Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Stadt Wadern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogasanlage Bardenbach" und der Flächennutzungsplanteiländerung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die die Errichtung der „Biogasanlage Bardenbach“ mit einer Gesamtleistung von 1,3 Mio. kWh/a Strom. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes leistet die Stadt Wadern einen wichtigen Beitrag die Nutzung regenerativer Energien in der Stadt Wadern zu fördern.
Die Biogasanlage soll auf privaten Eigentumsflächen des Betreibers, einer Teilfläche des bestehenden Abbau- und Deponie-Betriebs der SMR GmbH Sandgrube Wadern verwirklicht werden.
Da es sich um ein konkretes Vorhaben eines Investors handelt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemarkung Bardenbach, Flur 5 innerhalb der Parzelle Nr. 44/49 (Teilfläche laut aktuell geplanter Teilung). Der Geltungsbereich hat einer Größe von 2,00 ha. Die genaue Abgrenzung ist der jeweiligen Planzeichnung zu entnehmen.
Gemäß § 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung, und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Begründung, sowie des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom
29.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026
im Rathaus der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer Nr. C104,
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden kann:
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Bei Bedarf wird die Planung erläutert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung für die frühzeige Beteiligung und die Planunterlagen sind über das Internetportal der Stadt Wadern (https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/kartendienste) abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen mündlich, schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an die:
Stadtverwaltung Wadern,
Fachbereich 4 Bauen/Stadtplanung/Umwelt
Marktplatz 13,
66687 Wadern