1. Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen
- zum Europäischen Parlament
- zum Stadtrat der Stadt Wadern
- zu den Ortsräten der Stadtteile in der Stadt Wadern
- zum Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern
- zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Wadern statt.
Als Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Wadern wurde Sonntag, der 23. Juni 2024, bestimmt.
Die Wahlen dauern jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Wadern ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
| Nr. | Wahlbezirk | Wahlraum |
| 1 | Bardenbach | Bürgerhaus |
| 2 | Büschfeld | Schlossberghalle |
| 3 | Wadern-Nord | Graf-Anton-Schule, Gartenfeldstraße |
| 4 | Wadern-Süd | kath. Pfarrsaal Wadern |
| 5 | Dagstuhl | Bürgerhaus |
| 6 | Löstertal | Löstertalhalle |
| 7 | Lockweiler | Mehrzweckhalle |
| 8 | Morscholz | Dorfgemeinschaftshaus |
| 9 | Krettnich | Dorfgemeinschaftshaus |
| 10 | Noswendel | Mehrzweckgebäude Freizeitzentrum |
| 11 | Nunkirchen (rechts des Nunkircher Baches) | Saalbau |
| 12 | Nunkirchen (links des Nunkircher Baches) | Berufsbildungszentrum Hochwald |
| 13 | Steinberg | Eichenlaubhalle |
| 14 | Wadrill (links der Wadrill) | Grundschule Wadrill |
| 15 | Wadrill (rechts der Wadrill) | Wadrilltalhalle |
| 16 | Wedern | Heinrich-Graach-Hütte |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29. April 2024 bis 8. Mai 2024 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl am 9. Juni 2024 um 16.00 Uhr in der Herbert-Klein-Halle Wadern zusammen.
3. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Wadern zurückgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, und zwar
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Stadtratswahl, der Ortsratswahl und der Kreistagswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens und Berufs der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei / Wählergruppe / des Einzelbewerbers, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens, Berufs und des Wohnort der Bewerberin / des Bewerbers jeden Wahlvorschlags.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann
a) durch Stimmabgabe an der
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde / von der Gemeindewahlleiterin die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. Blinde und Sehbehinderte haben bei der Europawahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden.
Die Schablonen können angefordert werden beim
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Tel. 0681 / 81 81 81, Fax 0681 / 8 41 26 84,
eMail info@bsvsaar.org, Internet: www.basvsaar.org