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Stadt Wadern
Ausgabe 24/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Sperrungen der Turmstraße im Stadtteil Lockweiler

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Die Turmstraße wird aus Anlass des „40-jährigen Jubiläums Angelsportverein Lockweiler-Krettnich“ von Samstag, 22.06.2024, 8.00 Uhr bis Sonntag, 23.06.2024, 22.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zum Anwesen Turmstraße 9A für den Durchgangsverkehr gesperrt.

2. An der Einmündung Turmstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße und in Höhe des Anwesen Turmstraße 9A ist eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach BildNr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen. Im Kreuzungsbereich Turmstraße -Fliederstraße ist eine Absperrschranke mit 3 gelben Dauerleuchten, die VZ nach Bild 250 und 357 aufzustellen.

3. Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Fliederstraße

4. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind aufrechtzuerhalten, die An- und Abfahrt zum Feuerwehrgerätehaus Lockweiler ist jederzeit freizuhalten.

66687 Wadern, 15.05.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Die Turmstraße wird aus Anlass des „Tag der offenen Tür des Löschbezirkes Lockweiler-Krettnich“ von Freitag, 28.06.2024, 17.00 Uhr bis Montag, 01.07.2024, 13.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zur Einmündung in die Fliederstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.

2. An der Einmündung Turmstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße ist jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen.

3. Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Fliederstraße

4. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind aufrechtzuerhalten.

66687 Wadern, 15.05.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler