Ausgabe 28/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Vollsperrung der Verbindungsstraße Lockweiler-Altland im Stadtteil Lockweiler am Dienstag, 18.07.2023
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814), wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Die Verbindungsstraße von Lockweiler nach Altland wird infolge umfangreicher Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Schutzplanken am Dienstag, 18.07.2023 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
Aufgrund der geringen Straßenbreite gilt die Sperrung auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
- An den Einmündungen in Höhe „Haanweiher“ und dem Kreuzungsbereich Dösterthof/Abzweigung Altland/Vogelsbüsch ist je eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und Absperrgittern und das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.
- Die Umleitung erfolgt über Vogelsbüsch, Büschfeld in Richtung Wadern.
66687 Wadern, 05.07.2023
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler