Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Marktsommer 2025“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug |
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| Anbindung An der Kirche/Oberstraße entlang Marktplatz an folgenden Tagen gesperrt: |
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| 2. Samstag, 19.07., ab 19.30 Uhr, |
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| 3. Freitag, 25.07., ab 19.30 Uhr, |
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| 4. Samstag, 16.08., ab 19.30 Uhr, |
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| 5. Freitag, 22.08., ab 19.30 Uhr, |
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| bis Beendigung der Veranstaltung, spätestens 23.00 Uhr |
| 2. | An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrschranken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |
| 4. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 5. | Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber. |