Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. Aus Anlass des Stadtfestes „Waderner Maad 2023“ im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge | |
| a. | Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern |
| b. | oberer Bereich Montmorillon Platz |
| c. | Kleiner Markt |
| d. | Die Fläche des Marktplatzes |
| e. | Unterstraße bis An der Kirche (ab Einmündung Uhlandstraße/Kräwigstraße bis Unterstraße/Poststraße) für den Durchgangsverkehr gesperrt (Frischmarkt). |
| f. | Parkplätze Öttingen-Sötern-Platz hinter der Sparkasse |
1. Die Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen:
| a. | Zu 1 a) Donnerstag, 08.06.2023, 10.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr |
| b. | Zu 1 b) Mittwoch, 07.06.2023, 08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr |
| c. | Zu 1 c) Freitag, 09.06.2023, 06.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 24.00 Uhr |
| d. | Zu 1 d) Mittwoch, 07.06.2023, 08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr |
| e. | Zu 1 e) Freitag, 09.06.2023, 06.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr |
| f. | Zu 1 f) Mittwoch, 07.06.2023,08.00 Uhr, bis Montag, 12.06.2023, 13.00 Uhr |
An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Uhlandstraße/Kräwigstraße/ An der Kirche, Oberstraße/Gartenfeldstraße/Straße entlang Rathaus sowie im Kreuzungsbereich Unterstraße/Poststraße in Höhe Anwesen Unterstraße 3 sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.
An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt -Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.
An dem Einmündungsbereich „Poststraße, Beginn Geschäftszone“ ist beidseitig in Fahrtrichtung Stadtmitte das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt -Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.
Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.
Die Umleitungen sind an den genannten Stellen ausgeschildert und erfolgen über: