am Donnerstag, 16.05.2024, 18:30 Uhr, in der Herbert-Klein-Halle
| Sitzungsbeginn: | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:00 Uhr |
Anwesend:
Vorsitz: Jochen Kuttler
Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Markus Krämer, Albert Lang, Eric Ongania, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus
Ortsvorsteher: Christoph Kaub
Entschuldigt: Ingmar Freund, Mathias Etten, Christian Kuhn
Verwaltung: Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Angela Engel, Elke Simon, Benjamin Trampert
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Wahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler) |
| 3. | Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen |
| 4. | Bebauungsplan "Neubau Kita Morscholz" - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse |
| 5. | Bebauungsplan "Neubau Kita Morscholz" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
| 6. | Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse |
| 7. | Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
| 8. | Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrgerätehaus Löstertal" - Aufstellungsbeschluss |
| 9. | Bebauungsplan "Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB |
| 10. | Lärmaktionsplan IV. Runde - Beratung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Annahme des Lärmaktionsplanes |
| 11. | Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschlüsse
Öffentlicher Teil:
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 03.05.2024 eingeladen.
Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 19 vom 09.04.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.
Die Einladung ist form- und fristgerecht.
Einwände ergeben sich nicht.
TOP 2
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler)
Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die Schiedsperson des Schiedsbezirks V der Stadt Wadern neu bzw. wieder zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet ausgeschrieben.
Auf die Ausschreibung ging bei der Stadt Wadern eine Bewerbung ein:
Frau Ulrike Hahn, wohnhaft Sporwaldstr. 30, 66687 Wadern-Lockweiler, Schiedsfrau für den Schiedsbezirk V seit dem 01.08.2019.
Die Ortsräte von Krettnich und Lockweiler haben sich einvernehmlich für die Wiederwahl von Frau Hahn zur Schiedsperson ausgesprochen.
Der Bund Deutscher Schiedsleute - Bezirksvereinigung Merzig-Wadern - hat die Bewerbung zur Kenntnis genommen und befürwortet die Wahl von Frau Ulrike Hahn zur Schiedsperson des Schiedsbezirks V.
Beschluss:
Die geheime Wahl zur Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Alina Maria Körner und Gabriel Hausen als Beisitzerin/Beisitzer sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin
fungieren, bringt folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: 30
gültige Stimmen: 29
ungültige Stimme: 1
Frau Ulrike Hahn wird mit 29 Ja-Stimmen zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk V (Altland, Vogelsbüsch, Krettnich, Lockweiler, Nuhweiler) gewählt.
TOP 3
Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen
Seit August 2021 legt der Landkreis Merzig-Wadern die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis fest. Über die Einführung der kreisweit einheitlichen Elternbeiträge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 10.03.2021 und in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2021 informiert. Somit sind die in den Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden festgeschriebenen Elternbeiträge nur bei Änderungen in der „Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern“ anzupassen.
Das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz
Der Landtag hat am 26.04.2023 das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz verabschiedet. Demnach durfte zum 1. August 2023 der zu erhebende Elternbeitrag nur noch höchstens 10 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen und wird weiter sukzessive bis zur Beitragsfreiheit wie folgt gesenkt: Ab dem 1. August 2024 darf die Summe der Elternbeiträge höchstens 7,5 Prozent, ab dem 1. August 2025 höchstens 5 Prozent und ab dem 1. August 2026 höchstens 2,5 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen. Nach dem 31. Dezember 2026 sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr an den angemessenen Personalkosten zu beteiligen (Wegfall der Elternbeiträge).
Die Senkung des Deckungsbeitrages ist in der neuen Gebührensatzung des Landkreises Merzig-Wadern vom 16.04.2024 berücksichtigt.
Die Gebührensatzungen der Stadt Wadern sind zum 1. August 2024 an die neue Gebührensatzung anzupassen.
Beschluss:
Die Stadtratsmitglieder beschließen einstimmig die vorliegenden Gebührensatzungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen und Kindergärten).
TOP 4
Bebauungsplan "Neubau Kita Morscholz" - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024. In dieser Sitzung wurde die Freigabe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erteilt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.02.2024 bis zum 18.03.2024 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.02.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen können entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag behandelt werden.
Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz beinhaltet unter anderem Hinweise bezüglich gebäude- und baumbewohnenden Vogel- und Fledermausarten und der Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 BNatSchG. Bei Umsetzung des Vorhabens
(Abrissarbeiten und eventuellen Fällungen) sind diese Hinweise zwingend zu beachten (beachten von Rodungs-/Brutzeiträumen, Besatzkontrolle, fachkundige Person zur Begutachtung).
Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Eine aus der Öffentlichkeit stammende Stellungnahme hat eine geringfügige Verschiebung des Baufensters veranlasst, die die Bebaubarkeit des Planbereichs mit dem Neubau eines Kita-Gebäudes allerdings nicht beeinträchtigt.
Der Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahmen ergibt keine Planänderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Demnach ist die Wiederholung des Verfahrensschrittes nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans und der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung belaufen sich auf etwa 12.000 €. Während der durchgeführten Beteiligung wurden keine weiteren Untersuchungen gefordert.
Die Finanzierung ist im Haushalt gesichert.
Beschluss:
Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 beschließt der Stadtrat einstimmig die Abwägung gemäß Vorlage.
TOP 5
Bebauungsplan "Neubau Kita Morscholz" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wurde die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Da durch den Abwägungsvorschlag keine Planänderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen, notwendig werden und demnach die Wiederholung des Verfahrensschrittes nicht erforderlich ist, kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB entsprechend gefasst werden.
Der Ortsrat Morscholz berät am 08.05.2024 über die Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans und der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung belaufen sich auf etwa 12.000 €. Während der durchgeführten Beteiligung wurden keine weiteren Untersuchungen gefordert.
Die Finanzierung ist im Haushalt gesichert.
Beschluss:
Markus Wollscheid, CDU-Fraktion, gibt Folgendes zu Protokoll:
“Seit 50 Jahren rappelts ‘in der Kiste’”. Der Kindergarten “Rappelkiste” in Morscholz feiert sein 50-jähriges Jubiläum. So titelte die Saarbrücker In einem sorgfältigen Bericht von Erich Brücker in der Saarbrücker Zeitung am 21.06.2017.
Der erste Tag war der 10. Juni 1967, nachdem der Gemeinderat Morscholz bereits zwei Jahre zuvor sich erste Gedanken über eine solche vorschulische Einrichtung gemacht hatte. Das im Erdgeschoss der Volksschule eingerichtete Volksbad war aus der Mode geraten der Gemeinderat bewilligte eine bescheidene Ausgabe von 65.0000 DM für diese Maßnahme. Ab 1993 konnten durch die Schließung der Volksschule auch die Kinder von Steinberg aufgenommen werden. Bis zu 110 Kinder besuchten in den folgenden Jahren den Kindergarten.
„Nun hat die Kita Rappelkiste schon 50 Jahre auf dem Buckel. Das Engagement des Teams, der Eltern, der Freunde und der Förderer des Kindergartens ist dennoch so lebendig und hilfreich wie am ersten Tag“, dies ist ein Auszug von der Gratulation des Bürgermeisters Kuttler.
Wir in Morscholz finden, dass die KITA nicht wieder „baden gehen muss“ in das alte Volksbad.
Bereits 2009, meine erste Zeit als Ortsvorsteher, wurde von der CDU angeregt in Morscholz einen neuen Kindergarten zu bauen. Ein freier Träger hat sich hierfür angeboten. Im Ortsrat wurde dies beraten und von der SPD ein freier Träger eher abgelehnt, deshalb wurde dieses Projekt auch mit dem privaten Träger nicht weiter verfolgt.
In den folgenden Jahren wurde ein Entwurf zur Erweiterung durch einen Anbau in Holzbauweise durch eine Fachfirma vorgelegt. Dieses Projekt kam leider auch nicht zum tragen, da eine Sanierung des Altbaus zu kostenintensiv sei.
Anschließend wurde im Ortsrat beschlossen, dass ein Neubau in Morscholz dringend benötigt wird.
Man war guter Dinge, da der Kindergarten in Morscholz immer von der Verwaltung, im Rat und im Unterausschuss als erste Priorität in der Stadt Wadern galt. Die KITA Morscholz steht komplett, mit Erweiterungsfläche, auf städtischem Gelände und eine Planung und Ausführung wäre heute bereits fertig.
2018 begann dann die Änderung der Prioritäten. Die KITA Noswendel sollte nun zuerst gebaut werden.
Leider ist die Maßnahme in Noswendel erst in der Planungsphase (Grundstücke müssen noch gekauft werden), die Ausschreibung wird nach benötigter Ausarbeitung in 6 Monaten fertig sein. Der Bezug des neuen Kindergartens in Noswendel wird erst in 4-5 Jahren erfolgen können. Dann wäre Morscholz schon zweimal „gebaut“. Ohne die Planung und den Bau in Noswendel auch nur im Geringsten zu verzögern.
Denn eines ist völlig klar: Die CDU war von Anfang an für die Umsetzung beider Maßnahmen, in Noswendel und in Morscholz. Wenn man jedoch den Platzbedarf in der Stadt Wadern sieht, hätte man Morscholz vorziehen müssen, alleine wegen der weitaus kürzeren Planungs- und Bauzeit. Nochmals: Eine neue Kita in Morscholz könnte heute bereits im Betrieb sein.
Die CDU hat auch in den vergangenen Jahren vorgeschlagen, weitere KITAs durch andere Träger bauen zu lassen. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Aufgrund der neuen Situation und der Zeitschiene wäre hierbei ein Umdenken angebracht.”
Für die SPD-Fraktion betont deren Vorsitzender Michael Dewald die Wichtigkeit der KITA Morscholz-Steinberg sowie die Einrichtung von Krippenplätzen am dortigen Standort. Auch er lobt ausdrücklich das Engagement des Teams der KITA-Rappelkiste und aller Unterstützer vor Ort.
Des Weiteren bringt er zum Ausdruck, dass vor diesem Hintergrund Stadtratsmehrheit, Bürgermeister und Verwaltung mehrfach deutlich gemacht hätten, die beiden Neubauprojekte in Morscholz und Noswendel in bewährter Trägerkonstellation im Rahmen des Möglichen zu forcieren und dabei bei der Planung, wenn es geht, viele Synergien zu nutzen.
Hinsichtlich der Prioritäten bei den KITA‘s weist er darauf hin, dass diese bereits in der Stadtratsperiode 2004 - 2009 zu Lasten der KITA in Morscholz von der damaligen Mehrheit geändert worden seien.
Ungeachtet dessen zeigt er sich im Hinblick auf den heutigen Tagesordnungspunkt zuversichtlich, dass hiermit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Realisierung des Neubaus der KITA Morscholz-Steinberg gemacht werde.
Als Resumée der Diskussion äußert Bürgermeister Jochen Kuttler, dass das Verfahren sehr komplex ist und die Stadt Wadern immer noch besser aufgestellt ist als andere Kommunen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 die Änderungen des Ortsrates Morscholz zu übernehmen und die Satzung gemäß Vorlage zu beschließen.
TOP 6
Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungssynopse
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzungen des Stadtrates am 25.05.2023 sowie am 13.07.2023. Dabei wurde die Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Dieser Verfahrensschritt wurde nach Änderung der Kompensationsmaßnahmen (Beschlussfassung zum Vertragsabschluss am 13.07.2023) im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.01.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Verschiedene während des Beteiligungszeitraums eingereichte Stellungnahmen wurden als Hinweise zur Kenntnis genommen bzw. inhaltlich in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Landesplanungsbehörde weist auf das angrenzende Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen hin, dessen räumliche Nähe jedoch aus Sicht der Stadt Wadern nicht nachteilig zu sehen ist. Die Ziele der Raumordnung werden nicht konterkariert, im Rahmen der Planungshoheit kann die Stadt Wadern am vorgesehenen Standort festhalten.
Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz weist unter anderem auf die Änderung der Ökokontomaßnahme hin. Die ursprünglich vorgesehene Maßnahme: „Naheaue zwischen Gonnesweiler und Neunkirchen/Nahe“ konnte aufgrund einer Überbuchung nicht mehr herangezogen werden. In Absprache mit dem Landesamt für Umwelt und der Naturland Ökoflächen-Management GmbH wurde die Bezeichnung der Ökokontomaßnahme im Bebauungsplan bereits geändert (jetzt: „ökologische Aufwertung einer Ackerfläche bei Lebach-Eidenborn“).
Aus dem Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahmen (siehe Anlage) ergeben sich keine Planänderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Demnach ist die Wiederholung des Verfahrensschrittes nicht notwendig.
Der Ortsrat Noswendel berät am 07.05.2024 über die Thematik.
Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für den Bau der Kita werden derzeit auf ca. 7 Mio. € geschätzt. Das Honorar der Planungsleistungen (Bauleitplanung) liegt bei ca. 15.000 €. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind ausreichend Mittel verfügbar.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem beiliegenden Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung gemäß Vorlage.
TOP 7
Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wurde die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Da durch den Abwägungsvorschlag keine Planänderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen, notwendig werden und demnach die Wiederholung des Verfahrensschrittes nicht erforderlich ist, kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB entsprechend gefasst werden.
Zur Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans werden im Anschluss an die Beschlussfassung die Unterlagen, inklusive der Verfahrensakte, bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Die Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sind danach im Amtlichen Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen.
Der Ortsrat Noswendel berät am 07.05.2024 über die Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für den Bau der Kita werden auf ca. 7 Mio. € geschätzt. Das Honorar der Planungsleistungen (Bauleitplanung) liegt bei ca. 15.000 €. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind ausreichend Mittel verfügbar.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 die Satzung zu beschließen.
TOP 8
Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrgerätehaus Löstertal" - Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Wadern plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Löstertal.
Vorhabenstandort soll der Vorplatz des brachliegenden Sportplatzes sein. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Im Vorfeld des nun anstehenden Bauleitplanverfahrens wurde im Jahr 2021 eine NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie zur Ermittlung eventueller Beeinträchtigungen auf das angrenzende NATURA 2000-Gebiet beauftragt. Nachdem die Prüfung durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz ergeben hat, dass den Ergebnissen der Studie gefolgt werden kann und keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, soll nun das entsprechende Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.
Da es sich bei der Planung auf dem Vorhabengrundstück um eine Wiedernutzbarmachung einer Fläche handelt und durch die oben genannte NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des angrenzenden Gebietes ausgeschlossen werden konnten, kann aus Sicht der Verwaltung von § 13 a BauGB Gebrauch gemacht werden, sodass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Löstertal“ umfasst einen ca. 3.600 m² großen Teilbereich der Parzellen Nr. 438/3 und Nr. 448/7, Flur 1, Gemarkung Buweiler-Rathen. Südlich ist der Geltungsbereich durch die Löstertalstraße L149 (L.I.O.) begrenzt. Der genaue Umriss des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen, der dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Der Flächennutzungsplan weist das Vorhabengrundstück als Sportanlage bzw. teilweise als landwirtschaftliche Fläche aus. Gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden, ein paralleles Änderungsverfahren ist nicht notwendig.
Der Ortsrat Löstertal befasst sich am 08.05.2024 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans belaufen sich auf ca. 10.000 €. Die entsprechende Buchungsstelle 12.20.01/2284.783010 (Feuerwehrgerätehaus Löstertal) im Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Haushaltsjahr 2024 50.000 € aus. Die Finanzierung des B-Plan-Verfahrens ist sichergestellt.
Beschluss:
Ortsvorsteher Wolfgang Maring meldet sich zu Wort und bedankt sich, dass es jetzt zum Wohle der Feuerwehr Löstertal bezüglich des Neubaues des Feuerwehrgerätehauses weiter geht.
Der Ortsrat Löstertal hat auch einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 beschließt der Stadtrat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Löstertal“ gemäß der Vorlage.
TOP 9
Bebauungsplan "Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Thematik war zuletzt Gegenstand der Beratungen des Stadtrates am 16.03.2023. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst. Der Ortsrat hat sich am 14.03.2023 und am 10.10.2023 mit der Thematik befasst und dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt. Von Seiten des Ortsrates wurde die Forderung gestellt, die vorhandene bewaldete Fläche (Kaisergarten) weiterhin als Wald zu erhalten.
Aufgrund einer Kontrolle am 13.10.2023 durch den öffentlich bestellten Sachverständigen und den zuständigen Revierförster des Saarforstes wurden erhebliche Mängel in der gesamten Bestockung festgestellt, sodass aus Sachverständigen-Sicht nur die Möglichkeit blieb, den gesamten waldartigen Bestand zu entnehmen. Aufgrund der festgestellten Gefahr wurde diese Rodung zeitnah ausgeführt.
Parallel zu diesen Arbeiten vor Ort, wurde der Bebauungsplan „Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt“ weiter vorangetrieben. Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich erarbeitet und können für den nächsten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit freigegeben werden.
Die aktuell vorliegende Planung sieht vor, einen Teil der ehemalig bewaldeten Fläche in die gewerbliche Nutzfläche einzubeziehen, ein weiterer Teilbereich soll als Regenrückhaltebecken ausgestaltet werden, während die südliche „Spitze“ des Geltungsbereiches als Parkanlage nutzbar sein soll. Insgesamt entstehen ca. 2,9 ha gewerblich nutzbare und vermarktbare Fläche.
Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 06.05.2024 über die Thematik. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplans werden von der KEV Wadern getragen.
Beschluss:
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024, der einen geänderten Planentwurf entsprechend den Vorstellungen des Ortsrates Wadern enthält, beschließt der Stadtrat einstimmig die frühzeitige Beteiligung freizugeben.
TOP 10
Lärmaktionsplan IV. Runde - Beratung über die während der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Annahme des Lärmaktionsplanes
Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024. In dieser Sitzung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans der IV. Runde für die Beteiligungsverfahren freigegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 29.02.2024 bis 05.04.2024 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie Nachbargemeinden wurden mit E-Mail vom 26.02.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im vorgenannten Zeitraum wurde von Seiten der Öffentlichkeit eine Stellungnahme eingereicht. Darin wird die fehlende Kartierung der L 366 (Nordring) aufgegriffen. In diesem Bereich ist die Kartierungsschwelle der Lärmkartierung von 8.200 Kfz/24h unterschritten, sodass dieser in der Lärmkartierung der IV. Runde (ebenso in den vorherigen Runden) keine Berücksichtigung gefunden hat. Der in der Stellungnahme erwähnte Lärm von Freizeit- und Sportanlagen wird im Zuge der Lärmkartierung sowie der Lärmaktionsplanung daher nicht näher betrachtet.
Von Seiten der Behörden hat der Landesbetrieb für Straßenbau eine Stellungnahme eingereicht. Die Behörde verweist auf die Stellungnahme der III. Runde vom 25. Juli 2018, die nach wie vor Gültigkeit besitzt (u.a. Verweis auf Kriterien der Lärmsanierung bzw. -vorsorge; Verweis auf Nr. 2.3 Lärmschutz-Richtlinien-StV; Verweis auf die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für verkehrsrechtliche Anordnung; Verweis auf informativen Charakter der durch die Lärmaktionsplanung erarbeiteten Feststellung und Vorschläge, einhergehend mit dem Verweis auf das Anwenden geltender nationaler Gesetze und Richtlinien und der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung).
In der Stellungnahme der Gemeinde Schmelz wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planungen bestehen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass Anmerkungen von Seiten des Lärm- und Erschütterungsschutzes im LUA nicht erforderlich sind.
Insgesamt liegen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor, sodass der beigefügte Lärmaktionsplan der IV. Runde beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplans der IV. Runde belaufen sich auf ca. 3.500 €.
Die Finanzierung ist im Haushalt sichergestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Vorlage des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 14.05.2024 die Verabschiedung des Lärmaktionsplanes der IV. Runde.
TOP 11
Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern
Es werden keine Fragen/Anregungen von Bürgerinnen bzw. Bürgern vorgebracht.
Nichtöffentlicher Teil: