Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1) | Aus Anlass des Stadtlaufes im Stadtteil Wadern am 13.06.2025 werden folgende städtische Straßenzüge für den Verkehr gesperrt: | |
| a) | Am Marktplatz, Oberstraße, Morscholzer Straße, Kreuzfeldstraße, Ebet, Graf Anton Straße, Gartenfeldstraße, In der Gorrwies, Schillerstraße, Goethestraße, Kantstraße, Uhlandstraße, Hermann-Löns-Straße, An der Kirche, Unterstraße |
| b) | Parkplatz An der Kirche, Parkplatz Uhlandstraße, Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz, Parkplatz vor Sparkasse, kleiner Parkplatz Oberstraße |
| 2) | An folgenden Haupteinmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen: | |
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| Poststraße/Unterstraße Höhe Eiscafe; Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr |
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| Nordring/Oberstraße hinter Parkplatz Freibad |
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| Zufahrt Öttingen-Sötern-Platz |
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| Morscholzer Straße/Ebet bei Hausnummer 23 |
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| Kreuzfeldstraße/Morscholzer Str. bei Hausnummer 54 |
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| Kreisel Ausfahrt Ebet |
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| Gerichtsstraße/Sinnespfad bei Hausnummer 9 |
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| Kräwigstraße/Gerichtsstraße Höhe Evangelische Kirche |
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| Kräwigstraße/In der Gorrwiese/Schillerstraße Höhe 30a |
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| Poststraße/Hermann-Löns-Str. (frei bis Polizei) |
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| Trierer Straße/ Am Hasenberg/ Kräwigstraße Kreuzungsbereich; |
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| Zusätzlich werden Multiflexbehälter zum Schutz vor Durchfahrtäter nach Einweisung vor Ort aufgestellt |
| 3) | Den Anliegern ist nach Möglichkeit die Durchfahrt bis zur Laufstrecke einzuräumen. |
| 4) | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 5) | Alle unter Punkt 1) und 2) genannten Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen: 13.06.2025, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr, frühestens mit Beendigung des Stadtlaufes. |
| 6) | Durch den Veranstalter sind genügend Ordner gem. Sicherheitskonzept zu stellen. Die Ordner haben keine Befugnisse, in den fließenden Verkehr einzugreifen und sind durch Warnwesten kenntlich zu machen. |
| 7) | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |
Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtfestes „Waderner Maad 2025“ vom 13.06.-15.06.25 im Stadtteil Wadern
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass des Stadtfestes „Waderner Maad 2025“ im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge für den Verkehr gesperrt: | |
| a. | Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern |
| Donnerstag, 12.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr | ||
| b. | oberer Bereich Montmorillon Platz |
| Mittwoch, 10.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr | ||
| c. | Kleiner Markt |
| Freitag, 13.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 24.00 Uhr | ||
| d. | Die Fläche des Marktplatzes |
| Dienstag, 10.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr | ||
| e. | Parkplätze Öttingen-Sötern-Platz hinter der Sparkasse sowie die 2h-Parkplätze und angrenzende Reihen |
| Mittwoch, 11.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr | ||
| 2. | An den Kreuzungsbereichen Unterstraße/ Marktplatz und an der Einmündung Straße entlang Rathaus sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken. | |
| Weiterhin werden zum Schutz vor Durchfahrtäter Multiflexbehälter nach Einweisung vor Ort aufgestellt. | |
| 3. | An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung aufzustellen. | |
| 4. | An dem Einmündungsbereich „Poststraße sowie Unterstraße von Franz-Haas-Straße kommend, Beginn Geschäftszone“ ist beidseitig in Fahrtrichtung Stadtmitte das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung“ aufzustellen. | |
| 5. | Auf den Parkplätzen hinter der Sparkasse sowie den 2h-Parkplätzen plus angrenzende Reihen auf dem Öttingen-Sötern-Platz ist für die unter Nr. 2f aufgeführte Zeit ein absolutes HV anzuordnen. Das HV ist 3 Tage vorher einzurichten. An den Zufahrten zu den Parkplätzen sind jeweils sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. | |
| 6. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. | |
| 7. | Die Umleitungen sind an den genannten Stellen ausgeschildert und erfolgen über: | |
| a. | Nordring (in alle Richtungen). |
| 8. | Zusätzlich ist während der Veranstaltung zwei weitere Hinweisschilder mit der Aufschrift „HACO“ und Richtungspfeil in Transparentgröße aufzustellen: | |
| a. | In Höhe Einfahrt Marktplatz mit Pfeil linksweisend und |
| b. | In der Trierer Straße mit Pfeil rechtsweisend |
| 9. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. | |