Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2026“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Noswendeler Straße am Sonntag, 28.06.2026, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Straßenverlauf. |
2. | Für die Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250- Verbot für Fahrzeuge aller Art – sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet. |
3. | Für den Bereich des Parkplatzes sowie der Zuwegung „Am Pilz“ wird ein absolutes Haltverbot nach Bild-Nr. 283-10, 283-30 und 283-20 angeordnet. |
4. | Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten. |