Starkregen & Hochwasser haben das Saarland massiv getroffen. Das Auf den Seiten finden Sie Informationen der Landesregierung zu Themen rund um das Hochwasser.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Antragsberechtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.
Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.
Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.
Wer infolge des Hochwassers unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, aber nicht in das Raster der vorgenannten Hilfen fällt, kann gegebenenfalls durch eine Härtefallregelung Unterstützung erhalten. Betroffene melden sich dann bei ihrem Landkreis. Hier wird geprüft, ob die Härtefallbestimmungen erfüllt sind.
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