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Stadt Wadern
Ausgabe 25/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 25.05.2023, 18:30 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

19:30 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Jörg Heckmann, Andreas Klauck, Christian Koch, Alina Maria Körner, Wolfgang Maring, Günter Möcks, Erik Rau, Jochen Scharf, Josef Serwe, Paul Venhuis, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Nora Koch, Albert Lang, Christian Ritz, Karl-Heinz Seimetz, Christian Kuhn, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard, Andreas Münster, Johannes Spang, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Volker Morbe, Peter Rohles, Manfred Paulus

Ortsvorsteher: Konrad Schmidt, Christoph Kaub

Entschuldigt: Dr. Daniel Hoffmann, Markus Wollscheid, Eric Ongania

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Elke Simon, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2) BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB

3.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Kita Morscholz"

4.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bürgersolarpark Noswendel" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Vorstellung und ggf. Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung

5.

Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung und -erweiterung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Golfpark Weiherhof - 2. Änderung und Erweiterung" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

6.

Beschlussfassung über die Teilnahme an der Zentralisierung des Stoffstrommanagements des EVS Wertstoffzentrum Wadern ab dem 01.01.2024

7.

Vorschlag zur Wahl der Schöffen aus der Stadt Wadern für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028

8.

Einführung einer Wahlwerbesatzung

9.

Grundschulstandort Wadrill-Steinberg - Behebung der akuten Raumnot

10.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Schreiben vom 12.05.2023 eingeladen.

Die Tagesordnung war veröffentlicht im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 21/2023 vom 18.05.2023 sowie unter www.wadern.de.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

Bürgermeister Jochen Kuttler begrüßt die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhöhrer sowie Frau Margit Stark von der Presse.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Grund der Brisanz den Tagesordungspunkt Ö 9 „Grundschulstandort Wadrill-Steinberg – Behebung der akuten Raumnot“ vorzuziehen.

TOP 2

Bebauungsplan Kita Noswendel mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2) BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB

Die Thematik wurde zuletzt am 23.01.2023 im Stadtrat behandelt. In dieser Sitzung wurde der vor-gesehene Standort vom Stadtrat bestätigt. Im Anschluss an diesen Beschluss wurden die Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplans weiter vorangetrieben. Zwischenzeitlich wurden die überarbeiteten Planunterlagen und ergänzenden Forderungen (Artenschutzrechtliche Untersuchungen und Analyse bezüglich Standortalternativen) durch das Planungsbüro vorgelegt, sodass nun der nächste Schritt des Bauleitplanverfahrens (formelle Beteiligung) eingeleitet werden kann. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden verschiedene Punkte beanstandet, die in der aktuell vorliegenden Planung überarbeitet wurden. Im aktuellen Plan wurde daher das Baufenster weiter nach Süd-Westen verschoben, um den größtmöglichen Abstand zur Hochspannungsleitung herzustellen (jetzt mindestens 100 m). Außerdem wurden mögliche Standortalternativen analysiert, die im Vergleich zum avisierten Standort jedoch weniger geeignet sind.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden Maßnahmen vorbereitet, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Durch geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird zwar ein Teil dieser Eingriffe gemildert werden können, trotzdem verbleiben unvermeidbare Beeinträchtigungen, die durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden müssen. Die zuvor in der Planung dargestellte Möglichkeit zur Kompensation des Eingriffs durch verschiedene Maßnahmen auf Flächen der KEV wird von Seiten der Verwaltung als ungeeignet an-gesehen, da beispielsweise eine bewirtschaftete Ackerfläche in extensives Grünland aufgewertet werden soll. Dies bedeutet bei der Lage dieser Fläche, inmitten einer großen Ackerfläche, jedoch, dass der dort tätige Landwirt die einzelne Fläche nicht mehr mitbewirtschaften darf. Zudem liegt diese Fläche im von der Landesplanung festgelegten Vorranggebiet für Gewerbe. Bei Umsetzung der angedachten Ausgleichsmaßnahme würden also zusätzliche Restriktionen für eine eventuelle gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden.

Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, den Ausgleich durch den Ankauf von Ökopunkten zu generieren. Diesbezüglich laufen aktuell Verhandlungen mit entsprechenden Anbietern.

Der nächste Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren ist die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die vorgenannten Verhandlungen sind zum Zeitpunkt der Beteiligungen abgeschlossen und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet.

Der Ortsrat Noswendel berät in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 über die Thematik. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für den Bau der Kita werden auf ca. 7 Mio. € geschätzt. Das Honorar der Planungsleistungen (Bauleitplanung) liegt bei ca. 15.000 €. Aus dem Haushalt 2021/2022 sind noch Mittel in Höhe von ca. 3 Mio. € verfügbar.

Die Kosten für den Erwerb der Ökopunkte zur Generierung des Grünausgleichs sind noch nicht ab-schließend bekannt. Die Verwaltung geht von ca. 120.000 € aus. Auch für diese Summe stehen im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 22.05.2023 die Freigabe der vorliegenden Planunterlagen (inklusive Änderung der Kompensationsmaßnahmen durch Ankauf von Ökopunkten) des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.

TOP 3

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Kita Morscholz"

Diese Thematik war zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten am 23.01.2023 Bestandteil der Beratungen. Gemäß dem vorliegenden Kita-Konzept soll in Morscholz eine viergruppige Einrichtung entstehen. Der aktuell vorhandene Kindergarten am Standort „Zum Bildchen 50“ in Morscholz kann die Unterbringung der vier Gruppen nicht gewährleisten. Die Stadt Wadern beabsichtigt daher die Planung eines Neubaus, der zwei Regelgruppen und zwei Krippengruppen umfassen soll. Gleichzeitig soll auf dem Grundstück in einem geringfügigen Maße weiteres Baurecht für zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden, um auf einen zukünftig steigenden Bedarf an Kitaplätzen kurzfristig reagieren zu können.

Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um den Standort des jetzigen Kitagebäudes, welches vor Baubeginn abgerissen werden soll. Das stadteigene Grundstück der Kita Morscholz in der Straße „Zum Bildchen 50“ hat eine Gesamtgröße von 5.919 m² und weist einen sehr schönen und weitläufigen Außenbereich im rückwärtigen Grundstücksteil auf. Aufgrund der direkt angrenzenden Nachbarbebauung sollte der Kitaneubau etwas nach hinten und somit von der bestehenden Bebauung abgesetzt werden. Die Planung sollte weiterhin eine Lösung zur Kompensation bzw. zum Umgang mit einem steigenden Verkehrsaufkommen zu Stoßzeiten beinhalten. Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück im vorderen Bereich als Fläche für Gemeinbedarf aus.

Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Geltungsbereich umfasst die Parzelle Garmarkung Morscholz, Flur 4, Nr. 123/2 (5.919 m²).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Der Ortsrat berät in seiner Sitzung am 19.05.2023 über die Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans belaufen sich nach aktuellem Stand auf etwa 10.000 €. Eventuell kommen hierzu noch weitere Kosten für spezielle Gutachten (Untersuchung Flora/Fauna), deren Umfang aktuell nicht abgeschätzt werden kann. Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 enthält Mittel in Höhe von 20.000 €.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 22.05.2023 beschließt der Stadtrat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Kita Morscholz“ auf der Parzelle Garmarkung Morscholz, Flur 4, Nr. 123/2.

TOP 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bürgersolarpark Noswendel" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Vorstellung und ggf. Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung

Am 12.05.2022 hat der Stadtrat Wadern auf Antrag der BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eG (BEG) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Noswendel“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mittlerweile hat die BEG das Büro ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH aus Homburg / Saar mit der Ausarbeitung eines ersten Bebauungsplan-Entwurfes (inklusive FNP-Teiländerung, Begründung und Umweltbericht) beauftragt.

Das Fachbüro ARGUS CONCEPT hat nun einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes sowie des FNP-Teiländerung ausgearbeitet. Diese sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

Gegenüber den Ausführungen vom 12.05.2022 haben sich mittlerweile insofern Änderungen ergeben, dass im gesamten Solarpark nun das Agri-PV-Konzept umgesetzt werden soll und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ein Teil der Anlage mit konventionellen Modulen betrieben werden soll.

Auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe soll als erster informeller Beteiligungsschritt gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. In diesem Schritt erfolgt eine Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren mögliche Auswirkungen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, zur Planung Stellung zu nehmen.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört werden und dazu aufgefordert werden, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu äußern.

Der Ortsrat Noswendel berät in seiner Sitzung am 15.05.2023 über die Thematik, über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, werden vom Antragsteller, der BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eG (BEG), übernommen.

Beschluss:

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 22.05.2023 beschließt der Stadtrat einstimmig, gemäß der Vorlage zu verfahren:

Der Stadtrat Wadern billigt den vom Büro ARGUS CONCEPT ausgearbeiteten Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Noswendel“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes.

Die Entwürfe der Bauleitpläne und der Begründung mit Umweltbericht sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Entwürfe zu beteiligen.

TOP 5

Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung und -erweiterung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Golfpark Weiherhof - 2. Änderung und Erweiterung" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Golfpark Weiherhof in Nunkirchen kann seit einigen Jahren zunehmende Mitgliederzahlen ver-zeichnen und wurde zu einer anerkannten und etablierten Einrichtung in Nunkirchen, die sehr zur Belebung des Tourismussektors in der Stadt Wadern beiträgt. Zuletzt wurde der Bebauungsplan 2017 angepasst, wobei die Erweiterung des Platzes von einer 18 Loch-Anlage auf eine 27-Loch-Anlage sowie die Errichtung von Ferienhäusern im Vordergrund stand.

Zwischenzeitlich wurde ein Konzept erarbeitet, das die Entwicklung des Golfplatzes bis ins Jahr 2030 abbildet. Auf dessen Grundlage stellt der Betreiber des Golfplatzes nun den Antrag zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans.

Im Vorfeld zu dieser Beratung im Stadtrat wurden die Konzeptideen gemeinsam mit dem Ortsrat in einem informellen Termin diskutiert.

Das Konzept „Golfresort 2023“ beinhaltet folgende Punkte zur Entwicklung des Golfplatzbereichs in Nunkirchen:

VERKEHR

1.

Anbindung L 156 / Ausbau des „Kandeler Weges“ und Entwicklung einer neuen Anbindung an die Straße „In den Weihern“.

2.

Parkplatzneubau im Eingangsbereich zum Golfpark (südlich der Straße „In den Weihern“).

INFRASTUKTUR

3.

Neubau Caddy-Boxen westlich des Club-Hauses.

4.

Neubau einer Geräte- und Lagerhalle im südlichen Randbereich des Platzes.

5.

Entwicklung eines Ferienhaus-Bereichs westlich des „Kandeler Weges“

6.

Entwicklung eines Tiny-Haus-Bereichs südlich der Straße „In den Weihern“

7.

Konzept Seniorenresidenz „Spinnrädchen"

8.

Multifunktionsbereich/ Fitness/ Wellness östlich des bestehenden Parkplatzes

9.

Neubau von Terrassenhäusern im Hang nördlich der Teichanlagen

10.

Arrondierung der bestehenden Ferienwohnungen/ Appartementhäuser

11.

Bau eines Schwimmpontons mit Seminar- und Veranstaltungsraum auf dem östlichen Teich

Die geplanten Maßnahmen tragen zu einer Diversifizierung der Nutzungsstrukturen, der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Anlage und zur Stärkung der Naherholung und des Tourismus in der Stadt Wadern bei.

Zum Einstieg in ein Bauleitplanverfahren ist im ersten Schritt die Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans notwendig. Dazu hängt die Darstellung des bestehenden Geltungsbereichs (gelbe Flächen) mit Ergänzung der hinzukommenden Bereiche (grüne Flächen) an.

Der Ortsrat Nunkirchen hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 über die Thematik beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Grund der Empfehlung im Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 22.05.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung und -erweiterung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Golfpark Weiherhof – 2. Änderung und Erweiterung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

TOP 6

Beschlussfassung über die Teilnahme an der Zentralisierung des Stoffstrommanagements des EVS Wertstoffzentrum Wadern ab dem 01.01.2024

Die Verbandsversammlung des EVS hat am 28.03.2023 ein „Neues System“ für die künftige Zentralisierung des Stoffstrommanagements der Wertstoffzentren im Saarland beschlossen.

Dieses System gilt als Angebot an alle Standortkommunen der Wertstoffzentren; eine Rückmeldung wird bis zum 30.06.2023 erwartet.

Künftig soll die Containergestellung, der Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der auf den Wertstoffzentren erfassten Wertstoff- und Abfallfraktionen zentral vom EVS ausgeschrieben werden. Es ist angedacht, die Wertstoffströme für das Saarland in etwa vier kapazitiv gleich große Lose zu bündeln und regional als auch überregional auszuschreiben. Dadurch sollen die betroffenen Fachämter der Standortkommunen bei den Ausschreibungen entlastet und die Ausschreibungsergebnisse wirtschaftlich verbessert werden.

Des Weiteren stellt der EVS den betroffenen Kommunen folgende Erläuterungen zur Verfügung.

„Im Rahmen einer Klausurtagung des EVS-Aufsichtsrats wurde der EVS gebeten, Vorschläge zu erarbeiten zu einer zukunftsfähigen Neuordnung der bewährten Zusammenarbeit auf den Wertstoffzentren (WSZ). Ziel war eine deutliche Verbesserung der Situation der WSZ-Standortkommunen, welche insbesondere folgende Probleme ansprachen:

Im bisherigen System sorgen die WSZ-Standortkommunen sowohl für die Personalisierung und den Betrieb der WSZ, als auch für die Ausschreibung, Organisation und Abrechnung des Stoffstrommanagements und rechnen ihre jeweiligen Kosten mit dem EVS bis zu einer maximalen Höhe von bis zu 308T€ über alle Kostenarten ab.

Großer Aufwand durch das regelmäßige Ausschreiben, Organisieren und Abrechnen des Stoffstrommanagements in einem immer komplexeren rechtlichen Umfeld und sich ständig ändernder Rechtsprechung.

Der Umfang an angenommenen Mengen (i.d.R. auch aus anderen Kommunen) kann nicht gesteuert werden, ist aber kostenwirksam. Dies führt in Kombination mit allgemeinen Preissteigerungen und unterschiedlichen Ausschreibungsergebnissen zu einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risiko für die WSZ-Standortkommunen.

(Zur Erläuterung: Das mit den EVS Wertstoff-Zentren verbundene Stoffstrommanagement umfasst die Verwertung, Entsorgung sowie Vermarktung der auf den Wertstoff-Zentren erfassten Stoffströme inklusive der damit verbundenen Logistik, sprich die Containergestellung, den Containeraustausch sowie das gesamte logistische Handling (Transport, Umschlag, Planung unterschiedlicher Zielorte für einzelne Fraktionen wie Altholz etc.) und die damit verbundenen Ausschreibungen. Dieses Stoffstrommanagement verursacht den größten Anteil an den Gesamtbetriebskosten der EVS Wertstoff-Zentren, gefolgt von den Personalkosten).

Daher wurde ein neues Konzept erarbeitet, welches u.a. in mehreren Sitzungen des Aufsichtsrats und in einer Besprechung der WSZ-Standortkommunen angepasst und optimiert wurde. Grundlegendes Ziel war insbesondere auch die Minimierung der wirtschaftlichen Risiken der Standortkommunen. Dieses „Neue System“ bildet eine zukunftsfähige Alternative zum Status Quo.

Die Standortkommunen können sich entscheiden, ob sie zum zukunftsfähigen „Neuen System“ wechseln wollen oder im Status Quo verbleiben möchten.

Die Verbandsversammlung des EVS beschloss am 28.03.2023 einstimmig (Beschluss siehe Anlage zur Ratsvorlage), nach vorausgegangener ebenfalls einstimmiger Empfehlung des Aufsichtsrates des EVS, dass den Standortkommunen das „Neue System“ mir folgenden Rahmenbedingungen anzubieten ist:

• Gesamtheitliche, auch kosten-/erlösseitige Übernahme des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoff-Zentren (Verwertung, Entsorgung sowie Vermarktung der auf den Wertstoffzentren erfassten Stoffströme) inkl. der damit verbundenen logistischen Aspekte durch den EVS;

Personalgestellung weiterhin durch die Standortkommune mit Erstattung der resultieren-den Kosten auf Nachweis bis zu einer maximalen Personalkostenpauschale von rd. 175 T€ (unterliegt künftigen Tarifanpassungen) zzgl. Overheadkostensatz 15 T€ für Verwaltungsaufwand durch den EVS und ggf. Kostenpauschale 5 T€ bei Personalvorhaltung „TRGS 520“, in Summe maximal rd. 195 T€;

Verrechnung der unterjährig anfallenden Betriebsnebenkosten (Abschreibungen, Versicherungen, Energiekosten, Betriebs- und Verbrauchsmaterialen etc.) mit dem EVS auf Nachweis;

Standortkommunen, die im bisherigen „alten“ System verbleiben wollen, können dies im Rahmen der bisherigen Modalitäten im Status Quo weiterhin tun;

Standortkommunen im neuen System tragen kein relevantes wirtschaftliches Risiko mehr und erhalten aufgrund des notwendigen Projektvorlaufs für 2022 und 2023 einmalig eine anteilige Kompensation i. H. v. 2/3 ihrer nachgewiesenen Mehrkosten, die über den bisherigen maximalen Betriebskostenzuschuss von 308 T€ hinausgehen.

Im Zuge einer Zentralisierung des Stoffstrommanagements durch den EVS können die Standortkommunen nicht nur erheblich entlastet werden, sondern vor allem durch eine Bündelung der Wertstoff-Ströme in Regionallosen – derzeit sind vier etwa gleich große Lose für das Saarland angedacht – ausschreibungsseitig über die einhergehenden Skaleneffekte deutlich attraktivere Vermarktungspreise und Synergieeffekte erzielt werden, bei gleichzeitig greifenden Kostendämpfungseffekten durch die neu geschaffenen Gebietslose.

Die verbundenen Kosten, Vermarktungserlöse sowie verbundene operative Risiken verbleiben gesamtheitlich beim EVS als zukünftigem Auftraggeber und führen zu einer signifikanten Entlastung der Standortkommunen. Die Themen „Bauschutt“ sowie „Grüngut“ verbleiben, auch soweit in Verbindung mit dem Wertstoff-Zentrum umgesetzt, in der Verantwortung der jeweiligen Standortkommune.

Die Gestellung des Personals, mit Hebung eventueller Synergieeffekte z. B. mit dem Bauhof vor Ort, bleibt in der Hand der Standortkommunen und ist wesentlicher Bestandteil des Fortbestehens der örtlichen Verbundenheit und des Service-Gedankens des dortigen EVS Wertstoff-Zentrums. Das Personal wird auch zukünftig für den Container-Abruf im Tagesgeschäft verantwortlich sein (Aus-tausch voller Container etc.), um hier auch zukünftig eine bestmögliche Koordination und ge-ringstmögliche Reaktionszeiten zu ermöglichen.

Im Zeitfenster zwischen der Beschlussfassung der EVS-Verbandsversammlung (28.03.2023) und dem 29.06.2023 erfolgt durch die Standortkommunen die Einholung der notwendigen Ratsbeschlüsse zur verbindlichen Teilnahme am neuen System. Die Meldefrist, ob eine Standortkommune am neuen System teilnehmen will, endet am 30.06.2023. Im Juli 2023 erfolgt dann umgehend der Start des Ausschreibungsverfahrens unter Berücksichtigung eventuell noch trotz Kündigung laufender Verträge einzelner Standortkommunen. Am 01.01.2024 startet dann die Leistungserbringung des neuen Systems durch den EVS.

Die Zentralisierung des Stoffstrommanagements löst die bestehenden Probleme bezüglich der Zukunftsfähigkeit des „alten Systems“ und stellt ein attraktives Angebot an die Standortkommunen dar, was zu einer erheblichen Entlastung aus fachlicher, kapazitiver Sicht sowie betreffend wirtschaftlicher Risiken für die betreffenden Standortkommunen führen wird.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Grund der Empfehlung des Ausschuss für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 22.05.2023 einstimmig die verbindliche Teilnahme am der Zentralisierung des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoffzentren („Neues System“) ab dem 01.01.2024.

TOP 7

Vorschlag zur Wahl der Schöffen aus der Stadt Wadern für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028

Gemäß § 57 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit der allgemeinen Verfügung des Ministers für Justiz vom 24. November 2022 sind für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 die Schöffen neu zu wählen. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wadern sind mindestens 15 Personen vorzuschlagen.

Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die entsprechenden Unterlagen lagen den Ratsmitgliedern vor.

Die Ortsvorsteher/innen bzw. Ortsräte wurden gebeten, für ihre Stadtteil mindestens zwei Personen zu melden. Zusätzlich gingen Bewerbungen direkt bei der Stadtverwaltung ein.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Meldung der auf der Vorschlagsliste aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen.

TOP 8

Einführung einer Wahlwerbesatzung

Die SPD-Fraktion hat beantragt, dass die Stadt Wadern eine Wahlwerbesatzung, in der die Verfahrensweise bei Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen und Plätzen während der Wahlkampfzeit geregelt wird, beschließen soll.

Der Antrag und die entsprechende Satzung der Kreisstadt St. Wendel liegen den Ratsmitgliedern vor.

Sollte der Beschluss bezüglich einer Einführung einer Wahlwerbesatzung gefasst werden, müssten die Kriterien/Anforderungen mit den Fraktionen erarbeitet werden.

Gabriel Hausen, von der SPD-Fraktion, erläutert den Antrag auf Einführung einer Wahlwerbesatzung für die Stadt Wadern:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates.

Die letzten Bundestags- und Landtagswahlen haben gezeigt, wir brauchen eine Begrenzung von Wahlplakaten in unserer Stadt!

Wahlplakate erfüllen nach wie vor wichtige Aufgaben in unserer Demokratie: Sie verkünden den Bürgerinnen und Bürgern, dass eine Wahl bevorsteht, fassen wichtige Botschaften der wahlwerbenden Parteien prägnant zusammen und stellen die Kandidatinnen und Kandidaten vor.

Doch im 21. Jahrhundert schwindet die Bedeutung von Wahlplakaten zunehmend. Das Internet, Fernsehen und Flyer erfüllen die eben genannten Aufgaben ebenfalls.

Ich finde Wahlplakate grundsätzlich gut, aber nicht in unendlicher Anzahl.

Ein Wahlplakat in der Größe DIN A0 besteht größtenteils aus Plastik. Die Plakate werden in der Regel nur für einen Wahlkampf genutzt, danach nicht recycelt, sondern weggeschmissen. Der Nutzen der übermäßigen Verwendung von Wahlplakaten während der letzten Wahlkämpfe steht in keinem Verhältnis mehr zu den damit verbundenen Umweltbelastungen.

Hinzu kommt: In Deutschland gründen und etablieren sich mehr Parteien als je zuvor. Während in den 1960er Jahren der Bundestag aus drei Fraktionen bestand, sind es heute sechs. Bei der letzten Europawahl kandidierten im Saarland 39 Parteien. Dieser gesteigerte Wettbewerb sorgt für immer mehr Plakate auf den Straßen. Die Parteien beteiligen sich an regelrechten Materialschlachten. Dies ist weder im Sinne der Parteien noch der Bürger.

Diese Situation ist allein schon aus Umweltgesichtspunkten nicht länger hinnehmbar. Außerdem, sind wir einmal ehrlich, Plakate sind ästhetisch nicht besonders schön. Sie verschandeln unsere Ortsbilder, kurz gesagt: Sie sind oft ziemlich hässlich. Parteien, die für eine Verschönerung der Orts-kerne eintreten, sollten bereits im Wahlkampf damit anfangen!

Momentan findet laut Auskunft der Stadtverwaltung keine Begrenzung in der Anzahl statt. Allein die Verkehrssicherheit und der verfügbare Platz bilden hier eine natürliche Grenze.

Wir schlagen vor, eine sogenannte Wahlwerbesatzung einzuführen. Diese regelt genau, wie viele (Straßen-)Plakate in den einzelnen Ortsteilen aufgehängt werden dürfen. Solche Regelungen sind in vielen Städten und Gemeinden bereits etabliert: Beispiele sind die Gemeinde Gersheim, die Stadt St. Wendel sowie die Stadt Merzig, die eine entsprechende Satzung gestern beschlossen hat.

Wir sollten heute grundsätzlich über dieses Thema beraten, die genauen Details werden wir über die Fraktionen hinweg klären und somit in einer der nächsten Sitzungen eine vollständige Wahlwerbesatzung beschließen.

Es sind noch exakt 381 Tage bis zur nächsten Materialschlacht, manche nennen sie Europawahl. Stimmen Sie dem Antrag zu:

Stopp der Plakatflut: Für Umweltschutz und für schönere Ortskerne.“

Bürgermeister Jochen Kuttler führt diesbezüglich aus, dass eine solche Satzung rechtsicher sein muss und auch noch gewisse Fragen geklärt werden müssen; z.B. wer kontrolliert die Einhaltung.

Die Problematik der Flur von Wahlplakaten, die nach der Wahl nicht entfernt wurden, wurde nach der letzten Wahl in einer Bürgerfragestunde aufgeworfen.

Peter Rohles regt an, dass auch Regelungen außerhalb der Wahl getroffen werden sollen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Thematik im entsprechenden Ausschuss zu diskutieren.

TOP 9

Grundschulstandort Wadrill-Steinberg - Behebung der akuten Raumnot

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Stadtrat beschlossen, auf Grund der Publikumspräsenz zu diesem Thema diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen.

Den Ratsmitglieder wurden von Seiten der Verwaltung folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Angesichts steigender Schülerzahlen, einem geänderten Klassenteiler und dem nahenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag (2026) sind an der Grundschule Wadrill-Steinberg an beiden Standorten Maßnahmen zu treffen, die weiterhin einen geordneten Schulbetrieb sowie eine umfassende Nachmittagsbetreuung gewährleisten.

Die Thematik wurde ausführlich am 30. März 2023 im dafür einberufenen Arbeitskreis Schulen, der sich aus Vertretern der Fraktionen sowie Mitarbeiter*innen der Verwaltung zusammensetzt, erörtert.

Um weiterhin eine adäquate Betreuung an beiden Schulstandorten bieten zu können, sollten aus Sicht der Verwaltung kurz bis mittelfristig folgende Maßnahmen an den Schulstandorten Wadrill und Steinberg durchgeführt werden:

Maßnahmen Standort Wadrill

Am Standort Wadrill müssen Räume für die Nachmittagsbetreuung geschaffen werden. Dafür soll das Untergeschoss des Schulgebäudes hergerichtet werden, das aktuell noch durch Vereine (DRK Wadrill, Geschichtswerkstatt Wadrill, Heimatverein Wadrill) genutzt wird. Da eine Doppelnutzung (Vereine/Nachmittagsbetreuung) nicht möglich ist, wurden entsprechende Gespräche mit den Vereinen geführt. Hier zeichnen sich konstruktive Lösungen ab.

Sind die oben angeführten Umbauten durchgeführt, sind nach jetzigem Stand der Dinge am Standort Wadrill für das Aufrechterhalten eines geordneten Schulbetriebes mit einer ausreichenden Nachmittagsbetreuung aktuell keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Maßnahmen Standort Steinberg

Am Standort Steinberg sind aufgrund akuten Raummangels umfangreichere Maßnahmen als in Wadrill notwendig.

Zum Schuljahr 2023/2024 soll das Foyer der Eichenlaubhalle, das bereits in der Vergangenheit als Ausweichklasse genutzt wurde, durch eine modulare Trennwand abgetrennt und als Gruppenraum für die Nachmittagsbetreuung hergerichtet und genutzt werden. Die Mensa soll – mit Tischen und Stühlen dauerhaft bestückt – in einer Hälfte der Eichenlaubhalle Platz finden. Dies kann nur ein Provisorium darstellen und kann auf Dauer nicht so bestehen bleiben. Die Nutzung der Eichenlaubhalle ist für diesen Zeitraum nur eingeschränkt möglich.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden mehr Kinder von Wadrill an den Standort Steinberg wechseln. Um einen geordneten Schulbetrieb und ausreichend Platz für die Nachmittagsbetreuung gewährleisten zu können, soll eine Raummodulanlage in entsprechender Größe angeschafft werden. Die Raummodulanlage wird eine Mensa für die Nachmittagsbetreuung und Funktionsräume für die FGTS und Klassenräume umfassen. Diese Raummodulanlage löst das akute Platzproblem zum Schuljahr 2024/2025. Sie stellt indes wieder eine Übergangslösung dar.

Zeitgleich soll, als Ergebnis aus den Beratungen im Arbeitskreis Schulen vom 30.03.2023, eine längerfristige Lösung angestrebt werden. Diese umfasst vor allem den Bau neuer Funktionsräume. Das erfordert, auch die Räume, die momentan von Vereinen (Räumlichkeiten des Malteser Hilfsdienstes, des Musikverein Steinberg, des Jugendclubs) genutzt werden, in die Konzeption einzubeziehen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Stadtrat beschlossen, auf Grund der Publikumspräsenz zu diesem Thema diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen.

Den Ratsmitglieder wurden von Seiten der Verwaltung folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Angesichts steigender Schülerzahlen, einem geänderten Klassenteiler und dem nahenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag (2026) sind an der Grundschule Wadrill-Steinberg an beiden Standorten Maßnahmen zu treffen, die weiterhin einen geordneten Schulbetrieb sowie eine umfassende Nachmittagsbetreuung gewährleisten.

Die Thematik wurde ausführlich am 30. März 2023 im dafür einberufenen Arbeitskreis Schulen, der sich aus Vertretern der Fraktionen sowie Mitarbeiter*innen der Verwaltung zusammensetzt, erörtert.

Um weiterhin eine adäquate Betreuung an beiden Schulstandorten bieten zu können, sollten aus Sicht der Verwaltung kurz bis mittelfristig folgende Maßnahmen an den Schulstandorten Wadrill und Steinberg durchgeführt werden:

Maßnahmen Standort Wadrill

Am Standort Wadrill müssen Räume für die Nachmittagsbetreuung geschaffen werden. Dafür soll das Untergeschoss des Schulgebäudes hergerichtet werden, das aktuell noch durch Vereine (DRK Wadrill, Geschichtswerkstatt Wadrill, Heimatverein Wadrill) genutzt wird. Da eine Doppelnutzung (Vereine/Nachmittagsbetreuung) nicht möglich ist, wurden entsprechende Gespräche mit den Vereinen geführt. Hier zeichnen sich konstruktive Lösungen ab.

Sind die oben angeführten Umbauten durchgeführt, sind nach jetzigem Stand der Dinge am Standort Wadrill für das Aufrechterhalten eines geordneten Schulbetriebes mit einer ausreichenden Nachmittagsbetreuung aktuell keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Maßnahmen Standort Steinberg

Am Standort Steinberg sind aufgrund akuten Raummangels umfangreichere Maßnahmen als in Wadrill notwendig.

Zum Schuljahr 2023/2024 soll das Foyer der Eichenlaubhalle, das bereits in der Vergangenheit als Ausweichklasse genutzt wurde, durch eine modulare Trennwand abgetrennt und als Gruppenraum für die Nachmittagsbetreuung hergerichtet und genutzt werden. Die Mensa soll – mit Tischen und Stühlen dauerhaft bestückt – in einer Hälfte der Eichenlaubhalle Platz finden. Dies kann nur ein Provisorium darstellen und kann auf Dauer nicht so bestehen bleiben. Die Nutzung der Eichenlaubhalle ist für diesen Zeitraum nur eingeschränkt möglich.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden mehr Kinder von Wadrill an den Standort Steinberg wechseln. Um einen geordneten Schulbetrieb und ausreichend Platz für die Nachmittagsbetreuung gewährleisten zu können, soll eine Raummodulanlage in entsprechender Größe angeschafft werden. Die Raummodulanlage wird eine Mensa für die Nachmittagsbetreuung und Funktionsräume für die FGTS und Klassenräume umfassen. Diese Raummodulanlage löst das akute Platzproblem zum Schuljahr 2024/2025. Sie stellt indes wieder eine Übergangslösung dar.

Zeitgleich soll, als Ergebnis aus den Beratungen im Arbeitskreis Schulen vom 30.03.2023, eine längerfristige Lösung angestrebt werden. Diese umfasst vor allem den Bau neuer Funktionsräume. Das erfordert, auch die Räume, die momentan von Vereinen (Räumlichkeiten des Malteser Hilfsdienstes, des Musikverein Steinberg, des Jugendclubs) genutzt werden, in die Konzeption einzubeziehen.

In den Räumen, die aktuell der MHD nutzt, könnte die Mensa für die Nachmittagsbetreuung Platz finden. Die Räume des MHD einschließlich des ehem. Volksbades haben eine Gesamtfläche von rd. 115 m². Die Räumlichkeiten müssten dann zum Juni 2024 vom MHD geräumt werden. Mit dem Verein wird – nach einer entsprechenden Entscheidung – ein Gesprächstermin vereinbart. In den Räumen, die aktuell der Musikverein nutzt, könnte ein Klassenraum oder ein großer Funktionsraum Platz finden. Die Grundfläche des Musikraums beträgt rd. 85 m², der Instrumentenraum hat eine Größe von rd. 10 m². Die Räumlichkeiten müssten dann ebenfalls zum Juni 2024 vom Musikverein geräumt werden. Mit dem Verein wird – nach einer entsprechenden Entscheidung – ein Gesprächstermin vereinbart.

Des Weiteren soll eine Planung für einen Anbau erfolgen, der eine Barrierefreiheit am Standort Steinberg ermöglicht und ausreichende Räumlichkeiten für den Schulunterricht und die Nachmittagsbetreuung bietet.

In der Diskussion um den Haushalt 2023 wurde im Stadtrat der Stadt Wadern auch die Neukonzeption der Grundschule Wadrill-Steinberg (Komplette Beschulung in Steinberg/Komplette Freiwillige Ganztagsgrundschule in Wadrill) angesprochen.

Die in dieser Vorlage skizzierte Vorgehensweise steht einer grundlegenden Neukonzeption nicht im Wege, sondern ergänzt sie im Bedarfsfall.

Eine grundlegende Neukonzeption der Grundschule Wadrill-Steinberg bedarf eines Stadtratsbeschlusses, der Anhörung der Schulkonferenz und einen Antrag des Schulträgers bei dem zuständigen Ministerium für Bildung und Kultur. Es ist erforderlich, dass ein neuer Erlass durch das Ministerium erfolgt.

Aus Sicht der Verwaltung müssen kurzfristig folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Planung und Umbau der Räume im Untergeschoss der Grundschule Wadrill

Einbau einer mobilen Trennwand im Foyer der Eichenlaubhalle um die Ausweichklasse zu nutzen

Planung zur Umnutzung der derzeit durch Vereine bzw. Jugendclub genutzten Räumlichkeiten und des ehem. Volksbades in der Grundschule Steinberg / Eichenlaubhalle

Planung einer Raummodulanlage zur Erweiterung der Räumlichkeiten am Standort der Grundschule Steinberg (Klassenräume, FGTS-Räume und Mensa)

Nach der Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen ist je eine ordnungsgemäße Beschulung und Nachmittagsbetreuung an beiden Standorten möglich. In einem zweiten Schritt kann dann ein Anbau an das Schulgebäude Steinberg geplant und ggf. umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Um die kurzfristig geplanten Umbauten am Standort Wadrill zu realisieren, sind Aufwendungen in Höhe von rund 200.000 € geplant. Eine Förderung von 50 % wurde in Aussicht gestellt. Da bisher keine Mittel für den Umbau im Haushalt 2023 eingeplant sind, muss eine außerplanmäßige Aufwendung beschlossen werden. Außerplanmäßige Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Hierzu müssten Mittel eingeplanter anderer Maßnahmen im Haushalt 2023 umgewidmet werden.

Außerdem müssen im Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für den Bau der Raummodulanlage eingestellt werden.

Die Planung der Raummodulanlage kann über die in 2023 eingestellten investiven Mittel für die Erweiterung der Grundschule Steinberg finanziert werden.“

In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage erläutert Bürgermeister Jochen Kuttler:

„Es gehört zum Allgemeinwissen, dass wir vor riesigen Herausforderungen im Grundschulbereich stehen. Zum einen wird es ab 2026 einen bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag geben. Um dem mit dem Rechtanspruch verbundenen zu erwartenden Run auf die Betreuungsplätze gerecht zu werden, bedarf es erheblich mehr Räumlichkeiten, die logischerweise an oder in unmittelbarer Nähe zu den vorhanden Grundschulstandorten angesiedelt sein müssen. Und als ob das nicht schon schwierig genug zu bewältigen wäre, hat sich die saarländische Landesregierung im Dezember 2022 entschlossen, den Klassenteiler von 29 auf 25 Kinder herabzusetzen. Das heißt, ab 25 Kinder in einer Klasse wird ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 eine neue Klasse gebildet.

Die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung ist schon ein Problem an sich. Die aber weitaus dramatischere Konsequenz daraus ist allerdings, dass deutlich mehr Klassenräume gebraucht werden, um der Vorgabe des Landes bzgl. des Klassenteilers gerecht werden zu können. Die Situation wird noch zusätzlich durch die Tatsache verschärft, dass aktuell geburtenstarke Jahrgänge in die Schulen drängen und und diese ohnehin großen Jahrgänge durch Kinder von Schutzsuchenden nun noch etwas vergrößert werden. Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass im Moment überhaupt niemand weiß, wo denn die fehlenden Lehrer herkommen werden, die die neugebildeten Klassen unterrichten sollen.

Machen wir es vor dem Hintergrund dieser Entwicklung konkret: Ergänzend zu den aktuellen umfassenden Sanierungsmaßnahmen, die im Sommer 2023 abgeschlossen sein werden, werden wir am Standort Wadrill umbauen. Dort wird das Untergeschoss der Grundschule die neue Heimstatt der Nachmittagsbetreuung. Dieser Umbau hat unweigerlich zur Folge, dass die Ortsgruppe Wadrill des DRK, sowie der Heimatkundeverein Wadrill ihre Räumlichkeiten in der Wadriller Grundschule verlieren werden. Mit den Vereinen wurden bereits Gespräche geführt, Lösungen sind in Sicht. Mein, nein unser aller herzlicher Dank gilt allen Betroffenen, die mit sehr viel Verständnis auf die schwierige Situation reagiert haben. Wir sind hier im Gespräch und wir bleiben im Gespräch, um tragfähige Lösungen zu realisieren.

Die zeichnen sich auch am Standort Nunkirchen ab. Hier musste der Malteser Hilfsdienst Nunkirchen seine Räumlichkeiten im Obergeschoss der Grundschule nach mehr als 30 Jahren räumen, weil die Grundschule den Platz für sich beanspruchte, schlicht und ergreifend, weil auch hier an allen Ecken und Enden Klassen- und Förderräume fehlten. Der Malteser Hilfsdienst wird in Nunkrichen bauen, auf einem städtischen Grundstück, das von uns kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Kommen wir nun zum Standort Steinberg. Auch dort sind Vereine am Schulstandort untergebracht, aber auch dort werden dringend weitere Räumlichkeiten für den Schulbetrieb sowie für die Betreuung am Nachmittag gebraucht. In Steinberg ist die Situation allerdings etwas differenzierter zu sehen, weil die Räumlichkeiten des Musikvereins und des Jugendclubs seinerzeit im Zuge des Hallenneubaus extra für diese Vereine geschaffen wurden – also ohne Bezug zum Schulgebäude. Zudem sind andere Gebäude im Ort zur Unterbringung schlicht nicht vorhanden.

Die Präsenz der Steinberger Vereine am Schulstandort außen vor zu lassen, ist angesichts der Vorgehensweise in Wadrill und Nunkirchen nicht statthaft. Sie differenziert zu betrachten allerdings schon. Es ist dabei nicht Aufgabe der Verwaltung, eine Entscheidung zu treffen, sondern vielmehr ist es unsere Aufgabe, die verschiedenen Möglichkeiten neutral aufzuzeigen, wohlwissend, dass die ein oder andere Variante für Probleme an anderer Stelle sorgen könnte und im Übrigen auch die Stadt viel Geld kosten wird. Ich sage es einmal so: Wir legen die Möglichkeiten mit Für und Wider auf den Tisch, der Souverän, in diesem Fall der Stadtrat, also 33 Menschen, die in unserer Stadt leben und sich für sie einsetzen, wägt ab und entscheidet. Was allen Beteiligten dauerhaft Planungssicherheit gibt. Auch aus diesem Grund haben wir diesen Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung gelegt. Unsere Vereine und damit meine ich alle Vereine – sei es Sport, Musik, Schach oder was es sonst noch gibt – sind uns nämlich wichtig und wertvoll. Genau deshalb gilt es offen und ehrlich diese Punkte zu diskutieren. Eben um ein gutes und planungssicheres Ergebnis zu finden.

Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang. Es geht in der heutigen Diskussion, jenseits der Frage, welcher Verein wie von welchen Maßnahmen betroffen sein wird oder könnte, ausschließlich darum, den Status Quo weiterhin möglich zu machen, also die Beschulung der Klassen 1 und 2 am Standort Wadrill und der Klassen 3 und 4 am Standort Steinberg – eingedenk eines geänderten Klassenteilers und inklusive der Nachmittagsbetreuung für die an den jeweiligen Standorten untergebrachten Schülerinnen und Schülern, die ab 2026 au feinem Rechtsanspruch fußt. Und es geht nur darum.

