretende Schiedsperson des Schiedsbezirks VI der Stadt Wadern neu bzw. wieder zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet ausgeschrieben.

Auf die Ausschreibung der Schiedsperson ging bei der Stadt Wadern eine Bewerbung ein:

Herr Helmut Grünewald, wohnhaft Im Gartenland 18, 66687 Wadern-Steinberg, Schiedsmann für den Schiedsbezirk VI seit dem 06.05.2013.

Auf die Ausschreibung der stellvertretenden Schiedsperson ging bei der Stadt Wadern eine Bewerbung ein:

Herr Ludwig Hoff, wohnhaft Im Wäldchen 14, 66687 Wadern-Morscholz, (stellvertretender) Schiedsmann für den Schiedsbezirk VI seit dem 19.04.1993.

Die Ortsräte von Morscholz und Steinberg haben sich einvernehmlich für die Wiederwahl von Herrn Grünewald zur Schiedsperson und Herrn Hoff zur stellvertretenden Schiedsperson ausgesprochen.

Der Bund Deutscher Schiedsleute – Bezirksvereinigung Merzig-Wadern – hat die Bewerbung zur Kenntnis genommen und befürwortet die Wahl von Herrn Helmut Grünewald zur Schiedsperson und Herrn Ludwig Hoff zur stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsbezirks VI.

Beschluss:

Die geheime Wahl zur Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Alina Körner als Besitzer/Beisitzerin sowie Simone Schmitt-Koch als Schriftführerin, Verwaltung, fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 29

gültige Stimmen: 29

Helmut Grünewald wird mit 29 Ja-Stimmen als Schiedsperson für den Schiedsbezirk VI (Morscholz, Steinberg) gewählt.

Die geheime Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Alina Körner als Besitzer/Beisitzerin sowie Simone Schmitt-Koch als Schriftführerin, Verwaltung, fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 29

gültige Stimmen: 29

Herrn Ludwig Hoff wird mit 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk VI (Morscholz, Steinberg) gewählt.

TOP 7

Ernennung von Naturschutzbeauftragten

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 19.04.2018 wurden die Naturschutzbeauftragten

• Dr. Daniel Hoffmann, Büschfeld

• Christian Simon, Löstertal

• Gerhard Burtscher, Morscholz

• Günther Barth, Noswendel

• Jan Jung, Löstertal

• Karl Klein, Löstertal

• Leo Dupont Steinberg

zum 01.07.2018 für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

Da die Frist zum 30.06.2023 ausläuft, muss die Ernennung der Naturschutzbeauftragten erneut stattfinden.

Der Naturschutzbeauftragte Karl Klein hatte zwischenzeitlich sein Amt niedergelegt und der Naturschutzbeauftragte Jan Jung wird das Amt des Naturschutzbeauftragten nicht mehr weiter machen können.

Alle anderen benannten Naturschutzbeauftragten würden das Amt gerne weiterführen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Personen erneut zum Naturschutzbeauftragten der Stadt Wadern zu ernennen:

• Dr. Daniel Hoffmann, Büschfeld

• Christian Simon, Löstertal

• Gerhard Burtscher, Morscholz

• Günther Barth, Noswendel

• Leo Dupont Steinberg

Die Ernennung der Naturschutzbeauftragten gilt wieder für die Dauer von fünf Jahren.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Naturschutzbeauftragten können eine Jahreskostenpauschale in Höhe von 246 Euro bei der Stadt beantragen. Dieser Betrag kann im Gegenzug beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Rückerstattung beantragt werden. Hierzu müssen die Naturschutzbeauftragten allerdings durch den Stadtrat offiziell benannt werden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass die benannten Personen zu Naturschutzbeauftragten der Stadt Wadern für fünf Jahre ernannt werden.

TOP 8

Anpassung der Bestattungsgebühren in der Stadt Wadern

Im Juni 2021 wurden die Bestattungsgebühren in der Stadt Wadern zum letzten Mal angepasst. Damals wurde im Vorfeld eine Neukalkulation der Gebühren vorgenommen. Grabarten, die nicht mehr gebaut werden und Neben- und Verwaltungsgebühren wurden damals nicht neu kalkuliert. Außerdem wurde eine jährliche Erhöhung der Gebühren um 1,5% beschlossen, um zukünftige Kostensteigerungen wenigsten zum Teil auszugleichen. Eine Überprüfung der Gebühren sollte spätestens 2024 erfolgen, bei Bedarf auch früher.

Die Corona-Pandemie und auch der Krieg gegen die Ukraine haben die Kosten in den beiden letzten Jahren allerdings wesentlich schneller steigen lassen, als bei der letzten Gebühren-kalkulation abzusehen war. Eine jährliche Gebührensteigerung von 1,5 % ist nicht mehr ausreichend. Daher mussten die Kosten und Gebühren beim Eigenbetrieb Friedhöfe bereits jetzt erneut überprüft werden.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Allgemeinkosten, die bei der Gebührenermittlung auf alle Grabarten verhältnismäßig verteilt werden, um 22,71 % gegenüber der letzten Ermittlung gestiegen sind, was eine Anpassung von rd. 23 % begründen würde. Durch die gestiegenen Kosten und die Verlagerung hin zur günstigeren Urnenbestattung, die seit 2022 nochmals zugenommen hat, schrumpft die finanzielle Ausstattung des Eigenbetrieb Friedhöfe. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich für die Stadt Wadern ein auszugleichender Verlust ergeben wird, wenn nicht gegengesteuert wird. Die Verwaltung hat berechnet, dass bereits eine moderate Anpassung der Bestattungsgebühren um 8 % einen drohenden Verlustausgleich für die Stadt Wadern im kommenden Jahr abwenden kann. 8 % entsprechen dabei auch der durchschnittlichen Inflation in der Zeit von Februar 2022 bis Februar 2023. Die Anpassung von 8 % muss dabei auf alle Gebührentatbestände angewendet werden.

Dieser Vorschlag wurde am 03.04.2023 in einer Sitzung des Unterausschuss Friedhöfe besprochen, was zu folgendem Ergebnis geführt hat:

• Die Bestattungsgebühren der Stadt Wadern sollen um 8 % angepasst werden. Die Erhöhung bezieht sich auf alle Gebührentatbestände außer auf die Gebühren für Grabstellen für Personen unter sechs Jahren. Die Grabstellen für Personen unter sechs Jahren werden von der Anpassung um 8 % und auch den Erhöhungen unter 2. ausgenommen.

• Es soll weiterhin eine jährliche Anpassung der Bestattungsgebühren erfolgen. Die jährliche Anpassung wird auf 4 % angehoben und soll erstmalig zum 01.01.2024 erfolgen, danach regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres. Die nächste Überprüfung der Gebühren und damit auch der jährlichen Erhöhung von 4 % soll im Herbst 2024 vorgenommen werden.

• Die Gebührenänderung soll zum 01.05.2023 erfolgen. Die geänderte Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Waden wird nach Beschluss direkt auf der Homepage der Stadt Wadern veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung bzw. am 01.05.2023 in Kraft.

Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren im Vergleich mit der Entwicklung durch die Anpassungen um 8 % zum 01.05.2023 sowie zum 01.01.2024 und 01.01.2025 ist als Anlage beigefügt. Ebenso wurde eine Übersicht als Anlage beigefügt, mit welchen Kosten bei den gängigen Bestattungsarten nach einer Anpassung um 8 % zu rechnen ist.

Im Zuge dieser Satzungsänderung sollen außerdem folgende weitere Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden:

• Redaktionelle Änderungen und Änderungen bei der Darstellung, um eine bessere Übersichtlichkeit zu erreichen.

• Es wurde eine Gebühr für ein Verlängerungsjahr im Ruhehain eingefügt (wird bei allen Gebühren gleich berechnet, aktuelle Gebühr/ursprüngliche Nutzungsdauer).

• Es wurde eine Gebühr für die Glastafeln für Baumbestattungen außerhalb des Ruhehains eingeführt.

• Es wurde eine Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Umbettung von Leichen aufgenommen. Die Verwaltungsgebühr wird durch die Fortgeschriebene Gebührenordnung für Amtshandlungen der Ortspolizeibehörde, Stand: März 2019, geregelt. Unter Gebührennummer 163.8 ist dafür zurzeit eine Gebühr von 20,00 € vorgesehen. Zzgl. zu dieser Verwaltungsgebühr sollen die tatsächlichen Kosten für die notwendigen Erdarbeiten und ggf. weitere tatsächlich angefallenen Kosten, die durch die Umbettung veranlasst wurden, in Rechnung gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung der Gebühren ist mit Mehreinnahmen von rd. 23.000 €/Jahr zu rechnen.

Bürgermeister Jochen Kuttler informiert, dass der Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten am 24.04.2023 mit 5 : 4 Stimmen dafür die Empfehlung ausgesprochen hat, die Bestattungsgebühren gemäß der Verwaltungsvorlage zu erhöhen.

Wolfgang Maring, CDU-Stadtratsfraktion, macht hierzu folgende Ausführungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

wie bereits in der Ausschusssitzung zu Beginn dieser Woche ausgeführt, wird die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag, die Bestattungsgebühren der Stadt Wadern zum 1. Mai dieses Jahres um 8 % unterjährlich zu erhöhen, zu hoch. Der Friedhofsbereich ist ein sehr sensibler Bereich.

Wir hätten einer moderateren Erhöhung zugestimmt. Man muss hier bedenken, dass im Vergleich zu anderen Kommunen in der Nachbarschaft wir schon im Hochpreissegment sind. Man muss sich auch Gedanken machen um die Streckung Investitionsplan bzw. auch mal die Ausgabenseite nochmals gezielter zu untersuchen.

Von daher ist uns diese Erhöhung in dem Bereich zu hoch.

Die CDU-Fraktion wird gegen diese Erhöhung stimmen.“

Michael Dewald, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, macht folgende Ausführungen:

„Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

der Stadtrat Wadern hat sich heute mit den Gebühren für den Friedhofsbereich zu befassen. Hinsichtlich dieses Punktes war es in den letzten Jahren gute Praxis, dass im Vorfeld der Beschlussfassung zunächst der Unterausschuss Friedhof die Kosten und die Gebührensituation des Eigenbetriebes überprüft und entsprechende Vorschläge für den Stadtrat erarbeitet hat. So ist es gelungen, dass wir rechtzeitig gegensteuern konnten, wenn sich die Kosten deutlich verändert haben.

Auch in diesem Jahr hat der Unterausschuss, in dem allen politischen Gruppierungen des Stadtrates vertreten sind, über alle Parteigrenzen hinweg einen Vorschlag ausgearbeitet, der eine Fortschreibung der Friedhofsgebühren anhand der aktuellen Kostenentwicklung vorsieht. Damit wäre gewährleistet worden, dass der Eigenbetrieb auch in Zukunft wirtschaftlich stabil aufgestellt ist und Investitionen im Friedhofsbereich erfolgen können. Für die im Unterausschuss geleistete Arbeit möchte ich daher zunächst allen Mitgliedern sowie der Verwaltung danken.

Was geschieht, wenn man Gebühren und Kosten nicht in Deckung bringt, zeigt die Situation von 2009. Die damalige CDU-Stadtratsmehrheit hat den Eigenbetrieb Friedhof in eine extreme wirtschaftlichen Schieflage gebracht und nur durch harte Einschnitte ist es der neuen Stadtratsmehrheit aus SPD und ProHochwald gelungen, das Friedhofswesen wieder auf eine solide Basis zu stellen.

Von daher ist es umso bedauerlicher, dass die CDU-Fraktion in der Ausschusssitzung am Montag und auch heute erklärt hat, den Vorschlag des Unterausschusses, der maßgeblich die Handschrift des CDU-Vertreters trägt, nicht mittragen zu wollen.

Natürlich hätten auch wir uns andere Maßnahmen vorstellen können. Aber es ist nun einmal das Wesen eines überparteilichen Kompromisses, dass man nicht vollständig die eigenen Vorstellungen umsetzen kann.

Da sich die CDU nun offenkundig für einen populistischen Weg entschieden hat, wird die Stadtratsmehrheit aus eigener Kraft die notwendigen Schritte unternehmen. Wir wissen um unsere Verantwortung für die Stadt Wadern und wir werden dieser Verantwortung einmal mehr gerecht werden. Dabei kommt niemand – ungeachtet aller verbalen Vernebelungsaktionen der CDU-Fraktion – um einen einfachen Fakt vorbei: man kann nur das Geld im Eigenbetrieb ausgeben, was zuvor eingenommen wurde. Eine Bezuschussung aus dem Haushalt ist aus bekannten Gründen nicht möglich, es sei denn, man erhöht die Grundsteuern zwecks Subventionierung des Friedhofbereiches. Dies ist für uns allerdings keine Option.

Damit verbleibt die Möglichkeit die Kosten und Einnahmen des Eigenbetriebes ins Gleichgewicht zu bringen. Genau dies werden wir tun. Hierzu werden alle beschlossenen Maßnahmen des Wirtschafts- und Investitionsplanes nochmals auf den Prüfstand gestellt. Um dies durchführen zu können schlagen wir vor, den heutigen Beschlussgegenstand in die nächste Sitzungswoche zu verschieben.

Als Stadtratsmehrheit werden wir dann einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung stellen, der zweierlei beinhaltet:

- erstens eine Verbesserung der Einnahmeseite und

- zweitens mögliche Kürzungen bei den vorgesehenen Ausgaben.

Wer geringere Gebührensteigerungen beabsichtigt, kommt nicht umhin, die Ideenvielfalt bei den Ausgaben zu beschränken und genau dies werden wir tun.

Wenn es jenseits der Mehrheitsfraktionen Spar-Vorschläge gibt, so werden wir diese gerne prüfen und gegebenenfalls in unseren Beschluss-Katalog mit aufnehmen. Bis zur Beschlussfassung sollen verschiebbare Ausgaben nicht getätigt werden.“

Markus Wollscheid, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion, ergänzt, „dass im Unterausschuss die Dinge erarbeitet werden.

Beim Unterausschuss ist es auch so, er hat beratende Funktion und keine bindende, darüber müssen wir in der Zukunft diskutieren, wir werden auch etwas dazu einbringen, das zu gegebener Zeit und in der nächsten Sitzung.“

Beschluss:

Die Angelegenheit soll in der Mai-Sitzungswoche behandelt werden.

TOP 9

Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Kommunalfinanzierungsausgleichsgesetzt (KFAG)

Der Tagesordnungspunkt Ö 9 ist obsolet geworden und wird auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023 abgesetzt.

TOP 10

Beantragung der Investitionszuweisungen und ihre Verwendung gem. § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 11 SPaktG erhalten Gemeinden Investitionszuweisungen unter der Voraussetzung, dass sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im Beantragungsjahr beachten. Die Investitionszuweisungen können zurückgefordert werden. Die Mittel müssen bis 31. Juli des Jahres beantragt werden.

Die Gemeinden erhalten insgesamt ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2064 jährlich mindestens 20 Millionen €. Davon werden in den Jahren 2020-2024 jährlich 15 Millionen € auf alle Gemeinden verteilt. 5 Millionen € entfallen jährlich als besondere Investitionszuweisung auf Gemeinden, deren durchschnittlicher struktureller Liquiditätskredit je Einwohner vom 31. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2017 die Grenze von 500 € nicht überstiegen hat. Die Verteilung erfolgt nach einem jährlichen identischen Verteilungsschlüssel zu je 50 % nach Einwohnern und nach Umlage Grundlagen. Die Stadt Wadern erhält in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 242.693 €.

Die Übersicht zur Verteilung dieser Mittel ist in der Anlage beigefügt.

Weiterhin besagt § 13 SPaktG, dass die Zuweisungen nach § 11 zweckentsprechend verwendet werden müssen. Die Verwendung zur zusätzlichen Tilgung struktureller Liquiditätskredite ist zulässig.

Der Stadtrat der Stadt Wadern muss über die Mittelverwendung entsprechend entscheiden. Die Investitionszuwendungen nach § 11 SPaktG sind entweder als Auszahlungen für Investitionen oder zur Tilgung der Kassenkredite zu verwenden.

Bei den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2023 wurde die Verwendung der Investitionszuwendungen für Investitionsauszahlungen eingeplant.

Bei den Antragsunterlagen ist der Kommunalaufsichtsbehörde der Beschluss des Stadtrates über die Beantragung und über ihre Verwendung einzureichen.

Finanzielle Auswirkungen:

Erhalt von Investitionszuweisungen in Höhe von insgesamt 242.693 € in 2023.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.04.2023 einstimmig, gemäß der Verwaltungsvorlage zu verfahren und die Investitionszuweisungen für das Jahr 2023 zu beantragen und für Investitionsauszahlungen zu verwenden.

TOP 11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Es werden keine Anregungen/Fragen vorgebracht.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister