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Stadt Wadern
Ausgabe 27/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Bekanntmachung über die Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Wedern, Flur 2, Nr. 18/11 und 18/12

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat die Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Wedern Flur 2, Nr. 18/11 und 18/12 beschlossen, da ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung dieser Wegeparzelle nicht mehr besteht.

Die Absicht der Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle ist gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt 77, 969), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsblatt 03, 2874) öffentlich bekanntgemacht worden. Einwendungen wurden während der Offenlegung nicht erhoben.

Gemäß § 8 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsblatt 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt 77, 969), zuletzt geändert durch Art.24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsblatt 03, 2874) wird hiermit die Einziehung der oben genannten Wegeparzelle in der Gemarkung Wedern verfügt. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und eventuelle Sondernutzungen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Wadern, Gebäude C, Zimmer C204, Marktplatz 13, 66687 Wadern oder beim Landkreis Merzig-Wadern, Dezernat 6, Rechtsangelegenheiten und Kreisrechtsausschuss, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig erhoben werden.

Wadern, den 27.06.2024

Der Bürgermeister der Stadt Wadern
Jochen Kuttler