Titel Logo
Stadt Wadern
Ausgabe 28/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Erlass einer Einbahnregelung in der Konrad-Zuse-Straße zwischen Birkenfelder Straße und Noswendeler Straße anlässlich der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2024“ im Stadtteil Dagstuhl.

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Anlass der Veranstaltung „Märchenfest Burg Dagstuhl 2024“ wird für die Konrad-Zuse-Straße ab Einmündungsbereich Birkenfelder Straße bis zum Einmündungsbereich Noswendeler Straße am Sonntag, 14.07.2024, von 12:00 Uhr 20:00 Uhr, eine Einbahnstraße angeordnet sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Straßenverlauf.
  2. In der Höhe des Einmündungsbereiches Konrad-Zuse-Straße wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-20 - Einbahnstraße rechtsweisend - angeordnet. Im unteren Kurvenbereich/Abzweig Saarland Radweg wird das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 220-10 - Einbahnstraße linksweisend - sowie das VZ nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt (in Fahrtrichtung L 149/Birkenfelder Straße)) angeordnet.
  3. Für die Octavie Allee wird beidseitig das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250- Verbot für Fahrzeuge aller Art - sowie eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten und einem Absperrgitter angeordnet.
  4. Ab der Einmündung Konrad-Zuse-Straße/Noswendeler Straße wird eine Umleitung mit dem ZZ „Märchenfest Burg Dagstuhl 2024“ bis zur Einmündung Birkenfelder Straße angeordnet. Gleichzeitig werden an beiden Einfahrten von der Noswendeler Straße in die Konrad-Zuse-Straße jeweils eine Absperrschranke mit 5 roten Dauerleuchten, einem Absperrgitter sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 267 (Verbot der Einfahrt) angeordnet. Dieses gilt ebenfalls für den parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg (von Lockweiler kommend) in die Konrad-Zuse-Straße einbiegend.
  5. Für den Bereich des Parkplatzes sowie der Zuwegung „Am Pilz“ wird ein absolutes Haltverbot nach Bild-Nr. 283-10, 283-30 und 283-20 angeordnet.
  6. Die Zuwegung für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist zu gewährleisten.
66687 Wadern, 01.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Wadern
als Ortspolizeibehörde: Jochen Kuttler