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Stadt Wadern
Ausgabe 25/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung "Stadtlauf"

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich des Stadtlaufes am 19. Juni 2026 im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1)

Aus Anlass des Stadtlaufes im Stadtteil Wadern am 19.06.2026 werden folgende städtische Straßenzüge für den Verkehr gesperrt:

a) Am Marktplatz, Oberstraße, Morscholzer Straße, Kreuzfeldstraße, Ebet, Graf-Anton-Straße, Gartenfeldstraße, In der Gorrwies, Schillerstraße, Goethestraße, Kantstraße, Uhlandstraße, Hermann-Löns-Straße, An der Kirche, Unterstraße

b) Parkplatz An der Kirche, Parkplatz Uhlandstraße, Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz, Parkplatz vor Sparkasse, kleiner Parkplatz Oberstraße

2)

An folgenden Haupteinmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen:

Poststraße/Unterstraße Höhe Eiscafe; Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr

Nordring/Oberstraße hinter Parkplatz Freibad

Zufahrt Öttingen-Sötern-Platz

Morscholzer Straße/Ebet bei Hausnummer 23

Kreuzfeldstraße/Morscholzer Str. bei Hausnummer 54

Kreisel Ausfahrt Ebet

Gerichtsstraße/Sinnespfad bei Hausnummer 9

Kräwigstraße/Gerichtsstraße Höhe Evangelische Kirche

Kräwigstraße/In der Gorrwiese/Schillerstraße Höhe 30a

Poststraße/Hermann-Löns-Str. (frei bis Polizei)

Trierer Straße/Am Hasenberg/Kräwigstraße Kreuzungsbereich;

Zusätzlich werden Multiflexbehälter zum Schutz vor Durchfahrtäter nach Einweisung vor Ort aufgestellt

3)

Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

4)

Alle unter Punkt 2) genannten Sperrungen erfolgen in folgendem zeitlichen Rahmen: 19.06.2026, von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr, frühestens mit Beendigung des Stadtlaufes.

5)

Die unter 1) b genannten Parkplätze sind mind. 72 Stunden vorher durch das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 283 mit entsprechenden Zusatzzeichen zu sperren.

6)

Durch den Veranstalter sind genügend Ordner gem. Sicherheitskonzept zu stellen. Die Ordner haben keine Befugnisse in den fließenden Verkehr einzugreifen und sind durch Warnwesten kenntlich zu machen.

Verantwortliche Person: Wolfgang Birtel 06871/507-231

66687 Wadern, 08.06.2026
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler

Weitere Informationen zum Streckenverlauf: www.fc-noswendel-wadern.de