Anordnung einer Sperrung im Stadtteil Wadrill, im Straßenzug Seelbachstraße vom 06.07.24, 12.00 Uhr bis 08.07.24, 08.00 Uhr, anlässlich „Brandschutztage Lbz. Wadrill“ des Löschbezirkes Wadrill.
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1635) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
1. Im Kreuzungsbereich des Straßenzuges Hochwaldstraße/Seelbachstraße sowie 180 Meter vor dem Feuerwehrgerätehaus aus Richtung Steinberg werden das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 600 (Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten) angeordnet.
Die Sperrung ist durch weitere 2 Absperrgitter zu ergänzen.
Die Durchfahrt in diesem Bereich ist den Anwohnern gestattet.
2. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.