Titel Logo
Stadt Wadern
Ausgabe 22/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Wadern für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 18. Januar 2023 (Amtsblatt S. 204), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 16. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

 —  2023

1.

Im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge  —  33.490.400 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen —  36.143.100 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen  —  -2.652.700 €

2.

Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit —  6.612.100 €

den Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit  —  11.387.200 €

dem Saldo aus

Investitionstätigkeit  —  -4.775.100 €

den Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit  —  6.364.500 €

den Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit  —  1.223.000 €

dem Saldo aus

Finanzierungstätigkeit  —  5.141.500 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.775.100 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt in Höhe von 1.309.500 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 2.652.700 €.

§ 6

Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)  — 320 v. H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B)  — 440 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 435 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 16. März 2023 beschlossene Stellenplan.

Wadern, 16. März 2023
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„ Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Wadern genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.309.500 € und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.775.100 €.

St. Ingbert, 11.05.2023
Im Auftrag: Thomas Frey“

Der Haushaltsplan 2023 ist unter www.wadern.de veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.

Wadern, 26.05.2023
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler