Titel Logo
Stadt Wadern
Ausgabe 27/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Erlass einer Einbahnregelung in der Konrad-Zuse-Straße zwischen Birkenfelder Straße und Noswendeler Straße anlässlich der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ im Stadtteil Dagstuhl.

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Anlass der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Noswendeler Straße am Sonntag, 14.07.2024, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Straßenverlauf.
  2. In der Höhe des Einmündungsbereiches Konrad-Zuse-Straße wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. Im unteren Kurvenbereich/Abzweig Saarland Radweg wird das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - sowie das VZ nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt (in Fahrtrichtung L 149/Birkenfelder Straße)) angeordnet.
  3. Für die Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250- Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet.
  4. Ab der Einmündung Konrad-Zuse-Straße/Noswendeler Straße wird eine Umleitung mit dem ZZ „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ bis zur Einmündung Birkenfelder Straße angeordnet. Gleichzeitig werden an beiden Einfahrten von der Noswendeler Straße in die Konrad-Zuse-Straße jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, einem Absperrgitter sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) angeordnet. Dieses gilt ebenfalls für den parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg (von Lockweiler kommend) in die Konrad-Zuse-Straße einbiegend.
  5. Für den Bereich des Parkplatzes sowie der Zuwegung „Am Pilz“ wird ein absolutes Haltverbot nach Bild-Nr. 283-10, 283-30 und 283-20 angeordnet.
  6. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten.
  7. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
  8. Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie der Einhaltung der Vorschriften ist Frau Petra Lauk, Stadt Wadern, Telefon 0170 599 2945

66687 Wadern, 26.06.2025

Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler