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Stadt Wadern
Ausgabe 29/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Jagdgenossenschaft Wadern - Jagdrevier Nunkirchen

Am Montag, den 28.07.2025, findet um 19:30 Uhr im Saalbau Nunkirchen (Raum oben) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Nunkirchen- statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung

1.

Aktuelle Situation

2.

Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung

3.

Verschiedenes

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.

Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zum 28.07.2025, 12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110, offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist; gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.

Der stellv. Jagdvorsteher: Erwin Müller