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Stadt Wadern
Ausgabe 23/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnungen

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtlaufes am 14. Juni 2024 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1) Aus Anlass des Stadtlaufes im Stadtteil Wadern am 14.06.2024 werden folgende städtische Straßenzüge für den Verkehr gesperrt:

a) Am Marktplatz,Oberstraße, Morscholzer Straße,Kreuzfeldstraße,Ebet, Graf Anton Straße, Gartenfeldstraße,In der Gorrwies,Schillerstraße,Goethestraße,Kantstraße,Uhlandstraße,Hermann-Löns-Straße, An der Kirche,Unterstraße

b) Parkplatz An der Kirche, Parkplatz Uhlandstraße, Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz, Parkplatz vor Sparkasse, kleiner Parkplatz Oberstraße

2) An folgenden Haupteinmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen:

  • Poststraße/Unterstraße Höhe Post
  • Nordring/Oberstraße hinter Parkplatz Freibad
  • Zufahrt Öttingen-Sötern-Platz
  • Morscholzer Straße/Ebet bei Hausnummer 23
  • Kreuzfeldstraße/Morscholzer Str. bei Hausnummer 54
  • Kreisel Ausfahrt Ebet
  • Gerichtsstraße/Sinnespfad bei Hausnummer 9
  • Kräwigstraße/Gerichtsstraße Höhe Evangelische Kirche
  • Kräwigstraße/In der Gorrwiese/Schillerstraße Höhe 30a
  • Poststraße/Hermann-Löns-Str. (frei bis Polizei)
  • Trierer Straße/Am Hasenberg/Kräwigstraße Kreuzungsbereich

3) An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt –Stadtfest- und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.

4) Den Anliegern ist die Möglichkeit zur Durchfahrt bis zur Laufstrecke einzuräumen.

5) Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

6) Alle unter Punkt 1) und 2) genannten Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen: 14.06.2024, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

66687 Wadern, 28.05.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtfestes „Waderner Maad 2024“ vom 14.06.-16.06.24 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Anlass des Stadtfestes „Waderner Maad 2024“ im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge

a. Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern

Donnerstag, 13.06.2024, 10.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 13.00 Uhr

b. oberer Bereich Montmorillon Platz

Mittwoch, 12.06.2024, 08.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 13.00 Uhr

c. Kleiner Markt

Freitag, 14.06.2024, 06.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 24.00 Uhr

d. Die Fläche des Marktplatzes

Mittwoch, 12.06.2024, 08.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 13.00 Uhr

e. Unterstraße bis An der Kirche (ab Einmündung Uhlandstraße/Kräwigstraße bis Unterstraße/Poststraße) für den Durchgangsverkehr gesperrt (Frischmarkt)

Freitag, 14.06.2024, 06.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 13.00 Uhr

f. Parkplätze Öttingen-Sötern-Platz hinter der Sparkasse plus 2h-Parkplätze und angrenzende Reihen

Mittwoch, 12.06.2024,08.00 Uhr, bis Montag, 17.06.2024, 13.00 Uhr

  1. An den jeweiligen Haupteinmündungsbereichen Uhlandstraße/Kräwigstraße/ An der Kirche, Oberstraße/Gartenfeldstraße/Straße entlang Rathaus sowie im Kreuzungsbereich Unterstraße/Poststraße in Höhe Anwesen Unterstraße 3 sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.

  2. An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt –Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.

  3. An dem Einmündungsbereich „Poststraße, Beginn Geschäftszone“ ist beidseitig in Fahrtrichtung Stadtmitte das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz “Ortsdurchfahrt gesperrt –Stadtfest“ sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 (Umleitung linksweisend) bzw. Bild-Nr. 454-20 (Umleitung rechtsweisend) aufzustellen.
  1. Auf den Parkplätzen hinter der Sparkasse sowie den 2h-Parkplätzen plus angrenzende Reihen auf dem Öttingen-Sötern-Platz ist für die unter Nr. 2f aufgeführte Zeit ein absolutes HV anzuordnen. Das HV ist 3 Tage vorher einzurichten. An den Zufahrten zu den Parkplätzen sind jeweils sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

  2. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

  3. Die Umleitungen sind an den genannten Stellen ausgeschildert und erfolgen über:

    1. Hasenberg/Trierer Straße/Nordring
    2. Poststraße
    3. Nordring (in alle Richtungen).
  4. Den Anliegern ist die Möglichkeit zur Durchfahrt einzuräumen.

66687 Wadern, 28.05.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler