Haushaltssatzung der Stadt Wadern für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 18. Januar 2023 (Amtsblatt S. 204), hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 16. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:
— 2023
| 1. | Im Ergebnishaushalt mit |
| dem Gesamtbetrag der Erträge — 33.490.400 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen — 36.143.100 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen — -2.652.700 € |
| 2. | Im Finanzhaushalt mit |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 6.612.100 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 11.387.200 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit — -4.775.100 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 6.364.500 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 1.223.000 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit — 5.141.500 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.775.100 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt in Höhe von 1.309.500 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20.000.000 € festgesetzt.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 2.652.700 €.
Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — 320 v. H.
b. für Grundstücke (Grundsteuer B) — 440 v. H.
2. Gewerbesteuer — 435 v. H.
Es gilt der vom Stadtrat am 16. März 2023 beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„ Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Wadern genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.309.500 € und |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.775.100 €. |
Der Haushaltsplan 2023 ist unter www.wadern.de veröffentlicht.
Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass diese Haushaltssatzung ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gilt, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder von Regelungen, welche auf Grund des v. g. Gesetzes ergangen sind, zustande gekommen ist.