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Stadt Wadern
Ausgabe 23/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fitnessstudio“ in der Elisabethstraße, gem. § 12 BauGB, in der Stadt Wadern, im Stadtteil Wadern

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fitnessstudio“ in der Elisabethstraße, in der Stadt Wadern, im Stadtteil Wadern gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fitnessstudio“ in der Elisabethstraße liegt in der Errichtung eines Fitnessstudios. Durch das Vorhaben wird das Freizeit- und Gesundheitsangebot in Wadern erweitert und die Attraktivität des Mittelzentrums gestärkt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich nördlich der Elisabethstraße, zwischen Egon-Reinert-Straße und der Straße „Am Hals“ und hat eine Fläche von ca. 5.600m².

 

Weiterhin hat der Stadtrat Wadern in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Fitnessstudio" in der Elisabethstraße gebilligt und die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 08.06.2026 bis 10.07.2026 (jeweils einschließlich) über das Internetportal der Stadt Wadern

https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung

elektronisch einsehbar bzw. abrufbar sind.

Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Markplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen:

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Bebauungsplan wird gem. 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

1.

dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;

2.

dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Wadern, den 26.05.2026
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler