Ausgabe 21/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Vollsperrung der Verbindungsstraße Lockweiler-Altland im Stadtteil Lockweiler
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge umfangreicher Mäh- und Instandsetzungsarbeiten am Dienstag, 27.05.2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis Beendigung der Maßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt.
- Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
- An folgenden Stellen ist je eine Absperrbake mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 aufzustellen (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art)
- Straße zur Alten Burg, vor der Brücke
- Einmündungen in Höhe „Haanweiher“
- Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch.
- In Höhe des Radweges in der Straße Zur Alten Burg ist eine Absperrbarke mit 3 gelben Dauerleuchten und den VZ 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.
- Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld, Bardenbach in Richtung Wadern und ist dementsprechend auszuschildern.
- 72 Stunden vor der Sperrung sind durch den Baubetriebshof der Stadt Wadern entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.
66687 Wadern, 14.05.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler