Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086,1087), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 27. März 2025 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Der Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
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| 2025 | |
| 1. Im Ergebnishaus-halt mit | erhöht um | vermindert um | auf |
| dem Gesamtbetrag der Erträge |
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| 36.711.700 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen |
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| 42.959.100 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen |
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| -6.247.400 € |
| 2. Im Finanzhaushalt mit | |||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.316.000 € |
| 7.673.400 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.632.000 € |
| 12.504.000 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit |
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| -4.830.600 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.316.000 € |
| 10.088.900 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| 1.159.000 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
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| 8.929.900 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird erhöht um 1.316.000 € auf 4.830.600 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert bei 4.958.100 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert bei 20.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts bleibt unverändert bei 6.247.400 €.
Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
| 1. Grundsteuer | |
| a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 320 v. H. |
| b. für Grundstücke (Grundsteuer B) | 460 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 445 v. H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 21. März 2024 beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der geänderten Festsetzung im § 2 sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2025 der Stadt Wadern genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2025 in Höhe von 4.830.600 €.
Meine am 24.04.2024 für das Jahr 2025 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.514.600 € wird hiermit aufgehoben.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist unter www.wadern.de veröffentlicht.
Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.