Ausgabe 27/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Erlass einer Einbahnregelung in der Konrad-Zuse-Straße zwischen Birkenfelder Straße und Noswendeler Straße anlässlich der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ im Stadtteil Dagstuhl.
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der aktuellen Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Aus Anlass der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Noswendeler Straße am Sonntag, 14.07.2024, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Straßenverlauf.
- In der Höhe des Einmündungsbereiches Konrad-Zuse-Straße wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. Im unteren Kurvenbereich/Abzweig Saarland Radweg wird das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - sowie das VZ nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt (in Fahrtrichtung L 149/Birkenfelder Straße)) angeordnet.
- Für die Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250- Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet.
- Ab der Einmündung Konrad-Zuse-Straße/Noswendeler Straße wird eine Umleitung mit dem ZZ „Märchenfest Burg Dagstuhl 2025“ bis zur Einmündung Birkenfelder Straße angeordnet. Gleichzeitig werden an beiden Einfahrten von der Noswendeler Straße in die Konrad-Zuse-Straße jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, einem Absperrgitter sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) angeordnet. Dieses gilt ebenfalls für den parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg (von Lockweiler kommend) in die Konrad-Zuse-Straße einbiegend.
- Für den Bereich des Parkplatzes sowie der Zuwegung „Am Pilz“ wird ein absolutes Haltverbot nach Bild-Nr. 283-10, 283-30 und 283-20 angeordnet.
- Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
- Verantwortlich für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie der Einhaltung der Vorschriften ist Frau Petra Lauk, Stadt Wadern, Telefon 0170 599 2945
66687 Wadern, 26.06.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler