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Stadt Wadern
Ausgabe 24/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Erlass einer Einbahnregelung in der Konrad-Zuse-Straße zwischen Birkenfelder Straße und Noswendeler Straße anlässlich der Veranstaltung „Nikki’s Castle Open Air Festival 2023“ im Stadtteil Dagstuhl.

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Anlass der Veranstaltung „Nikki’s Castle Open Air Festival 2023“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Noswendeler Straße von Freitag, 23.06.2023, von 16.00 Uhr bis Sonntag, 25.06.2023, 12.00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Straßenverlauf.
  2. In der Höhe des Einmündungsbereiches Konrad-Zuse-Straße wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. Im unteren Kurvenbereich/Abzweig Saarland Radweg wird das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - sowie das VZ nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt (in Fahrtrichtung L 149/Birkenfelder Straße)) angeordnet.
  3. Für die Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250- Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet.
  4. Für die Burgstraße wird das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet. Durchfahrt nur für Anwohner mit Legitimation sowie Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge.
  5. Ab der Einmündung Konrad-Zuse-Straße/Noswendeler Straße wird eine Umleitung mit dem ZZ „Nikki’s Castle Open Air Festival 2023“ bis zur Einmündung Birkenfelder Straße angeordnet. Gleichzeitig werden an beiden Einfahrten von der Noswendeler Straße in die Konrad-Zuse-Straße jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, einem Absperrgitter sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) angeordnet. Dieses gilt ebenfalls für den parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg (von Lockweiler kommend) in die Konrad-Zuse-Straße einbiegend.
  6. Für den Bereich des Parkplatzes sowie der Zuwegung „Am Pilz“ wird ein absolutes Haltverbot nach Bild-Nr. 283-10, 283-30 und 283-20 angeordnet.
  7. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten.
66687 Wadern, 31.05.2023
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler