Änderung der Einbahnstraßenregelung in einem Teilbereich der Unterstraße im Stadtteil Wadern
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung, wird hiermit aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich des KVP der L 366 - Franz-Haas-Straße- folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Im Teilbereich der Unterstraße zwischen Franz-Haas-Straße und Unterstraße wird für die Einbahnstraßenregelung bis Freitag, 31. Oktober 2025, die Fahrtrichtung umgedreht.
- Die Beschilderung erfolgt gem. Absprache zwischen Baubetriebshof und Ortspolizeibehörde der Stadt Wadern
- Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.
66687 Wadern, 30.04.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler
Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern (Juni bis August)
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Aus Anlass der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug
Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz an folgenden Tagen gesperrt:
1. Samstag, 05.07., ab 18.30 Uhr
2. Samstag, 19.07., ab 19.30 Uhr,
3. Freitag, 25.07., ab 19.30 Uhr,
4. Samstag, 16.08., ab 19.30 Uhr,
5. Freitag, 22.08., ab 19.30 Uhr,
bis Beendigung der Veranstaltung, spätestens 23.00 Uhr
- An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
- Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.
- Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber.
66687 Wadern, 20.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler