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Stadt Wadern
Ausgabe 25/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Umgang mit dem Wolf in unserer Region

Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück.

Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken.

Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.

Verhaltensregeln bei Wolfssichtungen

Grundsätzlich zeigen Wölfe kein Interesse an Menschen und meiden Begegnungen. Menschen werden schon gar nicht als potenzielle Beute wahrgenommen. Angriffe auf Menschen sind nicht bekannt.

Seit sich der Wolf im Jahr 2000 in Deutschland wieder auszubreiten begann, wurde nirgends aggressives Verhalten gegenüber Menschen registriert. Wölfe sind jedoch wehrhafte Wildtiere, die – wie Wildschweine und andere Wildtiere auch – niemals gefüttert oder aktiv bedrängt werden dürfen.

Sollten Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

Ruhig verhalten und stehen bleiben.

Nicht auf den Wolf zugehen.

Auf keinen Fall einen Wolf füttern.

Um den Abstand zu vergrößern, können Sie sich langsam zurückziehen.

Im Normalfall zieht sich der Wolf von selbst zurück, falls nicht, machen Sie sich durch, z. B. Rufe, starkes Gestikulieren und klatschen, bemerkbar.

Bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen.

Hundehalter sollten in Wolfsgebieten ihren Hund an der Leine halten. Bei einem Zusammentreffen mit dem Wolf die Leine möglichst kurz halten.

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss
Meldung unter 0681-501 3458
Bei einer Sichtung gehen Sie bitte wie folgend vor:

Beobachtungen sind oft wissenschaftlich nützlich.

Wenn Sie einen Wolf gesehen haben, melden Sie bitte die Sichtung mit möglichst genauer Ortsangabe und Foto und/oder Video an: wolfsmanagement@umwelt.saarland.de

Förderrichtlinie Wolf

Das Saarland gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung Zuwendungen für Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch Wölfe. Die Grundlagen dafür sind unter anderem das GAK-Gesetz (GAKG), die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Förderrichtlinie „Wolf“.

Ziele der Förderungsmöglichkeiten

Unterstützung und Erhalt der Tierhaltung durch Verhinderung bzw. Reduzierung von Wolfs-Übergriffen

Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans

Erhalt der Tierhaltung im Saarland, insbesondere auch als effektives Mittel zur Landschaftspflege mit ihrem Beitrag zum Erhalt für den Naturschutz wertvoller Flächen.

Was kann gefördert werden

Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).

Antragsablauf und Antragsformulare

Stellen Sie Ihren Antrag an ausschließlich mithilfe des entsprechenden Antragsformulars an das Ministerium für Umwelt, Mobilität, Klima, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.

Lassen Sie sich zuvor beraten durch die Landwirtschaftskammer des Saarlandes, auch um zeitverzögernde Rückfragen zu vermeiden:

Landwirtschaftskammer für das Saarland

E-Mail herdenschutz@lwk-saarland.de

Tel: +49 6826 82895-0

Fax: +49 6826 82895-60

Webseite: https://www.lwk-saarland.de/

In der Kolling 310

66450 Bexbach