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Stadt Wadern
Ausgabe 27/2026
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

„Waldhafen - Hotel und Spa“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Lockweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Stadtteil Lockweiler der Stadt Wadern am Ende des Steinkreuzwegs ein inhabergeführtes Boutique-Hotel, das Natur, Kulinarik und Wellness harmonisch vereint, neu zu eröffnen. Es handelt sich um das ehemalige Hotel und Restaurant „Castello Bianco“. Für die Neueröffnung sind der Umbau des Bestandsgebäudes, ein Erweiterungsbau an das bestehende Gebäude in Richtung Norden sowie weitere bauliche Anlagen in östliche Richtung geplant. Es sind ein Gastronomiebereich, Räume für Kosmetik- und Massageanwendungen sowie für Yoga und Gymnastik, ein Wellnessbereich sowie Suiten und Doppelzimmer im Hauptgebäude geplant. Außerdem ist ein Gartenpavillon für z.B. Eventveranstaltungen und Yogaretreats sowie ein Nebengebäude zur Unterbringung von typischen Nutzfahrzeugen und Gerätschaften für den Hotel- und Gastronomiebetrieb vorgesehen. Die Außenanlage ist als Hotelgarten zum Entspannen und Wohlfühlen geplant. In einem zukünftigen zweiten Bauabschnitt sind weitere Hotelzimmer vorgesehen.

Die Erschließung der Bebauung ist über den Steinkreuzweg bzw. den daran anschließenden, noch auszubauenden, Feldwirtschaftsweg geplant.

Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden innerhalb des Geltungsbereiches ausreichend Stellplätze sowohl oberirdisch als auch unterirdisch in einer Tiefgarage errichtet.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit entlang des Steinkreuzwegs nach § 34 BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände des ehemaligen Hotels und Restaurants „Castello Bianco“ aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am Ende des Steinkreuzwegs. Im Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung des Steinkreuzwegs (Hs.-Nr. 16) und der Straße „Zum Funkenbruch“ (Hs.-Nr. 1, 3 und 5) begrenzt. Im direkt angrenzenden nördlichen und östlichen Umfeld befinden sich Freiflächen mit Gehölzstrukturen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 8.900 m2.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

Festsetzung Mittelspannungskabel der energis-Netzgesellschaft mbH und eines privaten Eigentümers

Fertigstellung Umweltbericht

Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Erstellung Entwässerungskonzept

Ergänzung der Festsetzung zur Abwasserbeseitigung und textliche Festsetzung der Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser auf Basis des Entwässerungskonzeptes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht mit Screening Herpetofauna (Reptilien / Amphibien), sowie die nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 auf der Internetseite der Stadt unter ssl.wadern.de unter folgendem Pfad:

https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer Nr. C104, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes

(https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

• Lage innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück einschließlich seines Wirkraums, nicht innerhalb von weiteren Schutzgebieten nach Natur- oder Wasserrecht

• im Geltungsbereich und unmittelbar daran angrenzend weder Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 22 SNG noch FFH-Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie

• Lage im Bereich eines mäßig strukturierten Ortsrandbereichs mit einer kleinflächigen Nutzungsstruktur; mittel- bis tiefgründige aus stark lehmigen und lehmigen Sanden bestehende vorwiegend mittel bis gering durchlässige Braunerden, die von allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt sind und vorhabenbedingt durch eine planbedingte Versiegelung und Teilversiegelung von ca. 3.099 m2 beeinträchtigt werden

• keine erheblichen Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch durch die vorliegende Planung

• Geltungsbereich von einem kleinflächigen Nutzungs- und Biotoptypengefüge geprägt; keine Bedeutung als essentieller Lebensraum artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten; Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG innerhalb des Geltungsbereichs daher bei Umsetzung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht zu erwarten

• naturschutzfachlicher Ausgleich, der nach dem vereinfachten Verfahren des Leitfadens zur Eingriffsbewertung (MFU, 2001) ermittelt wurde, durch Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs sowie durch eine Ökokontomaßnahme, die 15.947 Ökopunkte erbringt

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

• Ausschluss eines Vorkommens der Haselmaus aufgrund der Habitatstrukturen nicht grundsätzlich möglich

• Gebäude- und Quartierkontrolle vor Beginn der Arbeiten durch tierökologisch geschultes Fachpersonal; bei Feststellung von Besatz Abstimmung weiteres Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde

• Überprüfung möglicher Vorkommen von Reptilien und Amphibien

• nachvollziehbare Darstellung der Bewertung und Einstufung der Wertigkeit von Biotoptypen

• Überarbeitung der Bilanzierung des Ist-Zustandes und Korrektur des entstehenden Kompensationsdefizits

• Schutz der zum Erhalt festgesetzten Gehölze bei Bauausführung

• Einweisung der bauausführenden Firmen durch ökologisch geschultes Fachpersonal vor Beginn der Baumaßnahmen

• Konzeption von Maßnahmen mit einem hohen pedofunktionalen Aufwertungspotenzial bei der Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Oberste Landesbaubehörde OBB 1

Referat OBB 11, Landesplanung, Bauleitplanung

• geringfügige Überschneidung mit dem Vorbehaltsgebiet für Biotopverbund laut Entwurf LEP 2030

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse isicks@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Wadern, 26.06.2026, 
Der Bürgermeister