Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Golfpark Weiherhof – 2. Änderung und Erweiterung“ (schraffierte Bereiche), o.M.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Golfpark Weiherhof – 2. Änderung und Erweiterung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans:
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB § 3 Abs. 1
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Golfpark Weiherhof – 2. Änderung und Erweiterung“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Nunkirchen gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für mitunter folgende Maßnahmen:
| • | Die Entwicklung eines Ferienhausbereiches entlang des Kandeler Weges, |
| • | die Entwicklung eines Bereichs für Tinyhäuser südlich der Straße „In den Weihern“, |
| • | der Neubau von Terrassenhäusern im Bereich der bestehenden Ferienhäuser, |
| • | die Entwicklung eines Multifunktionsbereichs mit z.B. Naturschwimmbad, Sauna, Ballspielplätzen u.W., |
| • | der Bau eines Schwimmpontons mit einem Gebäude für Veranstaltungen auf dem bestehenden Löschwasserteich, |
| • | der Bau eines zusätzlichen Caddy-Gebäudes, |
| • | der Neubau einer Geräte- und Werkstatthalle, |
| • | der Teilausbau der Verkehrsflächen des Kandeler Weges und Neubau einer Privatstraße zur Verkehrsentlastung von Abschnitten der Straße „In der Weiherbach“, |
| • | der Neubau eines Parkplatzes im Einfahrtsbereich zum Golfplatz, |
| • | die Ermöglichung von PV-Anlagen im Bereich der Parkplätze, |
| • | die Anlage eines zusätzlichen Teiches zur Speicherung von Beregnungswasser sowie |
| • | die Arrondierung von Golfspielflächen im östlichen Planbereich. |
Durch die geplante Straßenbaumaßnahme wird die Verkehrserschließung des Golfparks verbessert; die Parkplatzerweiterung dient der Sicherstellung ausreichender Stellplätze.
Der Bau von neuen Ferienunterkünften, eines Multifunktionsbereichs sowie eines Veranstaltungsgebäudes (Schwimmponton) trägt zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Tourismus in der Region bei.
Die weiteren Maßnahmen dienen überwiegend der Entwicklung des Golfspielbetriebs.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt für den Planbereich im so genannten Parallelverfahren eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Wadern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan/ Flächennutzungsplanteiländerung und Begründung in der Zeit vom14.06.2024 bis 15.07.2024 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Über deren Inhalt kann Erörterung gegeben werden.
Die Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Wadern https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.