Das Lichtraumprofil ist ein wichtiger Aspekt im Straßenverkehr und betrifft die freie Durchfahrt für Fahrzeuge und Fußgänger. Es beschreibt den Raum über der Straße und dem Gehweg, der frei bleiben muss, damit Fahrzeuge aller Art und Fußgänger sich ungehindert und sicher im öffentlichen Verkehrsraum bewegen können.
Wie genau Bäume, Hecken und Sträucher zu beschneiden sind, regelt §5 der PolVO der Stadt Wadern:
Gemäß § 5 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen und Anlagen der Stadt Wadern vom 9. Juni 2010 (Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 26 vom 1. Juli 2010) sind Bäume, Hecken und Sträucher an öffentlichen Straßen und Einmündungen so zu beschneiden, dass der Verkehrsraum nicht eingeengt, die Sicht nicht behindert und die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Über Gehwegen muss ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe, über Fahrbahnen von mindestens 4,50 m Höhe freigehalten werden. Bäume, Hecken und Sträucher dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen und müssen mindestens 0,70 m vor dem Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigeschnitten sein. Ausgedörrte Äste sind so rechtzeitig aus den Bäumen herauszuschneiden bzw. herausschneiden zu lassen, dass sie nicht in den Verkehrsraum fallen können.
Ein Form- oder Pflegeschnitt der Hecke ist während der Brut- und Setzzeit erlaubt, solange keine Vögel brüten und der Rückschnitt der Verkehrssicherheit dient. Prüfen Sie also bitte vor jedem Schnitt sorgfältig, ob sich in der Hecke Brutstätten, Jungvögel oder sonstige Tiere befinden.
Ein radikaler Rückschnitt oder das Beseitigen der Hecke sind während dieser Zeit verboten.
Die Einhaltung des Lichtraumprofils ist essenziell für die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss. Besonders bei Einsatzfahrzeugen ist eine freie Durchfahrt lebenswichtig.