Lassen Sie mich am Ende noch erwähnen, dass wir meines Erachtens trotz der gerade geschilderten schwierigen Ausgangslage, unserem Auftrag mehr als gerecht werden, allen Schülerinnen und Schüler ordentliche Schulen zur Verfügung stellen zu wollen. Mehr noch: Es gibt meines Wissens nach keine Kommune im Saarland, die aktuell so viel Geld in ihre Schulstandorte investiert. Alle Gebäude werden Schritt für Schritt grundsaniert, in Nunkirchen wurden ein Neubau für die FGTS realisiert, in Lockweiler steht die Planung dafür. Insgesamt investieren wir gerade Millionenbeträge, die zum größten Teil aus Fördermitteln stammen, die wir erst einmal „ergattern“ mussten. Schauen Sie sich doch mal im Übrigen Land um, wer hier so aktiv ist? Kaum jemand, wage ich zu behaupten. Und so können sich darauf verlassen, dass wir alles tun werden, hier weiter vorwärts zu kommen. Auch und gerade in schwierigen Zeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sitzen alle im selben Boot und tun gut daran, gemeinsam zu rudern. Und zwar in dieselbe Richtung. Dafür arbeiten wir als Verwaltung und dafür steht der Stadtrat der Stadt Wadern. Und genau deshalb bin ich guten Mutes, dass wir heute Abend eine Entscheidung treffen werden, die dem unserem Anspruch an die Schulen, aber auch den Interessen der Vereine gerecht werden wird. Die Vorberatungen in der gestrigen Ausschusssitzung lassen erfreulicherweise genau diesen Schluss zu.“

Michael Dewald, SPD-Fraktion, führt diesgezüglich aus:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Mitglieder der Kolpingkapelle Steinberg, des Gemeinschaftsorchesters Steinberg/ Weiskirchen,

des Malteser Hilfsdienstes Steinberg und des Jugendclubs Steinberg,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

als Stadtrat ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in den nächsten Jahren an den Schulstandorten Wadrill und Steinberg ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb für die Grundschulen und die freiwillige Ganztagsschule vorherrschen. Hier haben wir gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.

Als Ortsvorsteher sehe ich es jedoch ebenfalls als meine Pflicht an, unsere örtlichen Vereine, die sich seit Jahrzehnten in unserem Dorf engagieren und dieses mit ihrer hervorragenden Arbeit bereichern, die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie für eine gute Zukunft benötigen.

Man sehe es mir nach, dass ich heute zunächst als Ortsvorsteher das Wort ergreife und erst anschließend als Vorsitzender der SPD-Fraktion einen entsprechenden Beschlussantrag für den zu beratenden Tagesordnungspunkt einbringe.

Nachdem ich nach meinem Urlaub letzten Freitag die heute zur Beratung anstehenden Unterlagen gelesen habe, habe ich seitdem eine Reihe von Gesprächen geführt, damit wir eine Lösung finden,

• die die Belange der Schule im Auge hat, aber genauso

• die Interessen der betroffenen Vereine berücksichtigt.

Und dies ist auch gelungen. Ich will es vorwegnehmen: Die Mehrheitsfraktion von SPD und ProHochwald werden heute einen Beschlussvorschlag in den Stadtrat einbringen, der insbesondere Folgendes beinhaltet:

• Die heute von der Kolpingkapelle und vom Jugendclub genutzten Räume stehen diesen dauerhaft zur Verfügung. Hier wird es keine Änderung gegenüber dem heutigen Stand geben.

• Nach der Vorlage des Fachbereichs müsste der MHD seine Räume nächstes Jahr verlassen. Da eine Lösung sehr komplex ist und diese Zeit nicht ausreicht, um eine gute Lösung für den MHD zu finden – dies ist nicht aus dem Stehgreif möglich –, schlagen wir vor, dass der MHD die heutigen Räume bis Mitte 2025 weiterhin nutzen kann. In diesen zwei Jahren können wir gemeinsam eine gute Lösung für den MHD finden.

Für die Hilfe und Unterstützung bei der Erarbeitung dieses Beschlussvorschlages möchte ich mich ganz ausdrücklich bei meinem Kollegen Christian Ritz, dem stellv. Fraktionsvorsitzenden der SPD, bei Bernd Theobald, dem Vorsitzenden der Fraktion ProHochwald, Manfred Paulus, Freie Wähler, und Volker Morbe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bedanken.

Ich möchte ferner betonen, dass über alle Parteigrenzen hinweg die gestrige Ausschusssitzung sehr konstruktiv war. Ich danke auch dem stellv. Vorsitzenden der CDU-Fraktion Marc Adam für den Austausch vor der heutigen Sitzung, der dazu geführt hat, dass wir den heutigen Beschluss voraussichtlich einstimmig verabschieden können.

Basisierend auf diesen Vorbemerkungen schlage ich für die Mehrheitsfraktionen von SPD und ProHochwald folgenden Beschluss zur Verabschiedung vor:

Maßnahmen Standort Wadrill:

Schaffung von Räumen für die Nachmittagsbetreuung, indem das Untersgeschoss des Schulgebäudes hierfür hergerichtet wird. Das soll so zeitnah wie möglich umgesetzt werden.

Es ist zu begrüßen, dass die Verwaltung hier bereits Gespräche mit den Vereinen geführt hat, die bislang das Untergeschoss des Wadriller Schulgebäudes für Vereinszwecke genutzt haben. Schön, dass sich weitestgehend bereits alternative Möglichkeiten für deren Unterbringung gefunden haben. Dort, wo es noch offene Fragen gibt, soll und wird entsprechend nachgesteuert werden.

Maßnahmen Standort Steinberg:

1. Schuljahr 2023/2024:

Das Foyer der Eichenlaubhalle soll durch eine modulare Trennwand abgetrennt und als Gruppenraum für die Nachmittagsbetreuung hergerichtet und genutzt werden.

Die Mensa soll als Provisorium in einer Hälfte der Eichenlaubhalle Platz finden.

Die Nutzung der Eichenlaubhalle ist für diesen Zeitraum nur eingeschränkt möglich.

- Enge Abstimmung bei Veranstaltungen notwendig, Benennung von festen Ansprechpartnern.

2. Schuljahr 2024/2025 ff:

Als Übergangslösung soll zunächst eine Raummmodulanlage angeschafft werden. Die Raummodulanlage wird eine Mensa für die Nachmittagsbetreuung und Funktionsräume für die FGTS und Klassenräume umfassen.

Längerfristige Lösung in Form von Baumaßnahmen:

Die Räume der Kolpingkapelle Steinberg und des Jugendclubs sind nicht Teil des Schulgebäudes, sondern explizit beim Hallenbau für den Musikverein und den Jugendclub gebaut worden. Von daher stehen diese dauerhaft dem Musikverein bzw. dem Jugendclub zur Verfügung. Sie stehen für eine Nutzung durch die Schule demnach nicht zur Verfügung.

Wenn man die Entwicklung in Wadrill, aber auch in Nunkirchen, zugrunde legt, ist es natürlich legitim, dass die Verwaltung auch in Steinberg die Räumlichkeiten, die bislang den Vereinen zur Verfügung standen, in die weiteren Überlegungen zum Schulstandort miteinbezogen hat. Im Fall des Musikvereins Steinberg und des Jugendclubs stellt sich diese Frage aus den oben genannten Gründen allerdings nicht. Hier bleibt es wie gehabt.

Planung eines An- oder Neubaus, der ausreichende Räumlichkeiten für den Schulunterricht des 3. und 4. Schuljahres und die Nachmittagsbetreuung bietet:

Wir halten es in Ergänzung der Verwaltungsvorlage für zielführend, die Möglichkeit einer Variante zu prüfen, die die Mensa der Freiwilligen Ganztagsschule nicht in den Räumen unterbringt, die früher einmal Volksbad waren oder die heute vom MHD genutzt werden. Dabei gilt es zu eruieren, ob die Mensa in dem neu zu bauenden Teil beheimatet werden kann und damit eine breitete Nutzung der übrigen Räumlichkeiten möglich ist. Hier müssen Planvarianten gegeneinander abgewogen werden, was recht komplex ist. Bis eine endgültige Entscheidung, wo welche Räumlichkeiten in Steinberg genau untergebracht werden können, sollen die vorhandenen Räume weiterhin vom MHD genutzt werden. Nach heutigem Ermessen wird es hier demnach keine Änderung bis Mitte 2025 geben.

Es gilt nun diese 2 Jahre zu nutzen, um gemeinsam an einer tragfähigen Lösung für den MHD zu arbeiten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorstehenden Schritte an den beiden Schulstandorten Wadrill und Steinberg durchzuführen.

Auf Grund des zeitlichen Drucks können die notwendigen Auftragsvergaben nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgen. Eine nachträgliche Beschlussfassung erfolgt dann im Ausschuss bzw. im Stadtrat.“

Jörg Heckmann, CDU-Fraktion, erwidert, dass diese Thematik bezüglich der Raumsituation der Steinberger Vereine vorher im Ortsrat von Steinberg hätte behandelt werden müssen.

Michael Dewald entgegnet, dass wichtige Themen natürlich im Ortsrat behandelt würden, so auch die aktuelle Situation hinsichtlich des Grundschulstandortes Steinberg sowie der anwesenden Vereine. In diesem Fall musste aufgrund der wenigen Tage, die für eine Lösungsfindung zur Verfügung standen, jedoch abgewogen werden, ob die Erarbeitung des vorliegenden Beschlussvorschlags mit den anderen Stadtratsfraktionen oder eine Beratung im Ortsrat vor der heutigen Sitzung zielführender war. Dabei sei es zweifelsohne richtig gewesen, zunächst den von ihm vorgestellten Beschlussvorschlag zu arbeiten.

Im Juni werde er zu einer Ortsratssitzung einladen, in der die komplexe Situation im Grundschulbereich dargestellt und der weitere Weg diskutiert werde.

Bürgermeister Jochen Kuttler führt aus, dass die weitere Diskussion zwingend die tatkräftige und federführende Mithilfe der betroffenen Ortsvorsteher erfordert.

Wolfgang Maring spricht sich für die CDU-Fraktion ganz klar für die Belange der beiden Schulstandorte aus, aber auch für die Belange der Vereine.

Die CDU-Fraktion hat klare Lösungsvorschläge gemacht.

Ortsvorsteher Andreas Klauck, Wadrilltal, gibt folgende Wortmeldung zu Protokoll:

„Sehr geehrte Gäste, liebe Mitglieder des Stadtrates, mir als Ortsvorsteher des Wadrilltals, ist es wichtig, dass durch diesen Vorschlag allen geholfen wird und dem Ortsvorsteherkollegen Michael Dewald ein „Spießrutenlauf“ erspart bleibt, den ich erfahren durfte, als man von der Schließung der Grundschule in Wadrill gesprochen hat. Auch das in diesem Beschlussvorschlag nur die Planung einer Mensa und die Sicherstellung der Räumlichkeiten der Klassenstufen 3 & 4 in Steinberg beinhaltet, ist für mich persönlich sehr wichtig.

Die Massnahmen in Wadrill sichern den Schulstandort Wadrill. Daher ist dieser Vorschlag im Sinne unserer Kinder, und für die Vereine und die beiden Schulstandorte, die beste Lösung. Mein Dank geht hier an die Vereine in Wadrill, die trotz aller Schwierigkeiten viel Verständnis für die Schulsituation aufgebracht haben. Vielen Dank.“

Andreas Münster, Fraktion ProHochwald, schließt sich dem Statement des SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Dewald an. Er gibt zu Protokoll:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Diskussionen wie die heute sind wichtig. Sie sind im Grunde genommen gelebte Demokratie. Die Verwaltung hat Möglichkeiten aufgezeigt, Lösungen für die Raumproblematik an den beiden Grundschulstandorten zu finden. Ehrenamtliche Ratsmitglieder beschäftigen sich damit, eine Lösung für diese Problematik zu finden und das Für und Wider abzuklopfen. Und genau so sollte es sein. Deshalb bin ich auch froh, dass heute hier so viele Zuschauerinnen und Zuschauer sind, die dann live miterleben können, wie Demokratie funktioniert. Das letzte Wort, wie es hier weitergeht, hat der Stadtrat. Das heißt nichts anderes, als das es gilt, Verantwortung zu übernehmen.

Wolfgang Maring hat eben ausgeführt, dass die Vereine und damit die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld dieser Diskussion verunsichert wurden. Da stellt sich dann die Frage, wodurch sie denn verunsichert wurden.

Und es stellt sich die Frage: Durch wen und vor Allem: warum sie verunsichert wurden. Es handelte sich um eine Beschlussvorlage, die als Diskussionsgrundlage für den Stadtrat diente. Beschlussvorschläge, die als Grundlage dienen sollten, die aber eben nicht die Entscheidung vorwegnehmen können und sollen. Und genau dieses „nach außen tragen“ hat dann zur Verunsicherung beigetragen. Nichts anderes! Über diese Vorgehensweise kann und sollte sich jeder mal ganz persönlich seine Gedanken machen.

Hier und heute wird entschieden, wie es weitergeht. Mit den Schulen, die an erster Stelle stehen. Und natürlich auch mit den Vereinen. Wir haben in sehr langen und konstruktiven Gesprächen Lösungen gefunden, mit der, so denke ich, jeder leben kann. Für unsere Fraktion begrüße ich den nun vorliegenden Kompromiss. Ein Kompromiss, auf den wir stolz sein können. Und der zeigt, dass Demokratie offen gelebt werden muss! Vielen Dank.“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig den vorgetragenen Beschlussvorschlag von Michael Dewald:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorstehenden Schritte an den beiden Schulstandorten Wadrill und Steinberg durchzuführen.

Auf Grund des zeitlichen Drucks können die notwendigen Auftragsvergaben nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgen.

Eine nachträgliche Beschlussfassung erfolgt dann im Ausschuss bzw. im Stadtrat.

Bürgermeister Jochen Kuttler dankt für die konstruktive und zielführende Diskussion, die mit einem tragfähigen Konsens einen guten Abschluss gefunden hat.

Er bedankt sich zudem bei dem Publikum für die Teilnahme an der Sitzung.

TOP 10

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Es werden keine Anregungen/Fragen vorgetragen

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister