Am Montag, den 03.07.2023, findet um 18:30 Uhr im Vereinsheim Noswendel eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Noswendel- statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung
| 1. | Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung |
| 2. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 30.06.2023, 12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.