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Stadt Wadern
Ausgabe 27/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Anordnung einer Sperrung im Stadtteil Wadrill, im Straßenzug Seelbachstraße vom 06.07.24, 12.00 Uhr bis 08.07.24, 08.00 Uhr, anlässlich „Brandschutztage Lbz. Wadrill“ des Löschbezirkes Wadrill.

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1635) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Im Kreuzungsbereich des Straßenzuges Hochwaldstraße/Seelbachstraße sowie 180 Meter vor dem Feuerwehrgerätehaus aus Richtung Steinberg werden das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 600 (Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten) angeordnet.

Die Sperrung ist durch weitere 2 Absperrgitter zu ergänzen.

Die Durchfahrt in diesem Bereich ist den Anwohnern gestattet.

2. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist aufrechtzuerhalten.

66687 Wadern, 28.06.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler