Aufgrund der §§44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.März 2013 (BGBI. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Märchenfest auf Burg Dagstuhl“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Schloss Dagstuhl/Octavie Allee am Sonntag, 24.07.2022, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet. |
| 2. | In der Höhe des Einmündungsbereiches Birkenfelder Straße wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. Im unteren Kurvenbereich/Abzweig Saarland Radweg wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. |
| In Höhe der Einmündung Schloss Dagstuhl/Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267- Verbot der Einfahrt - sowie eine Absperrbarke mit 5 roten Dauerleuchten angeordnet. | |
| 3. | Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten. |