Ausgabe 26/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Sperrung der Turmstraße im Stadtteil Lockweiler
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
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Die Turmstraße wird aus Anlass des „Tag der offenen Tür des Löschbezirkes Lockweiler-Krettnich“ von Freitag, 27.06.2025, 17.00 Uhr bis Sonntag, 29.06.2025, 22.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zur Einmündung in die Fliederstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Hinweis: Auf Grund von Baumaßnahmen und den damit verbunden Vollsperrungen muss die Turmstraße Montagmorgen für den Busverkehr frei sein.
- An der Einmündung Turmstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße ist jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen.
- Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Fliederstraße
- Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind bis zum Veranstaltungsgelände aufrechtzuerhalten.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
- Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie der Einhaltung der Vorschriften ist Herr Winfried Paulus, Vorsitzender Förderverein, Telefonnummer 017634590126
66687 Wadern, 17.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler