Eigentümer in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und sogenannten Risikogebieten durch das Hochwassergesetz II (Rechtskraft seit 2018) sind verpflichtet bestehende Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten. Die Frist zur Umsetzung dieser Verpflichtung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist der 05.01.2023, in Risikogebieten der 05.01.2033. Um dieser Verpflichtung besser nachkommen zu können, wurde durch das Umweltministerium ein Förderprogramm aufgelegt, welches mit 500 € bzw. 1000 € Festbetrag die zuwendungsfähigen Ausgaben bei der hochwassersicheren Nachrüstung von Heizöltanks gewährt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben und zum Antragsverfahren können Sie auf der Internetseite der Stadt Wadern unter folgendem Link erhalten: https://ssl.wadern.de/bauen-umwelt/baugrundstuecke/foerdermoeglichkeiten.
Der Förderantrag ist direkt beim Ministerium für Umwelt, Klima Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu stellen.
Ansprechpartner beim Ministerium:
Harry Scheer, Tel.: 0681 501-4705