Das Thema „Fast Fashion“, worüber wir zuletzt geschrieben haben, ist längst in den höchsten Institutionen angekommen. Im März 2022 hat die EU-Kommission als Teil des „European Green Deal”, mit welchem die EU bis 2050 die Klimaneutralität erreichen will, eine „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Textilerzeugnisse, die in der EU auf den Markt kommen, langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein, größtenteils aus Recyclingfasern bestehen, keine gefährlichen Stoffe enthalten und unter Einhaltung bestimmter Sozial- und Umwelt-Standards produziert werden. Dazu haben auch hohe offizielle Stellen hierzulande, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Umweltbundesamt (UBA) größere Beiträge veröffentlicht.
Es geht um die die negativen Auswirkungen der sogenannten „Fast Fashion“, über die wir zuletzt berichtet hatten. Das BMWK bringt es auf den Punkt: „Dabei handelt es sich um ein Geschäftsmodell der Bekleidungsindustrie, bei welchem jährlich eine Vielzahl an Kollektionen schnell produziert und zu niedrigen Preisen verkauft wird. Aufgrund der geringen Qualität gehen die ‚Klamotten‘ jedoch schnell kaputt oder versauern im Schrank“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2022/09/08-nachhaltige-textilien.html, aufgerufen am 20.05.2024). Wie bereits vergangene Woche berichtet, landen sogar ungetragene Kleider im Müll.
Das BMUV bringt es auf den Punkt: „40 Prozent der gekauften Kleidung wird nie oder nur selten getragen“ (www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/produktbereiche/mode-und-textilien, aufgerufen am 20.05.2024). Es sind mehrere Maßnahmen geplant. „Die Hersteller und Vertreiber werden verpflichtet, Retouren oder zu viel produzierte Waren nur noch dann vernichten zu dürfen, wenn dies zum Beispiel aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig ist. Leicht beschädigte Ware kann zum Beispiel zu herabgesetzten Preisen verkauft oder gespendet werden. (…) Neuwertige und gebrauchsfähige Ware darf nicht einfach aus wirtschaftlichen Gründen weggeworfen werden. Dafür muss auch die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage ausgerichtet werden, so dass in der Modebranche nicht mehr derart über dem eigentlichen Bedarf produziert wird.“
Zugleich richtet sich das Ministerium an uns alle und veröffentlicht unter dem Titel „Wie kann ich Fast Fashion vermeiden?“ Tipps des Umweltbundesamtes für Umweltverträglichkeit bei Kauf und Nutzung von Kleidung: „Achten Sie beim Kaufen von Textilien auf Siegel, die Umwelt- und Sozialstandards garantieren. Kaufen Sie Baumwolltextilien in Bio-Qualität (‚organic cotton‘). Kaufen Sie Kleidung aus Secondhand oder tauschen Sie Kleider. Mieten Sie Kleidungsstücke für einmalige Anlässe wie Hochzeiten, Partys und andere Feierlichkeiten. Tragen Sie Ihre Kleidung möglichst lange. Lassen Sie Ihre Kleidung bei Abnutzung oder Defekten von Schneidereien oder Schustereien reparieren. Geben Sie nicht genutzte Kleidung weiter oder entsorgen Sie diese richtig. Hinterfragen Sie Modetrends und seien Sie kritisch gegenüber Fast-Fashion.“
Unter dem Stichwort „Marktbeobachtung“ fügt das UBA hinzu: „Ökologisch produzierte Textilien gelten als Nischenprodukt. Textilien und Bekleidung mit Umweltlabel hatten 2020 einen Marktanteil von etwa 1,4 Prozent. Textilien mit dem Fairtrade-Siegel hatten einen Marktanteil von etwa 0,3 Prozent (Gesellschaft für Konsumforschung 2021)“ (www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung#hintergrund, aufgerufen am 20.05.2024).