Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern – 4. BA“ (schwarz-gestrichelt) und der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans (schwarz-gestrichelt), ohne Maßstab.
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Wadern – 4. BA“ sowie den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich der Stadt Wadern, im Stadtteil Wadern. Das Planungsziel liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuer Gewerbeflächen. Die geplante Flächenentwicklung trägt dazu bei, die Wirtschaft in Wadern zu stärken und den Arbeitsmarkt zu fördern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehenden Abbildung umrandet (schwarz-gestrichelt), der Bereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist deckungsgleich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/ Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026.
Der Entwurf der Planunterlagen (Bebauungsplan/ Änderung des Flächennutzungsplans), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind über das Internetportal der Stadt Wadern https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung elektronisch abrufbar.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Markplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans/ der Änderung des Flächennutzungsplans werden die jeweiligen Umweltberichte, das Fachgutachten Fauna sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegt.
Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1 umfassen Aussagen zu folgenden Themen:
• Schutzgebiete und geschützte Biotope (Pfeifengraswiese), Artenschutz gem. § 44 BNatSchG, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB, Schutz von Gehölzen bei Bauausführung, Schutz von bestehenden Glatthaferwiesen, Kontrolle von Quartierstrukturen in Gehölzen, Einweisungspflicht vor Baumaßnahmenbeginn, Verwendung insektenfreundlicher Leuchtkörper, Boden, Gewässerschutz und Entwässerung, Lärmschutz (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)
• Entwicklung artenreicher Feuchtwiesen (extern), floristische Bestandsaufnahme, Tagfalter- und Brutvogelkartierung (NABU Saarland e.V.).
An wesentlichen umweltbezogenen Informationen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4 stehen weiterhin zur Verfügung:
Es wird darauf hingewiesen:
| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (stadt@wadern), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |