Der Stadtrat der Stadt Wadern hat die Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Gehweiler Flur 2, Nr. 256/34 beschlossen, da ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung dieser Wegeparzelle nicht mehr besteht.
Die Absicht der Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle ist gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt 77, 969), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsblatt 03, 2874) öffentlich bekanntgemacht worden. Einwendungen wurden während der Offenlegung nicht erhoben.
Gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt 77, 969), zuletzt geändert durch Art.24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsblatt 03, 2874) wird hiermit die Einziehung der oben genannten Wegeparzelle in der Gemarkung Wedern verfügt. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und eventuelle Sondernutzungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Wadern, Gebäude C, Zimmer C204, Marktplatz 13, 66687 Wadern oder beim Landkreis Merzig-Wadern, Dezernat 6, Rechtsangelegenheiten und Kreisrechtsausschuss, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig erhoben werden.