Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern (Juni bis August)
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug |
Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz an folgenden Tagen gesperrt:
1. Samstag, 05.07., ab 18.30 Uhr
2. Samstag, 19.07., ab 19.30 Uhr,
3. Freitag, 25.07., ab 19.30 Uhr,
4. Samstag, 16.08., ab 19.30 Uhr,
5. Freitag, 22.08., ab 19.30 Uhr,
bis Beendigung der Veranstaltung, spätestens 23.00 Uhr
| 2. | An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |
| 4. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 5. | Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber. |