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Stadt Wadern
Ausgabe 23/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtlaufes am 13. Juni 2025 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1)

Aus Anlass des Stadtlaufes im Stadtteil Wadern am 13.06.2025 werden folgende städtische Straßenzüge für den Verkehr gesperrt:

a)

Am Marktplatz, Oberstraße, Morscholzer Straße, Kreuzfeldstraße, Ebet, Graf Anton Straße, Gartenfeldstraße, In der Gorrwies, Schillerstraße, Goethestraße, Kantstraße, Uhlandstraße, Hermann-Löns-Straße, An der Kirche, Unterstraße

b)

Parkplatz An der Kirche, Parkplatz Uhlandstraße, Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz, Parkplatz vor Sparkasse, kleiner Parkplatz Oberstraße

2)

An folgenden Haupteinmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen:

Poststraße/Unterstraße Höhe Eiscafe;

Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr

Nordring/Oberstraße hinter Parkplatz Freibad

Zufahrt Öttingen-Sötern-Platz

Morscholzer Straße/Ebet bei Hausnummer 23

Kreuzfeldstraße/Morscholzer Str. bei Hausnummer 54

Kreisel Ausfahrt Ebet

Gerichtsstraße/Sinnespfad bei Hausnummer 9

Kräwigstraße/Gerichtsstraße Höhe Evangelische Kirche

Kräwigstraße/In der Gorrwiese/Schillerstraße Höhe 30a

Poststraße/Hermann-Löns-Str. (frei bis Polizei)

Trierer Straße/ Am Hasenberg/

Kräwigstraße Kreuzungsbereich;

Zusätzlich werden Multiflexbehälter zum Schutz vor Durchfahrtäter nach Einweisung vor Ort aufgestellt

3)

Den Anliegern ist nach Möglichkeit die Durchfahrt bis zur Laufstrecke einzuräumen.

4)

Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

5)

Alle unter Punkt 1) und 2) genannten Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen: 13.06.2025, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr, frühestens mit Beendigung des Stadtlaufes.

6)

Durch den Veranstalter sind genügend Ordner gem. Sicherheitskonzept zu stellen. Die Ordner haben keine Befugnisse, in den fließenden Verkehr einzugreifen und sind durch Warnwesten kenntlich zu machen.

7)

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

66687 Wadern, 02.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler

Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtfestes „Waderner Maad 2025“ vom 13.06.-15.06.25 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass des Stadtfestes „Waderner Maad 2025“ im Stadtteil Wadern werden die städtischen Straßenzüge für den Verkehr gesperrt:

a.

Marktplatz vor dem Rathaus, Straße entlang Rathaus und der Sparkasse Merzig-Wadern

Donnerstag, 12.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr

b.

oberer Bereich Montmorillon Platz

Mittwoch, 10.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr

c.

Kleiner Markt

Freitag, 13.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 24.00 Uhr

d.

Die Fläche des Marktplatzes

Dienstag, 10.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr

e.

Parkplätze Öttingen-Sötern-Platz hinter der Sparkasse sowie die 2h-Parkplätze und angrenzende Reihen

Mittwoch, 11.06.2025, 06.00 Uhr, bis Montag, 16.06.2025, 13.00 Uhr

2.

An den Kreuzungsbereichen Unterstraße/ Marktplatz und an der Einmündung Straße entlang Rathaus sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.

Weiterhin werden zum Schutz vor Durchfahrtäter Multiflexbehälter nach Einweisung vor Ort aufgestellt.

3.

An dem Einmündungsbereich „Am Hasenberg/Trierer Straße/Kräwigstraße“ in Fahrtrichtung Stadtmitte ist das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung aufzustellen.

4.

An dem Einmündungsbereich „Poststraße sowie Unterstraße von Franz-Haas-Straße kommend, Beginn Geschäftszone“ ist beidseitig in Fahrtrichtung Stadtmitte das Verkehrszeichen Nr. 101 mit gelber Warnleuchte und dem Zusatz „Veranstaltung“ aufzustellen.

5.

Auf den Parkplätzen hinter der Sparkasse sowie den 2h-Parkplätzen plus angrenzende Reihen auf dem Öttingen-Sötern-Platz ist für die unter Nr. 2f aufgeführte Zeit ein absolutes HV anzuordnen. Das HV ist 3 Tage vorher einzurichten. An den Zufahrten zu den Parkplätzen sind jeweils sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

6.

Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

7.

Die Umleitungen sind an den genannten Stellen ausgeschildert und erfolgen über:

a.

Nordring (in alle Richtungen).

8.

Zusätzlich ist während der Veranstaltung zwei weitere Hinweisschilder mit der Aufschrift „HACO“ und Richtungspfeil in Transparentgröße aufzustellen:

a.

In Höhe Einfahrt Marktplatz mit Pfeil linksweisend und

b.

In der Trierer Straße mit Pfeil rechtsweisend

9.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

66687 Wadern, 02.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde
Jochen Kuttler