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Stadt Wadern
Ausgabe 25/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Donnerstag, 22.05.2025, 18:00 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

18:40 Uhr

Anwesend:

Vorsitz:

Jochen Kuttler

Mitglieder:

Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Peter Koch, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko

Ortsvorsteher:

Horst Albert, Christoph Kaub, Markus Krämer, Alexander Marmitt

Verwaltung:

Petra Dewald, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

3

Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen

4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Bardenbach" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

5

Aufhebung der Abrundungssatzung "Im Borflur" vom 12.02.1987 - Einleitung des Verfahrens

6

Bebauungsplan "Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

7

Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" in Noswendel - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

8

Örtliche Bauvorschrift - Überarbeitung der Stellplatzsatzung für die Stadt Wadern

9

Information über die Beteiligungen der Stadt Wadern zum 31.12.2023

10

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Einladung vom 09.05.2025 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 20/2025 vom 15.05.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht Einwände ergeben sich nicht.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt 5 “Aufhebung der Abrundungssatzung ‘Im Borflur’ vom 12.02.1987 – Einleitung des Verfahrens” auf Grund der Diskussion im Ausschuss für Bauangelegenheiten abzusetzen.

TOP 2

Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

Gemäß § 39 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gibt sich der Stadtrat der Stadt Wadern eine Geschäftsordnung. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtszeit des Stadtrats beschränkt.

Ergänzend zum KSVG werden hier wichtige Regelungen und Kompetenzen des Stadtrates, der Ausschüsse, der Ortsräte und des Bürgermeisters festgelegt.

Die aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern stammt aus dem Jahr 2017 und wurde zwischenzeitlich lediglich geringfügig angepasst (z. B. Änderung der Ausschussgröße bzw. Bezeichnung der Ausschüsse).

Im Rat bestand Einigkeit darüber, dass die Geschäftsordnung grundlegend angepasst und ins Jahr 2025 transformiert werden soll.

Es gibt keine aktuelle Mustergeschäftsordnung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT). Die Verwaltung hat daraufhin auf Basis der bestehenden Geschäftsordnung und verschiedener neuerer Geschäftsordnungen anderer saarländischer Kommunen, in Zusammenarbeit und in enger Abstimmung mit dem SSGT, einen Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern erarbeitet.

Sowohl die bisher gültige Geschäftsordnung als auch der Entwurf der neuen Geschäftsordnung sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist die aktuelle Fassung des KSVG.

Der Erlass und die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2025 zuletzt mit der Thematik be-fasst und hat die Entscheidung in die Mai-Sitzungswoche vertagt.

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert, warum es sinnvoll ist, dass der Stadtrat der Stadt Wadern seine Geschäftsordnung auf den neuesten Stand bringt und auch an die geänderten Vorgaben im Kommunalselbstverwaltungsgesetz anpasst.

Es wurde eine neue Geschäftsordnung durch die Verwaltung ausgearbeitet, die innerhalb der Fraktionen und im Ausschuss besprochen wurde.

Diese soll beschlossen werden.

Frau Dr. Kathrin Müller, erläutert für die CDU-Fraktion:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats, liebe Waderner Bürgerinnen und Bürger,

zunächst möchte ich mich für den zeitlichen Aufschub bedanken. Wir hatten diesen Tagesordnungspunkt ja bereits vor einigen Wochen auf der Agenda. Die zusätzliche Zeit war nicht nur notwendig, sondern wurde von uns auch intensiv genutzt, um uns mit dem Entwurf ausführlich auseinanderzusetzen.

Wir danken den Ausschussmitgliedern dafür, dass sie unserem Vorschlag gefolgt sind und der Passus aufgenommen wurde, wonach Bürgerinnen und Bürger, deren Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden können, innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Rückmeldung erhalten. Zudem werden die Fraktionsvorsitzenden über diese Antworten informiert.

Eine verbindliche Rückmeldung an die Bürgerinnen und Bürger sorgt für mehr Transparenz und trägt maßgeblich zur Stärkung der Bürgerbeteiligung bei.”

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 21.05.2025 die vorliegende Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern.

TOP 3

Festsetzung der Gebührensatzungen für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen

Seit August 2021 legt der Landkreis Merzig-Wadern die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis fest. Über die Einführung der kreisweit einheitlichen Elternbeiträge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur am 10.03.2021 und in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2021 informiert. So-mit sind die in den Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden festgeschriebenen Elternbeiträge nur bei Änderungen in der „Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern“ anzupassen.

Das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz

Der Landtag hat am 26.04.2023 das Kita-Beitragsfreiheitsgesetz verabschiedet. Demnach durfte zum 01.08.2023 der zu erhebende Elternbeitrag nur noch höchstens 10 Prozent der angemessenen Personalkosten betragen und wird weiter sukzessive bis zur Beitragsfreiheit wie folgt gesenkt: Ab dem 01.08.2024 darf die Summe der Elternbeiträge höchstens 7,5 Prozent, ab dem 01.08.2025 höchstens 5 Prozent und ab dem 01.08.2026 höchstens 2,5 Prozent der angemessenen Personalk-osten betragen. Nach dem 31.12.2026 sind die Erziehungsberechtigten nicht mehr an den angemessenen Personalkosten zu beteiligen (Wegfall der Elternbeiträge).

Die Senkung des Deckungsbeitrages ist in der neuen Gebührensatzung des Landkreises Merzig-Wadern vom 07.04.2025 berücksichtigt.

Die Gebührensatzungen der Stadt Wadern sind zum 01.08.2025 an die neue Gebührensatzung an-zupassen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die vorliegenden Gebührensatzungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten).

TOP 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Bardenbach" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat am 27.03.2025 auf Antrag der SMR GmbH (Schüttgüter-Deponie-Agrarservice, ein Unternehmen der Jeras Gruppe) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Bardenbach“ mit Teiländerung des Flächennutzungsplans im Parallelver-fahren beschlossen.

Die Biogasanlage soll auf privaten Eigentumsflächen des Betreibers, der SMR GmbH, im Stadtteil Bardenbach verwirklicht werden.

Mittlerweile hat die SMR GmbH das Büro GFLplan aus Saarlouis mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplan-Vorentwurfes inklusive FNP-Teiländerung beauftragt. Das Büro GFLplan hat einen Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie des FNP-Teiländerung incl. Begründung und Umweltbericht ausgearbeitet. Diese sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

Gegenüber den Ausführungen vom 27.03.2025 haben sich keine Änderungen ergeben. Auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe soll als erster informeller Beteiligungsschritt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. In diesem Schritt erfolgt eine Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren mögliche Auswirkungen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört und dazu aufgefordert werden, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu äußern.

Der Ortsrat Bardenbach berät in seiner Sitzung am 14.05.2025 über die Thematik. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet

Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, werden vom Antragsteller, der SMR GmbH übernommen.

Erik Rau, CDU-Fraktion, gibt Folgendes zu Protokoll:

„Ich möchte auch heute nochmal darauf hinweisen, dass die geplante Biogasanlage in nicht allzu großer Entfernung zum Noswendeler See gebaut werden soll.

Ich bitte die Verwaltung daher, im Zuge der Planungen und des laufenden Verfahrens sicherzustellen, dass Geruchsbeeinträchtigungen durch die Biogasanlage für die Freizeitanlagen rund um den Noswendeler See,

wie auch für die nahegelegene Noswendeler Wohnbebauung ausgeschlossen werden.“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheit-en vom 20.05.2025, den Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form zu billigen:

• Der Stadtrat der Stadt Wadern billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes „Biogasanlage Bardenbach“.

• Die Vorentwürfe der Bauleitpläne und der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen.

• Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die

Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen

Beteiligung auf der Grundlage der Vorentwürfe zu beteiligen.

TOP 5

Aufhebung der Abrundungssatzung "Im Borflur" vom 12.02.1987 - Einleitung des Verfahrens

Beschluss:

Auf Grund der Diskussion im Ausschuss für Bauangelegenheiten am 20.05.2025 hat der Stadtrat vor Eintritt in die Tagesordnung beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.

TOP 6

Bebauungsplan "Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans - Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Beratungen in der Sitzung des Stadtrates am 16.05.2024. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung hat im Zeitraum vom 06.09.2024 bis zum 20.09.2024 stattgefunden. In diesem Zeitraum sind mehrere Stellungnahmen eingegangen. Maßgebliche inhaltliche Änderungen am 4. Bauabschnitt des Gewerbeparks haben sich aus den Stellungnahmen nicht ergeben. Zur Verbesserung der Fußwegeverbindung, wurde am Ende der Planstraße ein Fußweg ergänzt.

Die endgültige Festlegung des Grünausgleiches (Wald-/ Grün- und Biotopausgleich) ist noch nicht erfolgt. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen und in diesem Zusammenhang laufende Grundstücksverhandlungen haben sich als sehr schwierig herausgestellt hat. Die endgültige Festlegung erfolgt bevor die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB startet. Ziel ist es von Seiten des Orts- und Stadtrates, zum jetzigen Zeitpunkt die Freigabe der Planunterlgaen für die formelle Beteiligung zu erlangen, sodass unabhängig der nachfolgend terminierten Sitzungswochen das Bauleitplanverfahren vorangetrieben werden kann.

Der Ortsrat Wadern berät zu dieser Thematik in seiner Sitzung am 15.05.2025. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans werden von der KEV Wadern getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 20.05.2025 einstimmig wie folgt zu verfahren:

Billigung der vorliegenden Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark Wadern, 4. Bauabschnitt" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans und Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

TOP 7

Bebauungsplan "Bebauung Seestraße" in Noswendel - Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

In der Stadt Wadern im Stadtteil Noswendel soll in der Seestraße, in unmittelbarer Nähe zum Noswendeler See, Baurecht für bis zu drei Gebäude geschaffen werden. In einem der Gebäude sollen voraussichtlich Ferienwohnungen untergebracht werden. Die übrigen beiden Gebäude sollen dem Wohnen dienen.

Die Erschließung der Flächen ist über die Seestraße bereits gewährleistet.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände im südlichen Bereich der bebauten Seestraße aufgestellt. Die genannte Straßenverkehrsfläche begrenzt das Plangebiet im Westen. Südlich des Plangebietes befindet sich direkt angrenzend die Wohnbebauung der Seestraße Haus-Nr. 17 mit Privatgarten. Östlich des Plangebietes befindet sich die Wohnbebauung der Straße „Im Schemel“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Plan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.700 m².

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Um das Bauleitplanverfahren voranzutreiben, soll der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung für die for-melle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben werden.

Der Ortsrat Noswendel berät in seiner Sitzung am 08.05.2025 über die Thematik. Die Ortsratsmitglieder haben einstimmig der Aufstellung des Bebauungsplans zugestimmt. Die Freigabe der Planunterlagen wurde auch einstimmig erteilt, jedoch mit dem Zusatz, dass die Geschossigkeit des mittleren Baufelds (WA2) auf zwei Vollgeschosse zu beschränken ist. Auch die Verwaltung empfiehlt die vorgenannte Beschränkung auf zwei Vollgeschosse.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Planverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen. Der Stadt Wadern entstehen hierdurch keine Kosten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 20.05.2025 einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“.

Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeich-nung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung und beschließt die Freigabe der vorgelegten Planungsunterlagen zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB unter der Bedingung, dass die Geschossigkeit des WA2 auf zwei Vollgeschosse beschränkt wird.

TOP 8

Örtliche Bauvorschrift - Überarbeitung der Stellplatzsatzung für die Stadt Wadern

Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Beratungen am 27.03.2025. Zu diesem Zeitpunkt wurde die überarbeitete Stellplatzsatzung durch den Stadtrat beschlossen. Die Notwenigkeit dazu ergab sich aus bevorstehenden Änderungen der Landesbauordnung, durch die eine gesetzliche Lücke bei dem notwendigen Stellplatznachweis im Wohnungsbaubereich entstand.

Zum Zeitpunkt des Beschlusses am 27.03.2025 war die neue Landesbauordnung noch nicht rechtskräftig, sodass auch die beschlossene Stellplatzsatzung der Stadt Wadern keinen Bestand hat. Um diesen Fehler zu heilen, muss der Beschluss zum Erlass der Stellplatzsatzung der Stadt Wadern nochmals neu gefasst werden. Die neue Landesbauordnung ist seit dem 26.04.2025 in Kraft.

Die Stellplatzsatzung wurde redaktionell angepasst, inhaltliche Änderungen haben sich im Ver-gleich zum Beschluss vom 27.03.2025 nicht ergeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ablösebeträge sind für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung und Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen zu verwenden.

Der Kostendeckungsgrad bei der Kalkulation der Gebühren darf dabei 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 20.05.2025 einstimmig den Erlass der Stellplatzsatzung gemäß Vorlage.

TOP 9

Information über die Beteiligungen der Stadt Wadern zum 31.12.2023

Nach § 115 (2) KSVG hat die Gemeinde zur Information des Stadtrates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen:

a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,

b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,

c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung nach c) abgesehen werden.

Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Die Stadt Wadern berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschriebenen Form mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht 2023 über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts.

Die Ratsmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.

TOP 10

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Die Bürgerfragestunde soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, Fragen an den Bürgermeister und den Stadtrat zu richten bzw. Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Frau Dr. Kathrin Müller, Vorsitzende der CDU-Fraktion, fragt nach:

Kindergarten Wadrilltal:

„Alle berufstätigen Eltern, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, wissen, wie herausfordernd es ist, wenn die Einrichtung kurzfristig geschlossen bleibt – wie es vor einiger Zeit im Wadrilltal der Fall war. Auch wenn die Stadt nicht Träger der Einrichtung ist, hat dieses Thema in unserer Stadt viele Diskussionen ausgelöst.

In diesem Zusammenhang wurde ich wiederholt auf die geplanten Neubauten in Noswendel und Morscholz angesprochen. Der Stadtrat beschäftigt sich bereits seit 2020 mit dieser Thematik, nach außen hin ist jedoch wenig Fortschritt erkennbar.

Ich bitte daher um eine öffentliche Information zum aktuellen Stand.“

Bürgermeister Jochen Kuttler erläutert, dass die Thematik “Neubau der Kindertageseinrichtung-en”, insbesondere Noswendel, in der nächsten Sitzungswoche thematisiert wird.

Weiterhin geht er ausführlich auf die Ereignisse rund um die Kindertagesstätte Wadrill in den vergangenen Wochen ein. Viele Eltern haben sich – auch schon im Vorfeld der kurzfristigen Schließung – mit der Bitte an die Stadtverwaltung gewandt, sich den Problemen anzunehmen.

Die Stadtverwaltung hat dies im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten getan. Es wurden sowohl Gespräche mit dem Betreiber der Einrichtung als auch mit dem Bauträger, der katholischen Kirchengemeinde, geführt.

Letztlich sind jedoch ausschließlich der Bauträger und der Betreiber für die Strukturen und den ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertagesstätte verantwortlich – nicht die Stadt Wadern. Es liegt außerhalb unserer rechtlichen Befugnisse, und es wäre auch sachlich nicht zielführend, einem eigenverantwortlich handelnden Träger vorzuschreiben, wie er seine Einrichtung zu betreiben oder zu unterhalten hat.

Dass hier Defizite bestanden haben, dürfte den zuständigen Stellen seit längerem bekannt gewesen sein. Warum nicht oder nur verspätet gehandelt wurde, müssen diejenigen beantworten, die Betreiber oder Träger der Einrichtung sind.

Die Stadt Wadern hat von den baulichen Mängeln offiziell erst durch das Landesjugendamt bzw. die zuständige Stelle im Landratsamt erfahren. Auch hierbei wurden wir lediglich informiert – nicht involviert. Dennoch haben wir aktiv das Gespräch gesucht und Hilfsangebote unterbreitet. Dass solche Angebote auch angenommen werden müssen, um Wirkung zu entfalten, versteht sich von selbst.

Trotz aller Hilfsbereitschaft seitens der Stadtverwaltung – ebenso wie seitens vieler anderer Akteure, beispielhaft sei hier das bemerkenswerte Engagement des Ortsvorstehers von Wadrilltal, Alex Marmitt, genannt – bleibt die Verantwortung für die Situation bei Bauträger und Betreiber.

Weder die Verwaltung noch die betroffenen Eltern – und am allerwenigsten die Kinder, die die Einrichtung besucht haben – können mit dem bisherigen Ablauf der Mängelbehebung oder der Kommunikation im Vorfeld zufrieden sein. Die Kritik wurde deshalb sachlich, aber deutlich sowohl an den Betreiber (die Kita gGmbH) als auch an den Träger (die katholische Kirchengemeinde) herangetragen.

Der Ruf nach einem verstärkten Einsatz der Stadt, wie er nun in einem Facebook-Post und einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion geäußert wurde, ist in dieser Form unangebracht. Die Stadt hat-te – rechtlich wie inhaltlich – keine Handhabe. Informell und im Rahmen unserer Möglichkeiten waren wir dennoch aktiv.

Ganz allgemein ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit mit Dritten im Bereich der Kinderbetreuung in der Stadt Wadern in der Regel sehr gut funktioniert. Im Bereich der katholischen Kirche jedoch erleben wir derzeit eine unklare Planungssituation. Bis heute liegt uns kein konkretes Konzept darüber vor, welche Einrichtungen weitergeführt werden, unter welcher Trägerschaft das geschieht – und welche Einrichtungen möglicherweise entfallen sollen. Ein angekündigtes Immobilienkonzept der Kirche steht weiterhin aus – sofern es überhaupt vollständig erarbeitet wurde.

Die Zeit drängt. Wir wären dankbare Abnehmer für eine konzeptionelle Vorstellung und selbstverständlich offen für eine konstruktive Diskussion – gerade im Sinne der Betreuung unserer jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Stadt Wadern hat ein durchdachtes und dynamisches Kindergartenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist jedoch darauf angewiesen, mit konkreten Informationen von Drittanbietern gespeist zu werden: Wer bietet welche Leistungen an welchem Standort an? Diese Daten fehlen – und wir drängen seit langem auf deren Bereitstellung. Das wird auch so bleiben.

Ein Wort noch zur Veröffentlichung der CDU-Fraktion: Auch hier wurde – erneut – suggeriert, die Stadt halte sich bewusst zurück, wolle mit der Thematik nichts zu tun haben, „drücke sich“, um eine abgedroschene Phrase zu bemühen. Eine Rücksprache, um die tatsächliche Sachlage zu klären, fand im Vorfeld nicht statt. Man kann das bedauern – oder es als das einordnen, was es ist: Die tiefergehende Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten wurde unterlassen. Man kann so arbeiten – es ist kein Drama –, aber man muss sich auch fragen, wem eine solche Pauschalkritik am Ende wirklich dient.

Ich persönlich bin überzeugt, dass wir gut daran tun, mit Fingerspitzengefühl, Verantwortungsbewusstsein und Engagement an solche Herausforderungen heranzugehen. Das heißt nicht, Probleme zu ignorieren oder berechtigte Kritik abzuweisen. Im Gegenteil: Konstruktive Kritik ist wichtig und notwendig, um Lösungen zu finden.

Zum Abschluss sei noch angemerkt: Planungen im Bereich der Bildungseinrichtungen dauern – nicht nur in Wadern. Wie schon beim Thema „Kreisel Birkenfelder Straße“ liegt das nicht an mangelndem Willen, sondern an einem Übermaß an Bürokratie. Untersuchungen folgen aufeinander, Genehmigungsprozesse ziehen sich über Monate, oft Jahre. Die Folge: Stillstand.

Ärgerlich ist vor allem, dass Parteien, die jetzt politische Untätigkeit kritisieren, oft auf anderen Ebenen mitverantwortlich dafür sind, dass die Verfahren so bürokratisch und langwierig geworden sind – und weiter werden. Wer bei jeder Regelung noch eine zusätzliche Regelung schafft, darf sich später nicht über den lähmenden Effekt wundern.

Wenn wir es nicht schaffen, die Bürokratie zu entschlacken und wieder den Mut zu pragmatischen Lösungen zu finden, dann wird kein Rad mehr rund laufen.

Falls sich jemand fragt, warum auch in Wadern Genehmigungen für neue Kindertageseinrichtungen eine Ewigkeit dauern, sei ein Blick auf andere Kommunen empfohlen. Die Bürgermeisterin der Stadt Mannheim etwa berichtete kürzlich in der ZDF-Sendung Markus Lanz, dass dort 2.000 Kita-Plätze fehlen – und dass die Genehmigung für eine neue Einrichtung, die nur ein Tropfen auf den heißen Stein wäre, bereits seit sechs Jahren auf sich warten lässt. Und Mannheim ist kein Einzelfall.

Die Wahrheit ist eben: Man kann die Dinge nicht allein mit Schippe, Harke und gutem Willen lenken. Wenn wir ehrlich sind – und das sollten wir in der Politik immer sein –, dann heißt das: Wir tun, was möglich ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Und wir arbeiten weiter dafür, dass es den Kindern in unserer Stadt gut geht.

So verstehe ich unseren Auftrag – im Stadtrat und in der Verwaltung. Genau diesen Weg werden wir weitergehen.

Jan Dubois, Fraktion ProHochwald, gibt bezüglich der Kritik der CDU-Stadtratsfraktion an der Sperrung des Kreisels in Wadern Folgendes zur Protokoll:

“Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Kommunikationsstrategie des Landesamtes für Straßenbau (LfS), sofern vorhanden, ist als nicht gerade professionell zu bewerten. Auch innerhalb unserer Fraktion ist die Unzufriedenheit über die mangelhafte Kommunikation groß und wurde bereits auf verschiedenen Kanälen geäußert. Eine zeitnahe, präzise und offene Kommunikation ist essenziell, um die Öffentlichkeit angemessen zu informieren und Frustrationen zu vermeiden.

Der heute stattgefundene Termin vor Ort war auf jeden Fall ein guter Anfang – auch wenn er etwa zwei Jahre zu spät kam. Es wäre wünschenswert gewesen, die heute erhaltenen Informationen bereits deutlich früher und aus erster Hand zu bekommen.

Nun zur Sache:

Die Sperrung des Kreisels ist zweifellos eine Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie für die örtlichen Unternehmen. Doch was von Seiten der CDU-Stadtratsfraktion als

„verkehrspolitisches Desaster“ bezeichnet wird, ist bei näherer Betrachtung kein Zeichen von Ver-sagen, sondern vielmehr das Ergebnis eines sachgerechten Umgangs mit einer komplexen infra-strukturellen Herausforderung.

Die Forderung nach „Baggern statt Bürokratie“ klingt zwar hemdsärmelig und tatkräftig, verkennt jedoch die Realität: Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung unterliegen strengen rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben. Nicht alle dieser Vorgaben erscheinen Außenstehenden auf den ersten Blick sinnvoll oder nachvollziehbar – doch sie sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder geltendes Recht. Und weil wir in einem Rechtsstaat leben, müssen sie beachtet werden. Wer hier schnelle Lösungen verspricht, handelt nicht lösungsorientiert, sondern populistisch.

Die Stadt Wadern hat in den vergangenen Monaten über 20 Termine zum Thema Kreisel wahrgenommen – viele davon persönlich durch Bürgermeister Jochen Kuttler. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LFS) war mehrfach vor Ort, inklusive des Direktors und seines Stellvertreters.

Es fanden intensive Gespräche mit dem am stärksten betroffenen Unternehmen HACO statt. Die Stadt hat sogar ein Treffen mit Ministerpräsidentin Anke Rehlinger vermittelt, dem ein weiteres mit dem saarländischen Wirtschaftsminister folgte. Das ist kein Zaungastverhalten – das ist aktives Krisenmanagement.

Verantwortung statt Vereinfachung

Die CDU kritisiert, es fehle an einer langfristigen Lösung – dabei ist genau das das Ziel der aktuellen Maßnahmen: eine nachhaltige und sichere Verkehrsführung. Ein kompletter Neubau hätte deutlich mehr Zeit beansprucht und den Verkehrsfluss über einen wesentlich längeren Zeitraum beeinträchtigt.

Der Vergleich mit der Eisenbahnbrücke in Merzig ist im Übrigen irreführend. Die Rahmenbedingungen waren völlig andere, die technischen Herausforderungen grundverschieden. Jedes Infrastrukturprojekt bringt seine eigenen Umstände, Abhängigkeiten und Herausforderungen mit sich. Die Situation in Wadern ist nicht übertragbar – wer das behauptet, betreibt Vereinfachung auf Kosten der Wahrheit.

Besonders irritierend ist, dass die CDU zwar öffentlich lautstark Kritik übt, bislang jedoch keine einzige konkrete Nachfrage an die Stadtverwaltung oder den Bürgermeister herangetragen hat. Wer wirklich an Lösungen interessiert ist, sollte sich auch informieren – und nicht nur Schlagzeilen produzieren.

Fazit

Die Menschen in Wadern verdienen eine funktionierende Infrastruktur – aber sie verdienen auch eine ehrliche Politik, die Probleme nicht nur benennt, sondern auch bereit ist, konstruktiv an deren Lösung mitzuwirken. Populismus mag kurzfristig Applaus bringen, doch er löst keine Probleme. Was wir jetzt brauchen, ist Zusammenarbeit, Sachlichkeit und Verantwortungsbewusstsein – nicht politische Inszenierung.”

Frau Dr. Kathrin Müller, Vorsitzende der CDU-Fraktion, widerspricht:

„In vielen Redebeiträgen wurde die fehlende Transparenz hinsichtlich des Baufortschritts am Kreisel thematisiert. Natürlich begrüßen wir, dass sich nach den angestoßenen Diskussionen die Ratsmitglieder heute auf einem Besichtigungstermin ein eigenes Bild machen konnten. Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger in Wadern sehr ernst. Dabei geht es nicht nur um ein einzelnes Geschäft, sondern auch um die umliegenden Betriebe.

Die Bezeichnung „Zaungast“ haben nicht wir gewählt, sondern aufgegriffen – sie spiegelt das Gefühl vieler Betroffener wider.

Ich finde es bemerkenswert, wie du in beinahe anwaltlicher Manier zwanzig Termine der Stadt aufführst. Doch Fortschritte blieben dennoch aus. Natürlich begrüßen wir, dass sich heute die Ratsmitglieder ein eigenes Bild machen konnten. Dennoch bleibt die Sorge bestehen – insbesondere nach zwei belastenden Jahren der Corona-Pandemie.

Es folgten zwei weitere Jahre mit einem gesperrten oder nur eingeschränkt befahrbaren Kreisel, was den ansässigen Geschäftsleuten erheblich zugesetzt hat. Man mag kaum daran denken, was passieren würde, wenn es zu Geschäftsaufgaben käme – das wäre nicht nur für die Mitarbeitenden und Kundinnen und Kunden eine Katastrophe, sondern würde auch das Stadtbild von Wadern nachhaltig prägen.“

Bürgermeister Jochen Kuttler führt aus:

Für Bürgermeister Jochen Kuttler war es keine Option, auf den öffentlichen Post der CDU-Fraktion direkt zu reagieren. Die darin enthaltenen vereinfachenden und an Tiefenschärfe vermissenden Aus-sagen hätten aus seiner Sicht keiner unmittelbaren Kommentierung bedurft. Da das Thema jedoch nun öffentlich diskutiert wird, ist der Bürgermeister gerne bereit, sich auch hierzu zu äußern – zumal er der Auffassung ist, dass man in seinem Amt Kritik grundsätzlich aushalten muss. Auch dann, wenn sie populistisch, unsachlich oder schlicht ungerechtfertigt ist.

Inhaltlich führt Bürgermeister Kuttler aus, dass sich wohl jede und jeder, der heute Nachmittag am Ortstermin teilgenommen hat, von der Komplexität der Herausforderung rund um die Brückensanierung am Kreisel Birkenfelder Straße überzeugen konnte. Obwohl die Zuständigkeit für diese Maßnahme ausschließlich beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) liegt, steht die Stadt Wadern in engem und regelmäßigem Austausch mit den Verantwortlichen des LfS. Sowohl der Direktor des Landesbetriebs als auch sein Stellvertreter sowie zahlreiche Mitarbeitende waren bereits mehrfach vor Ort in Wadern, um technische Hintergründe zu erläutern und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, wie der Verkehr in der Innenstadt möglichst flüssig gehalten werden kann.

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung Gespräche zwischen örtlichen Unternehmen und der Ministerpräsidentin bzw. dem Wirtschaftsministerium angeregt und später auch initiiert. Auch wenn die Stadt Wadern rechtlich gesehen in dieser Maßnahme lediglich als „Zaungast“ beteiligt ist, über-nimmt sie eine aktive Rolle, wenn es darum geht, pragmatische Lösungen zu ermöglichen und die Auswirkungen der Bauarbeiten für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten.

Der vielfach geäußerte Hinweis, dass es in Sachen Informationspolitik „Luft nach oben“ gebe, mag gegenüber dem Landesbetrieb in gewissem Maße gerechtfertigt sein – an die Adresse der Stadtverwaltung jedoch ist er unzutreffend. Jede Pressemitteilung des Landesbetriebs wurde umgehend über die städtischen Kommunikationskanäle verbreitet. Zudem war die Thematik Gegenstand von insgesamt drei Bürgermeisterinformationen im Amtsblatt – jeweils mit ausführlichen Darstellungen der technischen Hintergründe und der durch die Baumaßnahme entstehenden Herausforderungen.

Es sei in diesem Zusammenhang auch erwähnt: Zu keinem Zeitpunkt hat die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Stadtverwaltung zum aktuellen Stand der Dinge rund um die Sanierungsmaßnahmen gestellt. Anders gesagt: Das Gespräch wurde nie gesucht – was das Informationsdefizit erklärt, das der nun veröffentlichten, verkürzenden und stark vereinfachenden Darstellung in der CDU-Pressemitteilung zugrunde liegt.

Bürgermeister Jochen Kuttler hält es grundsätzlich für gefährlich, der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass sich komplexe Herausforderungen mit einfachen Lösungen bewältigen ließen.

Solche Aussagen mögen auf den ersten Blick griffig wirken – die Enttäuschung ist jedoch umso größer, wenn sich zeigt, dass die Wirklichkeit eben nicht so einfach ist. Wer Politikverdrossenheit – oder gar die Abkehr von demokratischem Handeln – begünstigen will, muss genau so vorgehen. Dieses Muster ist indes kein Waderner Phänomen – es findet sich bundesweit, vermutlich weltweit. Was es allerdings nicht besser macht.

Jochen Kuttler weist außerdem darauf hin, dass die lange Dauer von Planungsverfahren – wie im Fall der Maßnahme am Kreisel Birkenfelder Straße – auch Ausdruck einer überbordenden Bürokratie in unserem Land ist. Es reiht sich Untersuchung an Untersuchung, Vorschrift an Vorschrift, Genehmigungsverfahren an Genehmigungsverfahren. Wochen werden zu Monaten, Monate zu Jah-ren – bis ein Bescheid vorliegt, falls er überhaupt kommt. So entsteht ein Teufelskreis, in dem sich die Umsetzung von Maßnahmen verzögert – mit ungewissem Ausgang. Pragmatische Lösungen sind unter diesen Rahmenbedingungen häufig ausgeschlossen.

Diejenigen, die heute fordern, dass „morgen der Bagger rollt“, sind über ihre Vertretungen auf Bundesebene übrigens indirekt mitverantwortlich für genau diese Strukturen. Anders gesagt: Man kann nicht das beklagen, was man an anderer Stelle selbst geschaffen oder zementiert hat. Und genau das geschieht hier – mit dem Ergebnis, dass die Menschen vor Ort zunehmend das Vertrauen in politisches Handeln verlieren.

All dies – so Jochen Kuttler – sind keine neuen Erkenntnisse. Sie gehören mittlerweile zum Alltag-swissen jeder und jedes Kommunalpolitisch Tätigen. Manchmal tut es dennoch gut, Ursache und Wirkung noch einmal klar zu benennen.

Der Bürgermeister betont abschließend, dass er – gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung – weiterhin in engem Austausch mit dem Landesbetrieb für Straßenbau steht und alles daransetzt, die äußerst schwierige Maßnahme konstruktiv zu begleiten. Dabei setzt er auch künftig auf die Kooperationsbereitschaft des LfS und die enge Abstimmung mit allen Beteiligten.

Nicht zuletzt weist Jochen Kuttler darauf hin, dass der Ortstermin im Vorfeld der heutigen Stadtratssitzung auf Initiative der Stadtverwaltung zustande kam – ein weiterer Beleg für das proaktive und transparente Handeln der Verwaltung.

Genau in diesem Sinne – im Geist von Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit – wird die Stadtverwaltung auch weiterhin alles daransetzen, gemeinsam mit dem Landesbetrieb für Straßenbau möglichst rasch eine tragfähige Lösung zu finden, die zum einen den Verkehrsfluss in Wadern wiederherstellt und zum anderen ein dauerhaftes Ärgernis beendet. Das nun kommunizierte Zeitfenster bis Oktober (vorausgesetzt, die Witterung bleibt stabil und es treten keine weiteren technischen Schwierigkeiten auf) stimmt uns vorsichtig optimistisch.

Der Ortsvorsteher von Wadern Christoph Kaub meldet sich zu dieser Thematik auch zu Wort und kritisiert die schlechte Informationpolitik des LfS.

Er hätte sich eine offenere Kommunikation gewünscht und hat als Ortsvorsteher auch darum gebeten.

Er ist froh, dass heute der Ortrat Wadern über die Maßnahme „Kreisel“ vor Ort informiert wurde.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister