am Mittwoch, 25.06.2025, 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Gebäude B
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:30 Uhr |
| Anwesend: | |
| Vorsitz: | Jochen Kuttler |
| Mitglieder: | Marc Adams, Aljoscha Graf, Dr. Kathrin Müller, Gabriel Hausen, Helena Sofie Künzer, Veronika Morbe, Andreas Münster |
| Stadtratsmitglieder: | Michael Dewald, Christian Ritz, Jan Dubois, Bernd Theobald, Detlef Jungfleisch |
| Vertretungen: | David Hahn, Vertretung für: Andreas Klauck |
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| Jürgen Kreuder, Vertretung für: Gerhard Mellinger |
| Ortsvorsteher: | Alexander Marmitt, Roland Ruttloff, Konrad Schmidt |
| Ortsvorsteherin: | Patrizia Mötzel |
| Verwaltung: | Petra Dewald, Simone Schmitt-Koch, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Benjamin Trampert, Kathrin Jakobs |
| Entschuldigt fehlen: | Andreas Klauck, Gerhard Mellinger |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Umsetzung der Grundsteuerreform - Aktueller Stand der Einnahmen
Nichtöffentlicher Teil:
Beschlüsse
Öffentlicher Teil
TOP 1
Umsetzung der Grundsteuerreform - Aktueller Stand der Einnahmen
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest:
Zu dieser Sitzung wurde mit Einladung vom 13.06.2025 eingeladen. Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 25/2025 vom 19.06.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht. Die Einladung ist form- und fristgerecht Einwände ergeben sich nicht.
Über die Thematik „Festsetzung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grund-steuerreform“ hat der Stadtrat zuletzt in der Stadtratssitzung vom 6. Dezember 2024 beraten.
Der Grundgedanke hinter der Grundsteuerreform war eine Umverteilung der Einnahmen. Die Reform sollte nach dem Willen aller politisch Verantwortlichen aufkommensneutral sein. Aufkommensneutralität bedeutet dabei: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich, die Lasten werden nur anders verteilt. Diese Aufkommensneutralität umzusetzen, war und ist auch das Ziel der Stadt Wadern. Da Mitte 2024 noch nicht alle Messbeträge für alle Grundstücke feststanden hatte das saarländische Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft zu diesem Zeitpunkt eine Art Hochrechnung vorgenommen. Eine Hochrechnung, die das künftige Steueraufkommen nur ungefähr prognostizieren, aber eben nicht genau vorhersagen konnte. Der Stadtrat hat sich im Dezember dazu entschieden vorerst auf Sicht zu fahren und dann nachsteuern, wenn alle Daten, Zahlen und Fakten vorliegen. Abweichend zu der geltenden Festsetzung der Re-alsteuerhebesätze für 2024/2025 hat der Stadtrat im Dezember 2024 entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht, wie geplant, zum 1. Januar 2025 auf 480 Prozentpunkte zu erhöhen, sondern auf 460 Prozentpunkte zu reduzieren und den Hebesatz damit auf dem Niveau von 2024 zu belassen.
Im ersten Halbjahr 2025 sollte dann – nach vollständiger Übermittlung der Messbetragsgrößen inklusive Korrekturen vom Finanzamt – eine Überprüfung der Thematik und gegebenenfalls eine weitere Anpassung der Hebesteuersätze erfolgen.
Aktueller Stand – Entwicklung der Einnahmen der Grundsteuer
Da die Grundsteuer B aufgrund ihres Gesamtaufkommen, die wesentlich größere Bedeutung hat, wird im Folgenden die Entwicklung der Grundsteuer B betrachtet.
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 2.386.000 Euro eingeplant. Stand 05.06.2025 ergibt die Summe der Bescheide in 2025 insgesamt 2.406.770 Euro. Das bedeutet bis dato Mehreinnahmen in Höhe von 20.800 Euro, was eine Abweichung von 0,87 % ergibt und damit statistisch kaum relevant ist. Die angestrebte Aufkommensneutralität ist somit nach aktuellem Stand der Dinge erreicht, was im Saarland nicht unbedingt der Regelfall ist.
Allerdings liegen der Verwaltung immer noch eine große Anzahl an Fällen zur Bearbeitung vor und täglich kommen weitere Änderungsbescheide Digital und in Papierform hinzu.
| Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fälle: | |
| • | Bescheide für Grundstücke für die noch kein Bescheid vorlag |
| • | Schätzungen, die gegenüber dem Finanzamt neu erklärt wurden |
| • | Korrekturen aus fehlerhaften Erklärungen |
| • | Eigentumswechsel |
| • | unbebaute Grundstücke, die neu bebaut wurden |
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen - bei den Einnahmen - sind nicht abzusehen. Geht man davon aus, dass von der Finanzverwaltung wie angekündigt die werthaltigen Erklärungen pri-orisiert wurden, ist mit einer wesentlichen Erhöhung der Einnahmen nicht zu rechnen. Die Mehreinnahmen aus der Bewertung von neu bebauten Grundstücken müsste bei der Betrachtung der Aufkommensneutralität außen vor sein, weil diese auch ohne die Grundsteuerreform zu Mehr-reinnahmen geführt hätten. Die Eigentumswechsel sind bei der Betrachtung der Einnahmen aufkommensneutral, da hier nur der Steuerpflichtige wechselt. Allerdings führen die Änderungen nach Schätzungen und Korrekturen in beinah allen Fällen zu Minderungen.
Eine abschließende Betrachtung kann aktuell nicht erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass am Ende des Jahres 2025 eine erneute Überprüfung der Thematik erfolgen soll. Die Ergebnisse kön-nen dann in die Entscheidung zur Festsetzung der Hebesätze 2026 einfließen.
Die Verwaltung macht ergänzende Erläuterungen und schildert auch die Situation in anderen saarländischen Kommunen.
Es wird festgehalten, dass die Entwicklung beobachtet wird und gegen Ende des Jahres soll eine Überprüfung der Thematik erfolgen.
Zu der Thematik „Grundsteuer C“ – Baulandsteuer, sie soll zu der Schließung von Baulücken füh-ren – gibt es keine neueren Informationen.
Nach Aussage des Saarl. Städte- und Gemeindetages ist diese Steuer noch in keiner saarländischen Kommune eingeführt.
Hierzu sind einige Vorarbeiten zu leisten, z.B. welches städtebauliche Ziel will die Gemeinde mit der Grundsteuer C erreichen. Dies muss in einer Allgemeinverfügung festgehalten werden und diese Festlegung ist nicht einfach.
Nichtöffentlicher Teil