Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „In der Au“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Büschfeld, ohne Maßstab, genordet.
Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „In der Au“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Büschfeld gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Ziel des Bebauungsplans „In der Au“ besteht darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen zu schaffen. Hintergrund ist dabei die Betriebserweiterung einer ortsansässigen Dachdeckerfirma.
Der ca. 2.000m² große Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der geplante Standort ist eine bereits teilweise gewerblich überformte und genutzte Fläche im Norden von Büschfeld. Unmittelbar westlich der Fläche schließt sich das Betriebsgelände des Unternehmens Saargummi an. Südöstlich des Planbereichs befindet sich das Gelände einer ehemaligen Modellbaufirma.
Um Baurecht für die Betriebserweiterung der Dachdeckerfirma zu schaffen, ist die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für den betreffenden Bereich ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO geplant.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/ Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Der Entwurf der Planunterlagen ist über das Internetportal der Stadt Wadern
https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung
elektronisch abrufbar.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind zusätzlich im Rathaus der Stadt Wadern, Markplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer C104, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse isicks@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.