Vertretungsregelung an den Brückentagen
An den Brückentagen am Freitag, den 30. Mai, und am Freitag, den 20. Juni, haben die Bereitschaftsdienstpraxen im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes geöffnet. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst stellt die ambulante Versorgung der Bevölkerung in dringenden Fällen, die keinen Aufschub bis zu den regulären Sprechstundenzeiten dulden, sicher.
In dringenden Fällen erreichen die Patienten zu nachfolgenden Zeiten die jeweils zuständige Bereitschaftsdienstpraxis unter der einheitlichen Rufnummer 116117:
Die Brückentageregelung gilt auch für die Bereitschaftsdienstpraxen für Kinder und Jugendliche.
Die augenärztlichen und HNO-ärztlichen Fachgruppen können Sie ebenfalls über die Rufnummer 116117 erreichen.
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarzt über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 112.