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Stadt Wadern
Ausgabe 23/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtfestes „Waderner Maad 2023“ vom 09.06.-11.06.23 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Aus Anlass des Stadtfestes „Waderner Maad 2023“ im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge

a.

Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern

b.

oberer Bereich Montmorillon Platz

c.

Kleiner Markt

d.

Die Fläche des Marktplatzes

e.

Unterstraße bis An der Kirche (ab Einmündung Uhlandstraße/Kräwigstraße bis Unterstraße/Poststraße) für den Durchgangsverkehr gesperrt (Frischmarkt).

f.

Parkplätze Öttingen-Sötern-Platz hinter der Sparkasse

1. Die Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen:

a.

Zu 1 a) Donnerstag, 08.06.2023, 10.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr

b.

Zu 1 b) Mittwoch, 07.06.2023, 08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr

c.

Zu 1 c) Freitag, 09.06.2023, 06.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 24.00 Uhr

d.

Zu 1 d) Mittwoch, 07.06.2023, 08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr

e.

Zu 1 e) Freitag, 09.06.2023, 06.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr

f.

Zu 1 f) Mittwoch, 07.06.2023,08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr

  1. An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Uhlandstraße/Kräwigstraße/ An der Kirche, Oberstraße/Gartenfeldstraße/Straße entlang Rathaus sowie im Kreuzungsbereich Unterstraße/Poststraße in Höhe Anwesen Unterstraße 3 sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.

  2. An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt -Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.

  3. An dem Einmündungsbereich „Poststraße, Beginn Geschäftszone“ ist beidseitig in Fahrtrichtung Stadtmitte das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt -Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.

  4. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

  5. Die Umleitungen sind an den genannten Stellen ausgeschildert und erfolgen über:

    1. Hasenberg/Trierer Straße/Nordring
    2. Poststraße
    3. Nordring (in alle Richtungen).
  6. Den Anliegern ist die Möglichkeit zur Durchfahrt einzuräumen.
66687 Wadern, 30.05.2023
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler