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Stadt Wadern
Ausgabe 21/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025

1. Nachtragssatzung der Stadt Wadern für die Haushaltsjahre 2024/2025

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086,1087), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 27. März 2025 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

Der Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:

2025

1. Im Ergebnishaus-halt mit

erhöht

um

vermindert um

auf

dem Gesamtbetrag der Erträge

36.711.700 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

42.959.100 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

-6.247.400 €

2. Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.316.000 €

7.673.400 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.632.000 €

12.504.000 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

-4.830.600 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.316.000 €

10.088.900 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.159.000 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

8.929.900 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird erhöht um 1.316.000 € auf 4.830.600 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert bei 4.958.100 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert bei 20.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts bleibt unverändert bei 6.247.400 €.

§ 6

Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 — 2025

1. Grundsteuer

a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

320 v. H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B)

460 v. H.

2. Gewerbesteuer

445 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 21. März 2024 beschlossene Stellenplan.

Wadern, 27. März 2025
Der Bürgermeister Jochen Kuttler

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der geänderten Festsetzung im § 2 sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2025 der Stadt Wadern genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2025 in Höhe von 4.830.600 €.

Meine am 24.04.2024 für das Jahr 2025 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.514.600 € wird hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 5. Mai 2025
Im Auftrag: Birgit Heib“

Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist unter www.wadern.de veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.

Wadern, 12. Mai 2025
Der Bürgermeister Jochen Kuttler