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Stadt Wadern
Ausgabe 26/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung der Turmstraße im Stadtteil Lockweiler

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), in der jeweils aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die Turmstraße wird aus Anlass des „Tag der offenen Tür des Löschbezirkes Lockweiler-Krettnich“ von Freitag, 27.06.2025, 17.00 Uhr bis Sonntag, 29.06.2025, 22.00 Uhr ab der Einmündung Michaelstraße bis zur Einmündung in die Fliederstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.

    Hinweis: Auf Grund von Baumaßnahmen und den damit verbunden Vollsperrungen muss die Turmstraße Montagmorgen für den Busverkehr frei sein.

  2. An der Einmündung Turmstraße / Michaelstraße sowie Turmstraße / Fliederstraße ist jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild- Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 454-10 bzw. 454-20 (Umleitung links- bzw. rechtsweisend) aufzustellen. Ggf. sind weitere zusätzliche Gitter aufzustellen.
  3. Die Umleitung erfolgt über die Michaelstraße und Fliederstraße
  4. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind bis zum Veranstaltungsgelände aufrechtzuerhalten.
  5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
  6. Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie der Einhaltung der Vorschriften ist Herr Winfried Paulus, Vorsitzender Förderverein, Telefonnummer 017634590126
66687 Wadern, 17.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler